ADB:Simon (Bischof von Paderborn)

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Artikel „Simon I., Bischof von Paderborn“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 367–369, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Simon_(Bischof_von_Paderborn)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 23:01 Uhr UTC)
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Simon, als Bischof von Paderborn Simon I., Edler Herr von der Lippe, † am 7. Juni 1277. Er ist der Großsohn des alten Welfenkämpfers Bernhard (II. der Lippischen Genealogie), der nachher Mönch wurde und als Bischof von Selonien und eifriger Vorkämpfer des deutschen Ritterordens 1224 starb (A.D.B. II, 422–24). Sein Vater Hermann II. war am 25. December 1229 gegen die Stedinger gefallen, welche sein Oheim, Erzbischof Gerhard II. von Bremen, nach härtestem Kampfe durch einen Kreuzzug am 27. Mai 1234 endlich niederzwang. Das Herrengeschlecht v. d. Lippe war ein durchaus kriegerisches, das aber damals, weil an Gebietserweiterungen in der Umgebung ebenso gearteter Nachbarn nicht zu denken war, sich durch seine jüngeren Söhne und seine Töchter an der Spitze von Bisthümern und Klöstern [368] eine überaus einflußreiche Stellung und eine hervorragende Macht errang. Von Bernhard’s Söhnen war Otto Bischof von Utrecht, Bernhard († 1247) Bischof von Paderborn geworden, während Dietrich Propst zu Deventer, 4 Töchter Aebtissinnen in 4 westfälischen Klöstern waren und der jüngste der Söhne, Gerhard, in Paderborn ebenfalls die Dompropstei inne hatte, bis er 1219 Erzbischof von Bremen wurde und alsbald in den deutsch-dänischen Wirren an der Spitze der Deutschen in der Schlacht bei Bornhöved und nachher erschien (s. A.D.B. VIII, 734–36). Das kleine Lippische Geschlecht hatte eine von der Eider bis an den Rhein reichende Gewalt erlangt. Die nächste Generation, Hermann’s II. Söhne, suchte diese Tradition festzuhalten. Während Bernhard III. das Geschlecht im väterlichen Erbe fortsetzte, finden wir S. unter seinem Oheim Bernhard seit 1240 als Dompropst zu Paderborn, und nach jenes Tode 1247 als Bischof dieses Stiftes. Sein jüngerer Bruder Otto war Dompropst in Bremen 1241 bis 1247 und wurde in diesem Jahre Bischof von Münster, † 1259. Seine Schwester Heilwig war vermählt mit dem Grafen Adolf IV. von Holstein, der 1239 Franciscaner wurde (s. A.D.B. I, 108) und dem sie die Söhne Johann I. und Gerhard I. gebar. Der jüngste Bruder, Gerhard, ist abermals Dompropst in Bremen 1255–1259. Während Erzbischof Gerhard II. rasch alterte und von kriegerischen Unternehmungen nach der Unterwerfung der Stedinger sich zurückhalten mußte, lebte der Kriegsdrang des Hauses in S. weiter, „bellicosissimus hominum“ nennt ihn die Hist. archiepisc. Brem., aber die Chronik meldet auch, er habe stets unglücklich gefochten. 1250 nahm er persönlich mit seinen holsteinischen Neffen Johann und Gerhard am Kampfe um Rendsburg gegen König Erich theil; bald nachher wurde er Schirmherr (tutor) des Erzbisthums Bremen wegen der Bruchfälligkeit Erzbischof Gerhard’s. Kaum 4 Wochen vor des Letzteren Tode brachte er noch im Juni 1258 eine Einigung zu gegenseitigem Schutze zwischen dem Erzbischof, dem Bremer Domcapitel, den Ministerialen der Kirche, darunter dem Grafen Johann I. von Oldenburg (1244–63), und der Stadt Bremen zu Stande, die anscheinend auf die Rustringer (Butjadinger) mit dem nördlichen Stedingen (Stadland) gemünzt war, thatsächlich aber die Abschließenden dem Schirmherrn zur Erhaltung des Lippischen Einflusses bei der voraussichtlichen Erledigung des Bremer Stuhles zu verpflichten bestimmt war. Da Gerhard II. mit Uebergehung des Hamburger Domcapitels von dem Bremer mit Zuziehung des Stiftes Wilhadi allein gewählt war, so scheint S. auch mit dem erbitterten Hamburger sich im stillen geeinigt zu haben. Als am 17. Juli 1258 Gerhard II. in Vörde starb, hielt S. die wichtigen Schlösser Langwedel und Vörde besetzt, und als nun wiederum das Bremer Capitel allein wählte, auf Simon’s Bruder aber, den Dompropst Gerhard v. d. Lippe, nur die 3 Stimmen des Scholasticus, M. Wilbrandus, eines Bruchhauser Bastards, des Thesaurarius Bernhard v. Sehusen und des Cantors, wahrscheinlich des Grafen Bernhard v. Wölpe, und die Stimme zweifelhaften Rechtes von St. Wilhadi fielen, erklärte sich das Hamburger Capitel für Gerhard, während die Bremer Majorität den Domherrn Hildebold v. Wunstorf (s. A.D.B. XII, 398) wählte. Diesem fielen die verschwägerten Oldenburger Grafen, auch die Stadt Bremen zu und damit wurde der Vertrag vom Juni hinfällig. Es kam zum Kriege, aber ehe noch Hildebold nach Rom eilte, um das Pallium zu erlangen, zwang er mit den Ministerialen den S., die Festen Langwedel und Vörde, die erzbischöfliche Residenz, gegen Zahlung von 800 Mark auszuliefern, und Gerhard zog sich in das überelbische Gebiet zurück. S. aber wandte sich an die vor Verlangen ihre Freiheit und ihre Lande wiederzugewinnen brennenden Stedinger, die mit den Rustringern eben erst gegen Johann v. Oldenburg unterlegen waren. Sie folgten auffallender Weise dem Hause das sie verdorben hatte. [369] Während Hildebold am 17. April 1259 vom Papste Alexander IV. seine Bestätigung erreichte, begannen die Einfälle der Stedinger ins Oldenburgische aufs neue und S. unternahm an ihrer Spitze einen unvorsichtigen Heerzug aus der Marsch heraus auf die Geest gegen Wildeshausen. Hier wurde er von den vereinten Oldenburgischen Grafen bei Munderloh im Kirchspiel Hatten vollständig aufs Haupt geschlagen; als Mönch verkleidet entkam er nur mit Noth aus dem Lande. Das war das Ende des Lippischen Einflusses in Bremen; noch in demselben Jahre starb Dompropst Gerhard in Lübeck. Das Capitel in Hamburg und die Stedinger mußten zunächst Hildebold’s Rache tragen; nachher glich er sich mit beiden aus. Es war der letzte kriegerische Versuch der Stedinger, die letzte Regung selbständigen Vorgehens der Hamburger Kirche gewesen. Während seiner Schirmherrschaft in Bremen hatte S. eine ähnliche auch über das altberühmte Stift von Corvey; später erlangte er eine solche in hohem Alter sogar über das Erzstift Köln unter der Regierung Engelbert’s II. von Falkenburg (s. A.D.B. VI, 125), während dessen 3 ½ jähriger Gefangenschaft auf der gräflich-jülichschen Burg Niedeggen (1267–1271) und während der unglückseligen Kämpfe in der Bürgerschaft Kölns, die zu Ungunsten der Kirche ausfielen.

Lappenberg, Bremer Geschichtsquellen. – Schumacher, die Stedinger. – Voigtel-Cohn, Stammtafeln, Taf. 164 (wo aber 2 Mal Heilwig der Hedwig gleichgesetzt und daneben eine Beatrix genannt ist, während Heilwig = Eilika = Beata, Beatrix ist). Vergl. A. Falkmann und O. Preuß, Lippische Regesten; wegen der Oldenburger Genealogie: W. v. Bippen im Brem. Jahrb. IX (1877); wegen der Kölner Wirren: Chroniken der Stadt Köln, Bd. I. und Ennen, Gesch. der Stadt Köln, Bd. II.