Ein Waarhafftige geschicht / so sich zu Preßburg inn Vngarn / mit einem Messerschmid begeben

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Autor: unbekannt
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Titel: Ein Waarhafftige vnd Erschröckliche geschicht / so sich zu Preßburg inn Vngarn / mit einem Messerschmid / begeben vnd zugetragen […]
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Auflage: Nachdruck
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Erscheinungsdatum: 1628
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Quelle: im VD17 unter der Nummer 23:238167D, Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
Siehe auch Flugschriften des 17. Jahrhunderts
und Warnung vor dem Meineid
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Editionsrichtlinien:

[1]

Ein Waarhafftige vnd
Erschröckliche geschicht /
so sich zu Preßburg inn Vngarn / mit einem
Messerschmid / begeben vnd zugetragen / welcher / demnach er vmb vier
Gulden wegen ein falschen Eydt geschworen / von Gott alsbald
gestrafft / daß jhm die halbe Hand aller erschwartzt / daß er
den dritten Tag hernach gestorben.



Welches verursachet /
Ein nötige Erinnerung / was das Eydtschweren sey / auch was sonderlich
in acht zunemen / damit man nicht inn Leibs vnd
Seelen Schaden gerahte.
Nachgedruckt in diesem 1628. Jahr.


[2]

Kurtze Erinnerung was das Eyd schweeren sey:


WER ein Eyd leistet / der soll bedencken / was er redet vnnd zeuget / dann es ist nicht ein schlecht vnd gering ding ein Eyd schweren / sondern es trifft an Gottes Ehr / deß schweerers Seligkeit vnd deß Nechsten wölfart oder schaden / nach dem er recht oder falsch schweret.

Schweeren aber heist / seine Rede vnd Außsage betheuren mit Gott dem HERRN der ein Zeug sein soll / daß der schwerer die Warheit rede / oder da er falsch vnd betrieglich schweret / daß Gott solches / als ein strenger Richter / an jhm straffen wölle / zeitlich vnd Ewig.

Begreifft also ein Eyd drey vnterschiedliche Theil in sich / als erstlich: Ein klare verständige Rede / Zusag oder Außsag / die nicht betrieglich oder auff zweiffelhafftigen verstand gerichtet sey. Zum andern: Ein Anruffung deß waaren GOttes zum Zeugen der Waarheit. Zum dritten: Ein freywillige vnterwerffung der straff / wo der / so da schweret / leuget oder betreuget.

Es ist aber bey vns Christen breuchlich / wann der Eyd leister den Eyd thut / daß er zu bekräfftigung desselbigen seine rechte Hand in die höhe gegen dem Himmel [3] außstrecket / mit auffgereckten dreyen ersten vnnd mit eingetruckten zweyen letzten Fingern den gefasten vnd vorgelesenen Eyd lauter vnd vernemlich nachsaget.

Es bedeut aber seine rechte erhabene Hand / den rechten einigen waaren GOtt im hohen Himmel / vnnd die ersten drey außgesträckte Finger bedeuten die drey Personen der Gottheit / Gott Vatter / Sohn vnd Heiliger Geist / die als Zeugen gegenwertig seyn vnd solches alles sehen vnd hören / die zwene in der rechten Hand eingetruckte finger aber / bedeuten deß Menschen Seel vnd Leib / an welchen Gott seine Rache vnd straffe ergehen lassen woll / wann der schwerer vnrecht schweret.

II.

Es hat aber Gott selbst das Eydtschweren also geordnet in seinem Wort / zu bestättigung der Waarheit / vnd zu ordentlicher entscheidung der strittigen Sache / wie geschrieben stehet / Heb: 6. Die Menschen schweren bey einem grössern denn sie sind / vnd der Eyd machet ein Ende alles Haders / darbey es fest bleibet vnter jhnen.

Vnnd da der Eydtsleister recht schweret / das ist die Waarheit redet vnd zeuget / darff er jhm darüber / wenn er schweret / kein gewissen machen / dann solches ist / wie gehört / Gottes Ordnung vnd wille vnnd ein gut vnnd Gott wölgefellig Werck / ist auch ein recht Gebet vnnd Anruffung Gottes / welches er ordentlicher vnd rechtmässiger weiß / im fall der vnumbgänglichen noth / vnd auffbegeren der Obrigkeit leistet vnd thut.

[4] Es ist aber sonderlich zubedencken / was für grosse viel fältige Sünd / die jenigen / so falsch schweren / oder einen falschen Eyd thun / nicht halten was sie Eydlich zugesagt / begehen / vnd in was erzitterliche verfluchung vnd straffe sie sich mit Seel vnd Leib selbst freywillig ergeben vnnd stürtzen / darob ein Christlichs Hertz / so es höret / erschrickt vnd natürlich sich darfür entsetzen muß.

III.

Es sündigt aber ein jeder / er sey Herr oder Knecht / der einen falschen Eyd thut / auffs hefftigste / wider dreyerley Personen.

Erstlich wider den Höchsten Gott seinen Schöpffer vnd HERRN / dessen heiligen Name er schendlich mißbrauchet vnd machet Gott zu einem Zeugen vnd Bürgen seiner vnwarheit vnd lügen / verachtet auch Gottes Gegenwertigkeit / Gerechtigkeit vnd Warheit / als sehe vnd wisse Gott nicht von seiner Lügen / vnnd frage darnach nicht viel / halte es auch nicht allemal was er getrohet / vnd sey Gott kein ernst was er redet.

Darnach sündigt ein solcher falscher schwerer vnnd Zeuge wider seinen Nechsten zwyfach / als wider die Obrigkeit oder Richter / den er mit seinem falschen Eyd verführet / daß er darauff ein falsches Vrtheil fellet / dadurch der vnschuldige Theil in Beschwerung / vnnd offt vmb Ehr vnnd Gut / ja vmb Leib vnd Leben kommet / Item er betreuget seinen Nechsten mit seinem falschen schweren / daß der Nechste seinen Lügen glaubet vnnd übel angeführet wird / zu seinem vnd anderer Leut grossen schaden vnd nachtheil.

[5] Zum dritten: So sündiget er auch wider seine eygene Person / in dem er sich mit Leib vnd Seel also hoch vnd theur verpfendet vnnd verpflichtet / vnnd zu den allerschröcklichsten Straffen / sich selbst freywillig verbint / vnd Gott darmit dringet vnd auffmahnet / zu vollziehung der straff wider jhn / wolle er anderst ein warhafftiger vnd gerechter Gott sein / dann diß bringen die wort so man im schweren gebraucht klar mit sich / da der Eyd allemal also beschlossen wird / Als waar mir Gott helffe / deren Verstand vnd Meynung ein jeder / der da schweret / billich in acht nemen soll.

Es sindt aber sehr bedenckliche wort deß Eyds / deß Inhalts / als spreche der Eydesleister also: Ich bezeuge hiemit öffentlich vnd vor Gott / daß / was ich jetzt geredt vnd außgesagt habe / dem also / vnnd nicht anderst ist / so waar als ich beger vnd will / daß mir Gott in aller noth helffe / vnd mit seinem heiligen Wort vnnd Sacrament dröste / wo aber dem / was ich jetzt geschworen / nicht also ist / vnnd ich darinn ein betrug oder falsch gebrauch / so will ich nicht / daß mir Gott helffe / sondern das er von mir weiche / vnd mich hülff vnd trostloß sterben vnd verderben lasse / an Leib vnd Seel / zeitlich vnd ewiglich.

Welcher Mensch nun also Gottloß / böß / vermessen / verwegen vnd jhm selbst so feind ist / daß er einen vnrechten falschen Eyd schweret / oder gethanen vnd geschwornen Eydt nicht treulich / steiff / fest vnnd vnverbrüchlich helt / der sündiget also wie obgehöret.

[6] Vnd solle der Eydesleister / zu noch besserm verstandt vnd nach dencken / was der ordentliche Eyd auff sich hab / vnd was sein Innhalt / krafft vnd meynung sey wissen / daß wann vnnd so offt man ein Eyd schweret / derselbe nichts anderst sey / dann ein öffentlichs Gebet zu Gott als den er im Eyde mit solchen vnnd dergleichen worten anruffe.

Allmächtiger / Ewiger / Gerechter vnd waarhafftiger Gott / einig vnd vngetheilt im Wesen vnd dreyfaltig in Personen / Gott Vatter / Sohn vnd Heiliger Geist / der du hast Himmel vnd Erden vnd alles erschaffen / vnd bist auch mein Gott vnnd Schöpffer / den ich allein darfür erkenne / förchte vnd ehre / vnd der du warhafftig gegenwertig bist vnd alle ding sihest / hörest vnd weisest / vnnd bist ein warhafftiger Hertzenkündiger aller Menschen. Ich ruffe dich an / vnnd bezeuge hiermit vor deiner Göttlichen Majestäd öffentlich / daß / was ich jetzt geredet / auß- vnd zugesagt habe / also mein will vnnd meynung / vnnd die lautre Waarheit ist / vnd daß ichs inn meinem Hertzen vnd Gewissen / also vnd nicht anderst weiß noch meine / vnd daß ich dann kein falsch vnd betrug brauche / vnd bitte du wollest mir dessen ein Zeuge seyn / vnd mich bey der Warheit schützen vnd erhalten / Da ich aber (da GOtt vor sey) jetzund liege oder triege oder wissentlich falsch vnd vnrecht rede / vnd wider mein Hertz vnd Gewissen schwere / oder was ich zugesagt nicht halten würde / so wollest du / als ein gerechter vnd einiger Gott vnd [7] Richter / solche meine falschheit / lügen vnd betrug sichtbarlich an mir straffen vnd rechen hie zeitlich vnnd dort ewiglich / vnnd will / daß du mir jetzt vnd nimmermehr gnädig seyst / sondern mit aller hülff vnnd trost in allen nöthen / zeitlich vnd ewiglich verlassest / will auch sampt allen Gottlosen vnd verdampten mit Leib vnd Seel deß Teuffels sein / vnd begere Allmächtiger Gott an deinem himlischen Reich vnnd Seligkeit wie auch / du mein lieber HERR Christe / der gestalt nicht mein Heyland sein solst / vnd soll mir dein vnschuldigs Leyden vnnd Sterben nimmermehr zu hülff vnd trost kommen: Vnd du O Gott Heiliger Geist / solst mit allen deinen himmlischen Gaben von mir weichen / vnnd mir an meinem letzten Ende / vnnd inn alle Ewigkeit nicht tröstlich sein / wann nemlich O du heilige Dreyfaltigkeit / dem nicht also ist / oder ichs nicht also von Hertzen meine / wie ich geschworen / oder da ich vnter dem schein dieses Eydte / deinen Namen wissentlich vnd vorsetzlich zur vnwarheit mißbrauchete vnd dich waaren Gott zum Zeuge der Lügen vnd also zum Teuffel / der ein Vatter vnd Stiffter aller Lügen ist mache. Vor diesem schröcklichen vnd vielfältigen grausamen Sünden behüte mich / vnnd einen jeden frommen Christen / du getreuer Gott / jetzt vnd zu allen zeiten / Amen.

Sonsten wirdt daß Hände vnnd drey Finger außrecken auff folgente weiß verstanden.

Bey dem ersten Finger / welches ist der Daum / ist [8] zuverstehn Gott der Vatter / bey dem andern Gott der Sohn / bey dem dritten Finger Gott der Heilige Geist.

Die andern zwen letzten Finger der Hand neyget er vntersich / der eine bedeut die Edle köstliche Seel als der Hertzfinger als hinter dem kleinen Finger verborgen / welcher den Menschen dem Leib nach bedeutet.

Der fünffte vnd kleinste Finger bedeut den Leib / daß gleich wie er der kleinst Finger / also deß Menschen Leib das aller geringste ist vmb welches willen doch der meiste vnd gröste Meyneyd pflegt zugeschehen.

Bey der gantzen Hand wird bedeutet ein einiger Ewiger / Allmächtiger Gott vnd Schöpffer der den Menschen vnd alle Creatur / im Himmel vnd auff Erden sichtbare vnd vnsichtbare / Erschaffen hat vnd erhält.

Doch da je einer auß verführung deß bösen feindes / auß vnverstande vnd beredung Gewissenloser Leut in diß Laster gerathen / vnd darduch ins Teuffels Bande gefallen were / vnnd Gott erzeigt jhm aber so viel Gnade / daß er noch in diesem leben solche schwere Sünd vnnd die darmit auff sich geladene Straffen mit hertzgründlicher Reu vnnd Buß erkennet / bittets Gott mit hertzlichem Seufftzen in disem leben ab / vnd hütet sich ernstlich vnd höchstes vermögens die zeit seins lebens darfür / der soll zum Trost wissen / daß keine Sünde so groß / die nicht durch die vnentliche bezahlung vnnd genugthuung deß Mittlers JEsu Christi vnnd durch die heilige Absolution deß Predigampts / nicht konne vergeben werden / deß tröste dich dann / vnd zweiffele daran nicht / gehe darauff hin vnnd sündige hinfort nicht mehr. Daß gebe vnnd verleyhe vns Gott Vatter / Sohn vnd Heiliger Geist / hochgelobt in Ewigkeit Amen.

ENDE.