Statistik des Kreises Heinsberg

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Autor: Wilhelm Leopold Janßen
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Titel: Statistik des Kreises Heinsberg
Untertitel: Nach der Aufnahme de 1861.
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Entstehungsdatum: 1861
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Drucker: F. G. Tilgenkamp
Erscheinungsort: Heinsberg
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Themenseite Statistische Darstellungen der preußischen Kreise

Frontispiz


Titel

|
Statistik
des
Kreises Heinsberg.




Nach der
Aufnahme de 1861.



Gedruckt von F. G. Tilgenkamp in Heinsberg.



Inhalt [nicht Teil der Vorlage]

Inhalts-Verzeichnis.


     
Seite
1. Territorium und Territorialgeschichte
3
2. Physiographische Skizze
4
3. Klimatische Beschaffenheit
4
4. Bevölkerung
5
5. Abzüge und Zuzüge der Bevölkerung
6
6. Geburts- und eheliche Verhältnisse
7
7. Gesundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse
7
8. Wohnplätze und Gebäude
9
9. Grundeigenthum
11
10. Ackerbau, Viehzucht, Forstwirthschaft
12
11. Bergbau und Hüttenwesen, Fabrikindustrie und Handwerk
16
12. Handel und Verkehr
18
13. Land- und Wasserstraßen
20
14. Verhältnisse der arbeitenden Klassen, Abwehr der Verarmung
23
15. Wohlthätigkeit und Armenpflege
24
16. Polizei und Gefängnißwesen
25
17. Sanitäts-Anstalten
26
18. Kirchliche Angelegenheiten
26
19. Unterrichts-Angelegenheiten
28
20. Civil- und Criminal-Justiz
29
21. Militär-Verhältnisse
31
22. Staats- und Provinzial-Abgaben
33
23. Kreisverwaltung und Kreishaushalt
40
24. Gemeindeverwaltung und Gemeindehaushalt
41


Gesamtansicht

|
Statistische Darstellung des Kreises Heinsberg.


1. Territorium und Territorialgeschichte.

Der Kreis Heinsberg, im nordwestlichen Theile des Regierungsbezirks Aachen gelegen, wird im Norden und Westen von der niederländischen Provinz Limburg, im Süden von dem Kreise Geilenkirchen und im Osten von dem Kreise Erkelenz begrenzt. Er umfaßt eine Bodenfläche von 4,42 Meilen oder 95.078 Morgen. Die Lage des Kreises ist eine schlecht arrondirte. Seine Längenausdehnung in der Richtung von Südwest- nach Nordost beträgt 4 Meilen, während seine Breitenausdehnung sich an der breitesten Stelle auf 2 Meilen, an der schmalsten Stelle dagegen nur auf 200 Ruthen beläuft. Der von dieser letztgedachten Stelle an nach Südwest sich wieder erweiternde Kreistheil, im Munde des Volkes „Selfkant“ genannt, umfaßt acht Gemeinden. Die Grenze zwischen dem diesseitigen Staate und der niederländischen Provinz Limburg ist im Jahre 1861 durch Aufstellung von hohen, steinernen Grenzpfählen neu markirt worden.

Dem größeren Theile nach besteht der Kreis aus der ehemaligen suveränen Herrschaft Heinsberg, sodann aus kleineren Theilen der Herrschaften Wassenberg, Waldfeucht, Millen, Gangelt, Born und Sittard. Nachdem das mächtige und reiche Geschlecht der Dynasten von Heinsberg im Laufe des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts seinen Besitz nach allen Seiten hin ausgedehnt und in vielen Fehden mit den Nachbaren zu erhalten gewußt hatte, kaufte Drietrich I. Herr von Heinsberg, Falkenburg und Blanckenheim, um das Jahr 1283 die Herrschaft Millen. Sein Nachfolger Gottfried II. erwarb im Jahre 1307 gleichfalls durch Ankauf das Gericht zu Linnich, die Dörfer Brachelen und Karken und das Besatzungsrecht in Randerath. Zu den Erwerbungen der folgenden, inzwischen zur Grafenwürde erhobenen Dynasten gehörten die Herrschaften Gangelt, Waldfeucht, Born, Sittard, Süstern, die Pfandschaft über die Herrschaft Wassenberg und ein Theil des Herzogthums Jülich. Durch die Verheirathung der Tochter Johannes III. von Heinsberg, Johanna, mit dem Herzog Wilhelm von Jülich (1472) fiel die Grafschaft Heinsberg mit den ebengenannten Territorien und mit der Pfandschaft über Wassenberg an das Herzogthum Jülich. Die Souveränität über Wassenberg erlangten die Herzöge von Jülich in späteren Jahren durch Vertrag. Heinsberg, Millen und Wassenberg wurden demnächst in jülich’sche Ämter umgewandelt. Bis zur französischen Occupation im Jahre 1792 gehörten die gedachten Territorien zum Herzogthum Jülich. Die französische Verwaltung zog das Amt Millen zum Canton Sittard, bildete aus den Ämtern Heinsberg und Wassenberg den Canton Heinsberg, und theilte beide Cantone dem Roer-Departement zu. Nachdem dieselben nach der Beseitigung der Fremdherrschaft vom Januar 1814 bis zum April 1815 zum General-Gouvernement für den Niederrhein[ER 1] gehört hatten, gingen sie (Der Canton Heinsberg ganz und der Canton Sittard zum Theil.)[ER 2] in Folge des auf die Wiener-Congreß-Acte sich stützenden Allerhöchsten Besitzergreifungs-Patents vom 5. April 1815 in den Besitz Preußens über.

Der Kreis Heinsberg in seiner gegenwärtigen Circumskription ward dem Regierungs-Bezirk Aachen zugewiesen und bildete sich aus den dem seitherigen Canton Sittard angehörenden Gemeinden Wehr, Tüddern, Millen, Havert, Saeffeln und Breberen und aus den zu dem früheren Canton Heinsberg gehörenden Gemeinden Schierwaldenrath, Waldfeucht, Haaren, Braunsrath, Aphoven, Waldenrath, Schafhausen, Heinsberg, Kirchhoven, Karken, Oberbruch, Dremmen, Porselen, Hilfarth, Ratheim, Myhl, Wassenberg und Birgelen.


|
2. Physiographische Skizze.

Der Kreis gehört seiner Terrain-Bildung nach zu dem aus Diluvial- und Alluvialboden gebildeten Flachlande des Aachener Bezirks. Während der südlichere Theil keine Höhenzüge, sondern nur einige durch Bäche und ihre Niederungen abgetrennte Plateaus besitzt, erhebt sich im nördlichen Theile das Terrain zu einer dem Laufe der Roer folgenden Hügelreihe, an welche sich gen Norden die Krüchtener Hochebene anschließt. Die höchste Stelle dieser Hügel liegt 410 Fuß über dem Meeresspiegel. Mitten durch den Kreis in der Richtung von Südost nach Nordwest, auf der nördlichen Seite von der Roer, auf der südlichen Seite von der schon im Nachbarkreise Geilenkirchen von dem Wurmbach sich abzweigenden sogenannten „jungen Wurm“ begrenzt, zieht sich die Wurm-Niederung, welche in der Nähe der Bachufer manche gute Wiesen enthält, durchweg aber aus Brüchen, sauern Wiesen und schlechtem Ackerland besteht. –

Der Boden im Kreise ist außerordentlich verschiedenartig, denn neben fruchtbarem wenn immer noch leichtem Lehmboden finden sich in oft geringer Entfernung bedeutende Strecken des sterilsten Sandbodens, oder Torf und Moor. Von sehr geringer Fruchtbarkeit ist namentlich der Boden an der niederländischen Grenze bei Havert, Waldfeucht, Haaren, Karken und Effeld, sodann der größte Theil des in der obengedachten Wurm-Niederung belegenen Terrains und der ganze nördliche Kreistheil von Wassenberg und Birgeln an bis hinauf zur Kreisgrenze bei Niederkrüchten. Der beste Boden des Kreises ist derjenige bei Wehr. –

An fließenden Gewässern ist der Kreis sehr reich. Alle gehören zu dem Gebiete der Maas und fließen meist in der Richtung von Ost nach West oder von Südost nach Nordwest theils direkt, theils einander sich aufnehmend diesem Fluße zu. Zunächst zu erwähnen ist die Roer, welche bei Hilfarth in den Kreis eintretend denselben an seiner breitesten Stelle quer auf einer Strecke von zwei Meilen durchfließt, bei Effeld auf niederländisches Territorium tritt und bei Roermond in die Maas einmündet. Die Roer ist obgleich von erheblicher Breite dennoch wegen ihrer häufigen und starken Krümmungen und wegen ihres stellenweise seichten Bettes nicht schiffbar. Durch schnelles Anschwellen im Frühjahr und nach starken Gewittern verursacht sie Überschwemmungen, welche den größten Schaden für die nächstliegenden Dörfer und Fluren im Gefolge haben würden, wenn nicht die längs beiden Ufern gezogenen Dämme einen sichern Schutz gewährten.

Der bei Aachen entspringende Wurmbach tritt bei Randerath aus dem Kreise Geilenkirchen in den diesseitigen Kreis, durchfließt denselben in einer Länge von 11/2 Meile und mündet bei Kempen in die Roer. Die vorhin gedachte „junge Wurm,“ kommt nach ihrer Abzweigung vom Wurmbach gleichfalls bei Randerath in den Kreis Heinsberg, und ergießt sich, nachdem ihr Lauf mit demjenigen des Wurmbachs stets ziemlich parallel gewesen ist, bei Blodorp an der holländischen Grenze in die Roer.

Der Rodebach kommt aus dem Gangelter Bruche, fließt in vielen Krümmungen durch die Bürgermeisterei Wehr, bildet sodann von Tüddern bis Isenbruch die Grenze zwischen Holland und Preußen und mündet bei Echt auf holländischem Gebiete in die Maas. In den Rodebach bei Isenbruch ergießt sich der bei Langbroich an der Grenze der Kreise Heinsberg und Geilenkirchen entspringende Saeffelbach.

Ferner ist zu erwähnen der Kitschbach, in den Haarener Brüchen entspringend und bei Karken in die junge Wurm fließend, sodann der Baalbach, Birgelbach und der Schaagbach, die drei letzteren von den Wassenberger Höhen kommend und in die Roer einmündend, und endlich der Rothenbach, welcher in der Nähe von Arsbeck entspringt, bei dem Gute Dahlheim die Landesgrenze erreicht und dieselbe verfolgend sich bei Blodorp in die Roer ergießt.

Alle diese fließenden Gewässer, mit Ausnahme des Roerflusses werden sowohl zur Bewässerung der angrenzenden Wiesen wie zum Treiben von Mahl-, Schrot-, Loh-, Öl- und Knochenmühlen vielfach benutzt.


3. Klimatische Verhältnisse.
Wenngleich die klimatischen Verhältnisse im Kreise im Allgemeinen als der Vegetation und der Gesundheit günstig zu bezeichnen sind, so lassen sich doch einige Verschiedenheiten, welche in der besonderen Terrainbildung der einzelnen Theile des Kreises ihren Grund haben, nicht verkennen. Während der bedeutende Distrikt der Wurm-Niederung des vielfach sumpfigen Bodens halber in trockenen Jahren mehr und bessere Früchte produzirt, als in nassen Jahren, sind die letzteren für die anderen Kreistheile die| nutzbringenderen, da der hier vorherrschende sandige Boden der häufigen Nässe bedarf. Eine ähnliche Verschiedenheit zeigt sich in Ansehung der Gesundheitsverhältnisse. In allen in jener Niederung gelegenen Ortschaften ist mehr oder weniger das kalte Fieber einheimisch, während in den andern Distrikten der Gesundheitszustand ein befriedigender genannt werden kann, da hier weder die klimatischen noch die Boden-Verhältnisse eine dauernd nachtheilige Einwirkung auf die Gesundheit äußern.

Die mittlere Jahrestemperatur im Kreise beträgt +8 Grad Reaumür. Bei der stärksten in den letzten Jahren beobachteten Kälte stand das Thermometer auf −12, bei der größten Wärme auf +25 Grad. Herrschender Wind ist der regenbringende West und Südwest.

Bei dem großen Einfluß, welchen die Witterungsverhältnisse auf den Beginn und die Beendigung der einzelnen Feldarbeiten haben, lassen sich genaue Zeitangaben hierüber nicht füglich machen, indessen kann wenigstens in Bezug auf die Zeit der Erndten nach den seither gemachten Erfahrungen mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß der Raps in den letzten Tagen des Juni eingefahren werden kann, daß demnächst die Erndte der Wintergerste in die erste Hälfte des Monats Juli fällt und daß um die Mitte desselben Monats die Roggenerndte und in den ersten Tagen des August die Weizenerndte beginnt. Bis Anfang des September ist gemeiniglich auch bereits die Sommergerste, der Hafer und der Buchweizen eingefahren. Der erste Schnitt der zweischürigen Wiesen beginnt in der Regel gegen den 24. Juni, der zweite Schnitt gegen den 10. September. Die wenigen vorhandenen einschürigen Wiesen werden durchgängig gegen den 20. Juli geschnitten.


4. Bevölkerung.

Nach der Zählung am Schlusse des Jahres 1861 hat der Kreis Heinsberg 35.642, per Quadratmeile also 8064 Einwohner. Es sind darunter:

a)
bis zum 5. Jahre alt
2460 männlich und 2374 weiblich;
b) über 05 bis zum vollendeten 007. Jahre 0836 0810
c) 07 014. 2669 2529
d) 14 016. 0749 0664
e) 16 019. 1023 1022
f) 19 024. 1254 1355
g) 24 030. 1694 1536
h) 30 040. 2329 2140
i) 40 050. 2105 1900
k) 50 060. 1690 1529
l) 60 070. 1041 1002
m) 70 080. 0375 0365
n) 80 090. 0101 0076
o) 90 100. 0007 0005
im Ganzen also
18.333 männliche u. 17.309 weibliche
Einwohner, welche 7471 Haushaltungen bilden.
In der Ehe leben
0.5375 Männer und 0.5411 Frauen.
Unverheirathet sind
12.039 10.660
Verwittwet sind
00.919 0.1238
18.333 Männer und 17.309 Frauen.

Nach dem Religionsbekenntniß theilt sich die Bevölkerung des Kreises in

34.735 katholische Christen,
00.703 evangelische Chri
00.204 Juden.
35.642

Die einzige Stadt im Kreise, Heinsberg, hat 1947 Einwohner, unter welchen 112 evangelische Christen und 68 Juden. Nach der Zählung vom Jahre 1858 betrug die Einwohnerzahl des Kreises 35.313, es ist also in dem dreijährigen Zeitraume von 1859 bis incl. 1861 ein Zuwachs von 329 Seelen eingetreten, dessen Ursache, da Einwanderungen in erheblichem Maaße nicht stattgefunden haben, nur in der größeren Zahl der Geburten den Sterbefällen gegenüber zu suchen ist. – Sprachverschiedenheiten existiren unter der Bevölkerung des Kreises nicht.

| Die Hauptbeschäftigung der Kreiseingesessenen ist die Landwirthschaft. Die Gesammtzahl der Eigenthümer und Pächter incl. ihrer Frauen, Kinder und Angehörigen und des landwirthschaftlichen Gesindes beläuft sich auf 25.326. Hierunter sind 9581 Eigenthümer und Pächter nebst deren Angehörigen, welche die Landwirthschaft als Nebengewerbe betreiben.

Im Handel sind als Geschäftsinhaber und als Commis, Lehrlinge etc. 441 Personen beschäftigt.
Für die im Kreise bestehenden Fabriken sind 330 Personen thätig.
Das Handwerk beschäftigt 3276 Personen, darunter sind 1215, welche das Weberhandwerk betreiben.
Im Übrigen zählt der Kreis
095 Civilbeamte im Staatsdienste,
057 Communal-Beamte,
047 Geistliche,
071 Schullehrer,
005 Ärzte,
002 Apotheker,
038 andere von der Gesundheitspflege lebende Personen,
026 Pensionäre,
078 aus eigenen Mitteln lebende selbstständige Personen,
246 Dienstboten mit Ausschluß des landwirthschaftlichen Gesindes,
996 Arme, welche aus öffentlichen Mitteln Unterstützungen erhalten.


5. Abzüge und Zuzüge der Bevölkerung.

Die Ab- und Zuzüge in der Bevölkerung des Kreises Heinsberg sind von geringer Bedeutung. Der Bodenbesitz hält vom Wandern ab, und da, wie vorhin gesagt worden, die Einwohner des Kreises der weitaus größeren Zahl nach in der glücklichen Lage sind, ihren eigenen Acker zu bauen, so ist hier das Ein- und Auswandern seltener, als in denjenigen Kreisen, deren Einwohnerschaft vornehmlich in der Industrie ihren Unterhalt sucht. Gleichwohl haben in Folge des zwischen den Gemeinden der benachbarten niederländischen Provinz Limburg und den Gemeinden unseres Kreises lebhafter gewordenen Verkehrs die Einwanderungen aus jener Provinz in die diesseitigen Gemeinden gegen früher einigermaßen zugenommen. Während nämlich in den Jahren 1856, 1857 und 1858 nur zwei Personen einwanderten, fand in den darauf folgenden drei Jahren 1859–61 ein Zuzug von 41 Personen, meist aus den Niederlanden, statt. In Bezug auf die Auswanderungen trat eine ähnliche Erscheinung zu Tage, indem in dem erstgedachten Zeitraume 29, in dem letzteren Zeitraume dagegen 52 Personen auswanderten. Die überwiegende Mehrzahl derselben zog, wie die nachfolgende Tabelle ergibt, nach der Provinz Limburg.

Jahr. Zahl der
Auswanderungen.
Angabe des Staates,
wohin die
Ausgewanderten zogen.
holl. Prov.
Limburg.
Belgien. Nordamerika.
1859 19 15 4
1860 22 16 2 4
1861 11 10 1
Sma. 52 41 3 8

Die Auswanderungen überstiegen die Einwanderungen um ein Geringes (11 Personen.)

Als periodische Wanderung der arbeitenden Klasse ist der alljährlich in den Sommermonaten sich wiederholende Auszug einer Menge Arbeiter aus der Gemeinde Tüddern in den Regierungsbezirk Düsseldorf zu erwähnen, wo dieselben als Ziegelbäcker so reichlichen Verdienst finden, daß sie auch während der übrigen Zeit des Jahres, die sie in ihrem Heimathsdorfe zubringen, auskömmlich zu leben haben.


|
6. Geburts- und eheliche Verhältnisse.

Es wurden geboren:

Im Jahre 1859 0593 Knaben, 0523 Mädchen, überhaupt 1116 Kinder, worunter 13 uneheliche;
1860 0546 0519 1065 19
1861 0510 0510 1020 14
Summa
1649 Knaben, 1552 Mädchen, überhaupt 3201 Kinder, worunter 46 uneheliche.

Die Durchschnittszahl der in jedem der drei Jahre geborenen Kinder ist 1067, 549 Knaben und 517 Mädchen. Der Durchschnitt hinsichtlich der unehelichen Geburten stellt sich auf 15, oder auf 1 uneheliche Geburt gegen 71 eheliche Geburten.

Nach den über die ehelichen Verhältnisse geführten statistischen Nachweisungen wurden getraut:

Im Jahre Männer unter 45
Jahren mit Frauen
Männer über 45
und unter 60
Jahren mit Frauen
Männer über 60
Jahren mit Frauen
Anzahl aller
getrauten Paare.
unter
30 Jahren.
über 30
u. unter
45 Jahren.
über
45 Jahren.
unter
30 Jahren.
über 30
u. unter
45 Jahren.
über
45 Jahren.
unter
30 Jahren.
über 30
u. unter
45 Jahren.
über
45 Jahren.
1859 142 62 3 03 06 02 01 219
1860 139 73 4 04 04 04 02 230
1861 182 47 2 03 03 04 241
Sma. 463 182 9 10 13 10 01 02 690

Die Durchschnittszahl der jährlich vorgekommenen Trauungen ist demnach 230.

Nach der Confession unterschieden sich die getrauten Paare wie folgt:

Im Jahre 1859 waren der Paare 214 kath., 4 evang., 1 jüdisch;
1860 225 4 1
1861 236 5

Gemischte Ehen kamen im Jahre 1859 überhaupt nicht, in den beiden folgenden Jahren dagegen je einmal vor; in diesen beiden Fällen war der Mann evangelisch und die Frau katholisch.

Da die Durchschnittszahl der in dem Zeitraume von 1856 bis 1858 abgeschlossenen Ehen 244 beträgt, die vorbenannte Durchschnittszahl de 1859 bis 1861 daher um 14 übersteigt, so ist eine Abnahme allerdings bemerkbar. Dieselbe kann indeß, da die auf die Heirathen influirenden Verhältnisse in den letzten Jahren in unserem Kreise keine Veränderung erfahren haben, nur in Gründen liegen, welche sich der Untersuchung des Statistikers entziehen.

Ehescheidungen sind nicht vorgekommen, Conkubinate und Fälle gewerbsmäßiger Unzucht gleichfalls nicht.


7. Gesundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse.

Nach den Bevölkerungs-Listen aus den Jahren 1859, 1860 und 1861 sind in diesem Zeitraume gestorben:

|
Im Jahre Dem Alter und Geschlechte nach:
Todtgeborene Vor vollendetem
ersten Jahre
Nach dem 1. und
vor vollendetem
3. Jahre.
Nach dem 3. und
vor vollendetem
5. Jahre.
Nach dem 5. und
vor vollendetem
7. Jahre.
Nach dem 7. und
vor vollendetem
10. Jahre.
Nach dem 10. und
vor vollendetem
14. Jahre.
eheliche
Kinder.
uneheliche
Kinder.
Summa. eheliche
Kinder.
uneheliche
Kinder.
Summa.
1859 040 040 164 05 169 075 036 23 19 15
1860 052 02 054 173 173 084 030 19 19 10
1861 038 02 040 184 05 189 079 035 17 15 21
Sma. 130 04 134 521 10 531 238 101 59 53 46
Im Jahre Dem Alter und Geschlechte nach:
Nach dem 14. und
vor vollendetem
20. Jahre.
Nach dem 20. und
vor vollendetem
25. Jahre.
Nach dem 25. und
vor vollendetem
30. Jahre.
Nach dem 30. und
vor vollendetem
35. Jahre.
Nach dem 35. und
vor vollendetem
40. Jahre.
Nach dem 40. und
vor vollendetem
45. Jahre.
Nach dem 45. und
vor vollendetem
50. Jahre.
Nach dem 50. und
vor vollendetem
55. Jahre.
1859 32 25 20 30 22 30 22 029
1860 20 16 14 20 17 30 28 044
1861 23 33 36 31 22 28 24 035
Sma. 75 74 70 81 61 88 74 108
Im Jahre Dem Alter und Geschlechte nach:
Nach dem 55. und
vor vollendetem
60. Jahre.
Nach dem 60. und
vor vollendetem
65. Jahre.
Nach dem 65. und
vor vollendetem
70. Jahre.
Nach dem 70. und
vor vollendetem
75. Jahre.
Nach dem 75. und
vor vollendetem
80. Jahre.
Nach dem 80. und
vor vollendetem
85. Jahre.
Nach dem 85. und
vor vollendetem
90. Jahre.
Nach dem 90. und
Jahre.
1859 36 050 041 037 031 19 13 1
1860 29 047 045 050 033 28 07 2
1861 34 058 052 053 045 29 17 1
Sma. 99 155 138 140 109 76 37 4
Im Jahre Von allen Altern
zusammengenommen
männl.
Geschlechtes.
weibl.
Geschlechtes.
Summa aller
Gestorbenen.
1859 0413 0402 0815
1860 0429 0380 0809
1861 0462 0455 0917
Sma. 1304 1237 2541
Im Jahre Den Jahreszeiten nach Das natürliche Lebensziel
haben erreicht u. sind an
Entkräftung vor Alter gestorben
Den Krankheiten und anderen Todesarten nach:
Im Januar,
Februar
und März.
Im April,
Mai
und Juni.
Im Juli,
August und
September.
Im Oktober,
November
u. Dezember.
Durch gewaltsamen Tod. Im
Kindbette.
Durch
die
Pocken.
männlich. weiblich. Durch
Selbstmord.
Durch
allerlei
Unglücksfälle.
1859 218 236 164 197 091 087 08 04
1860 276 228 137 168 087 083 07 03
1861 273 260 165 219 096 098 01 02 08
Sma. 767 724 466 584 274 268 01 17 15
Im Jahre Den Krankheiten und anderen Todesarten nach:
Durch
Hundswuth.
Durch innere
acute
Krankheit.
Durch innere
chronische
Krankheit.
Durch
Schlagflüsse.
Durch
äußern
Krankheiten.
An nicht
bestimmten
Krankheiten.
1859 135 237 02 14 197
1860 150 239 06 12 178
1861 142 188 30 08 215
Sma. 427 664 38 34 590
Der Durchschnitt der in jedem der drei benannten Jahre Gestorbenen stellt sich, da die Gesammtzahl aus allen drei Jahren 2541 beträgt, auf 847. Die Gesammtzahl übersteigt diejenige der in dem Zeitraume von 1856 bis 1858 Gestorbenen, 2374 nämlich, um 167. Jedenfalls liegt die Ursache dieser Zunahme zum Theil in den vielen Todesfällen, welche die in dem nördlichen Theile des Kreises, insbesondere in der Gemeinde Wassenberg, Ausgangs des Jahres 1861 heimisch gewesene Diphteritis unter den kleinen Kindern herbeigeführt hat. Die von dieser bösartigen, seither hier unbekannten Krankheit ergriffenen Kinder fielen ihr meist zum Opfer. In Folge der größten Anstrengungen der Ärzte und der polizeilich angeordneten strengsten Abschließung der Kranken gelang es zwar im Sommer 1862, dem| weiteren Umsichgreifen der Krankheit Einhalt zu thun, jedoch waren derselben im Ganzen schon 35 Kinder erlegen. – Nicht wenig mag auch zur Zunahme der Sterblichkeit im Kreise die häufigere Beschäftigung der Kreiseingesessenen am Webstuhl beitragen, wodurch viele junge Leute dem kräftigenden Landbau entzogen und in die verweichlichende, ungesunde Stubenluft gebannt werden. In denjenigen Gemeinden, wo die Zahl der Webstühle wächst, ist auch die Sterblichkeit sichtlich im Zunehmen begriffen.

Als eine von jeher in dem Kreise endemische Krankheit ist das kalte Fieber zu erwähnen, welches vornehmlich in der oben beschriebenen Niederung zwischen der Roer und der Wurm grassirt und wohl auch nicht eher weichen wird, bis es gelungen ist, die Trockenlegung jenes Landstrichs in ausreichenderem Maaße als bis jetzt geschehen, zu bewerkstelligen.

Die Zahl der Geimpften betrug

im Jahre 1859 0944.
1860 0919.
1861 0940.
im
Ganzen also 2803.

Der einzige vorgekommene Fall eines Selbstmordes ist eigentlich nicht auf Rechnung unseres Kreises zu bringen, denn der Selbstmörder war ein Jude aus Waldniel im Regierungsbezirk Düsseldorf, der einige Tage vor der That zur Regulirung von Geschäftssachen hierher gekommen war.


8. Wohnplätze und Gebäude.

Der Kreis zählt im Ganzen 151 Wohnplätze, darunter eine Stadt, Heinsberg nämlich. Auf dem platten Lande sind vorhanden:

02 Flecken (Waldfeucht und Wassenberg)
72 Dörfer
37 Weiler,
30 Güter und
09 einzeln gelegene Etablissements.

Im Allgemeinen ist das Zusammenwohnen in geschlossenen Ortschaften überwiegend, wie sich schon aus der großen Anzahl der Dörfer und Weiler ergibt, und diesem Verhältniß entspricht auch die Cirkumskription der Gemeinden insoweit, als die größere Zahl derselben eine oder mehrere geschlossen gelegene Dorfschaften enthält. Ausnahmen von dieser Regel bilden die Dörfer Oberbruch, Unterbruch, Karken und Haaren, welche, gleichzeitig Hauptorte der gleichnamigen Gemeinden, aus vielen theils ganz isolirt belegenen theils in sehr geringer Anzahl zusammengebauten Gehöften bestehen.

Der Kreis besaß Ende des Jahres 1861 181 öffentliche Gebäude und zwar:

a) für den Gottesdienst
048, darunter in der Stadt 05
b) Schulhäuser
047, 02
c) Armenhäuser
002, 01
d) für die Staatsverwaltung
004,
e) Zu anderen Zwecken der Civil- und geistl. Verwaltung
(Pfarrhäuser, Vikarien u. Lehrerwohnungen)
080, 06
181 14

Die vorhandenen 16.375 Privatgebäude bestanden in

a) Wohnhäusern
0.6755 darunter in der Stadt 312
b) Fabrikgebäuden, Mühlen und Magazinen
00.055 006
c) Stallungen, Scheunen und Schuppen
0.9565 285
16.375 603

Im Durchschnitt kommen auf dem platten Lande auf jedes Haus 5 Bewohner. In der Stadt ist das Zusammenwohnen um ein Geringes dichter, indem hier durchschnittlich jedes Haus 6 Bewohner hat.

Im Allgemeinen ist eine wesentliche Verbesserung in der Construktion der in den letzten Jahren errichteten| Gebäude nicht zu verkennen. In Fachwerk werden nur noch Schuppen, kleine Scheunen und allenfalls einzelne wenige Häuser der ärmsten Tagelöhner errichtet, im Übrigen werden die Bauten allenthalben massiv aufgeführt und mit Ziegeln gedeckt. Es kann nicht auffallen, daß unter diesen Verhältnissen die Kauf- und Miethpreise erheblich gestiegen sind. Abgesehen davon, daß die Steigerung der Preise fast aller Lebensbedürfnisse die Erhöhung der Kauf- und Miethpreise für Häuser nothwendigerweise im Gefolge hat, lassen die bei den errichteten Neubauten angewandten Verbesserungen den Sinn für größere Bequemlichkeit im Wohnen auch da erwachen, wo man seither sich mit engen, dürftigen Gelassen beholfen hat; wo die Mittel es gestatten, ist man auf die Beschaffung einer bequemen Wohnung bedacht, und mit der Nachfrage nach den begehrten Objekten muß auch der Preis der letzteren sich steigern.

Der Sinn für das Bauwesen im Kreise wird wesentlich genährt durch die Errichtung öffentlicher Bauten, deren mehrere im Laufe des dreijährigen Zeitraumes von 1859 bis 1861 vollendet oder in Angriff genommen worden sind. Die bemerkenswerthesten derselben excl. der Wegebauten sind:

der Kirchenbau in Braunsrath,
der Kirchenbau in Ratheim,
der Kirchenbau in Süsterseel,
die Kirchenreparatur in Millen,
der Pfarrhausbau in Kempen,
der Vikarienhausbau in Dremmen,
der Schulhausbau in Saeffeln,
der Schulhausbau in Arsbeck.

In Ansehung des Landbauwesens bildet der Kreis Heinsberg mit den Kreisen Geilenkirchen und Erkelenz einen Baukreis.

Viele Gebäude sind in dem gedachten Zeitraume durch Feuer zerstört worden und zwar:

im Jahre 1859 013
1860 076
1861 093
im Ganzen 182 Gebäude.

Die bedeutenderen Brände waren im Jahre 1860 der Brand in Hülhoven, wo 18 Häuser, 16 Ställe, 3 Werkstätten und 16 Scheunen ein Raub der Flammen wurden und den Betroffenen ein Schaden von ungefähr 16.000 Thlr. entstand, ferner im Jahre 1861 der Brand in Porselen, wo 19 Wohnhäuser und 23 Scheunen und Stallungen im Gesammtwerthe von 25.000 Thlr. abbrannten, endlich in demselben Jahre der Brand in Dremmen, welcher 18 Häuser mit ebenso vielen Stallungen und Scheunen niederlegte und einen Schaden von circa 22.000 Thlr. verursachte.

Von den Feuer-Versicherungs-Gesellschaften hat den meisten Zuspruch die Provinzial-Feuer-Sozietät. Bei dieser Gesellschaft waren versichert:

Im Jahre 1859 4550 Gebäude zum Werthe von 2.251.040 für 4525 Thlr. Beiträge;
1860 4701 2.368.460 4713
1861 4947 2.535.690 4926

Beinahe ein Drittel sämmtlicher Gebäude des Kreises ist demnach bei dieser Gesellschaft versichert. Die von derselben gezahlten Brandentschädigungen sind in Folge der oben erwähnten bedeutenden Brände weit größer gewesen, als die eingezahlten Jahresbeiträge. Es wurden nämlich aus der Sozietätskasse an Brandentschädigungen gezahlt:

Jahresbeiträge um die Summe von Im Jahre 1859 0.2104 Thlr.
1860 13.269
1861 33.143
Summa 48.516 Thlr.
Die Jahresbeträge aus diesen drei Jahren betrugen 14.164
Also überstiegen die Entschädigungssummen jene der Jahresbeiträge um die Summe von 34.451 Thlr.

Die bedeutenderen der im Kreise operirenden Privat-Versicherungsgesellschaften sind die Aachener und Münchener, die Colonia, die Leipziger, die Schlesische, die Oldenburger, die Thuringia, der Deutsche Phönix, die Dresdener, die Magdeburger, die Stettiner, die Elberfelder und Ultrajectum. Die Versicherung von Mobilien geschah lediglich bei den Privat-Gesellschaften.

| Von den im Kreise bestehenden zwei Kehrbezirken umfaßt der eine die Bürgermeistereien Heinsberg, Unterbruch, Oberbruch, Dremmen, Aphoven, Waldenrath, Waldfeucht, Breberen, Saeffelen, Wehr, Havert, Haaren, Braunsrath, Kirchhoven und Karken und der andere die Bürgermeistereien Wassenberg, Birgelen, Myhl, Ratheim und Hilfarth. Jede Gemeinde für sich sorgt für die Organisirung und Einübung der Löschmannschaften und beschafft die nöthigen Feuerlöschgeräthschaften. Besoldungen werden nicht gezahlt, die entstehenden Kosten sind lediglich sachlicher Natur und beziehen sich auf die Neubeschaffung und Unterhaltung der Geräthe. Der Kreis besitzt gegenwärtig 36 Spritzen mit zugehörigen Eimern, Haken und Leitern.


9. Grundeigenthum.

Das Areal des Kreises theilt sich in

a) Ackerland
56.554 Morgen.
b) Gärten
2703
c) Wiesen
7940
d) Weiden
6243
e) Waldungen
10.403
f) Torfstiche und Steingruben
77
g) Wege und Gewässer
2418
h) Gebäudeflächen
723
i) Ödland und Haiden
8017

Der Grundbesitz ist sehr getheilt, größere geschlossene Güter-Complexe sind nur in geringer Anzahl vorhanden. Nach einer im Jahre 1858 bewirkten Aufnahme sollen im Kreise vorhanden sein:

8 Besitzungen
von
800 Morgen und mehr mit 7743 Morgen.
10
300–600
Morgen mit
3549
295
030–300
gen m
16.728
3369
005–030
gen m
33.284
12.809
unter 005 Morgen
mit Morgen
22.068
16.491 Besitzungen
mit
83.372 Morgen.

Wenngleich diese Zusammenstellung, wie sich schon aus der Vergleichung der in diesen Besitzungen enthaltenen Morgenzahl mit der obigen Nachweisung über die Culturarten ergibt, nicht vollkommen richtig sein kann, da die Zusammenstellung gemeindeweise erfolgt ist und daher die in jeder einzelnen Gemeinde belegenen Parzellen eines und desselben Besitzers als besondere Besitzungen aufgeführt sind, so ist daraus doch zu ersehen, wie sehr der Boden getheilt ist. Der Wohlstand hat jedoch dadurch bis jetzt noch keinen Eintrag erlitten, vielmehr ist die sorgfältigere Bebauung und Nutzung der Parzellen dadurch wesentlich gefördert worden; ferner hat die in Folge der Bodentheilung hier so häufig vorkommende Vereinigung eines kleinen Grundbesitzes mit dem Handwerk auf den allgemeinen Wohlstand bis jetzt ungemein günstig gewirkt. Der Stand der sogenannten mittleren Ackerbürger, d. h. der Besitzer von 20 bis 30 Morgen Land, ist in unserem Kreise stark vertreten. Die Zahl der größeren Güter ist, wie bereits vorhin gesagt, eine geringe und nimmt eher ab als zu, indem hauptsächlich in Folge von Erbtheilungen manche derselben in kleinere Complexe getheilt werden. Der Besitz in todter Hand beläuft sich auf ungefähr 870 Morgen.

Der Verkehr mit Grundstücken ist, wie das in der starken Parzellirung des Besitzes seine natürliche Erklärung findet, lebhaft. Nicht immer richtet sich die Höhe des Kauf- oder Pachtpreises nach der Bodenqualität, es kommen vielmehr bei Kauf- und Pachtgelegenheiten noch mancherlei andere Verhältnisse in Betracht, als Lage und Culturfähigkeit der Grundstücke, geringere oder größere Conkurrenz der Kauf- und Pachtlustigen und dergl. mehr. Es werden daher nicht dort stets die höheren Preise erzielt, wo der bessere Boden liegt. Im mittleren Theile des Kreises sind z. B. bei durchweg mittelmäßiger Bodengüte die Preise höher, als in den besten Lagen des südwestlichen Kreistheiles, und in einzelnen Gemeinden, wo der Besitz in den Händen weniger Einzelner liegt, der Weber oder Tagelöhner aber, um das für seinen Bedarf Nöthige zu ziehen, einige Morgen Land cultiviren muß, erreichen die Pachtpreise mit Rücksicht auf die oft sehr schlechte Qualität des Landes eine exorbitante Höhe. Größere Güter kommen, da wir deren nur wenige haben, selten zur Verpachtung oder zum Verkauf. Bei der Verschiedenheit deren Lage und Bodengüte läßt sich ein gemeingültiger Pachtpreis wohl nicht bestimmen. Bei Parzellenverpachtungen| in den besseren Lagen des Kreises ist der mittlere Preis 8 und 9 Thlr. pro Morgen, in den weniger guten Lagen 5 und 6 Thlr., auch wohl nur 3 und 4 Thlr. Die Kaufpreise bei Parzellenverkäufen sind gleichfalls wegen der eben genannten Gründe sehr wechselnd.

Gemeinheitstheilungen sind in dem Zeitraume von 1859 bis 1861 in unserem Kreise nicht vorgekommen. General-Commissionen und Rentenbanken haben bekanntlich hier kein Feld für ihre Thätigkeit.

Meliorations- und Deichverbände bestehen hier noch nicht. Zur Entwässerung der oben näher beschriebenen Wurm-Niederung wie zur Rektifizirung des Saeffelbaches werden jedoch Genossenschaften in’s Leben treten. Jedes dieser Meliorations-Projekte umfaßt ein großes Areal (das der Wurmniederungs-Entwässerung 5700 und das der Saeffelbach-Rektifikation 995 Morgen) und beide sind für den Kreis von der allergrößten Bedeutung.


10. Ackerbau, Viehzucht, Forstwirthschaft.


I. Ackerbau.

Wie bereits oben bemerkt, ist die Landwirthschaft die Hauptnahrungsquelle der Kreiseingesessenen. Beinahe drei Viertheile der Bevölkerung treiben den Ackerbau, und zwar im Ganzen mit sehr günstigem Erfolge. Bei der eigenthümlichen Lage des Kreises in der äußersten Ecke des Bezirks an der niederländischen Grenze und entfernt von dem größeren Verkehr, haben die sonst schon vielfach in Aufnahme gekommenen landwirthschaftlichen Verbesserungen hier nur langsam Eingang gefunden. Das Meiste in dieser Hinsicht ist in der besseren Cultivirung seither unfruchtbaren Bodens geschehen. Viele Gemeinden und Private sind mit gutem Beispiel vorangegangen und haben in größerem oder minderem Maaße Meliorationen von Öden und Brüchen mit gutem Erfolge ausgeführt. So namentlich die Gemeinden Effeld, Dremmen und Kirchhoven, welche die ihnen gehörenden Brüche ganz oder theilweise trocken gelegt und der Acker- resp. Wiesen-Cultur übergeben haben. Die Anwendung künstlicher Dungmittel wird immer häufiger. Im ganzen Kreise wird der Peru-Guano seit den letzten Jahren in großen Massen gebraucht, Knochenmehl und Gyps kommen gleichfalls häufig in Anwendung. Auf die Verbesserung der landwirthschaftlichen Geräthe und auf die Einführung landwirthschaftlicher Maschinen hat man noch wenig gerücksichtigt.

Das Fahren geschieht in der Regel einspännig, das Pflügen in den größeren Wirthschaften mit zwei Pferden, in den kleineren mit einem Pferde oder einem Zugochsen, mitunter auch wohl mit Kühen. Die landesübliche Karre ist die zweiräderige mit breiten Felgen für schwere und mit schmalen Felgen für geringere Lasten.

Das beim Ackerbau in Anwendung kommende System ist die Fruchtwechselwirthschaft. Die Brache kommt nur selten mehr vor. Wo sie in Anwendung gebracht wird, geschieht es zur Erzielung von Raps und Weizen. Die gemeingültige Fruchtfolge ist auf dem besseren Boden: 1. Kartoffel; 2. Weizen; 3. Roggen und Klee; 4. Hafer; 5. Buchweizen. Auf dem weniger ertragsfähigen Boden wird gebaut: 1. Kartoffel oder Hülsenfrüchte; 2. Roggen; 3. Roggen und Klee mit halber Düngung; 4. Hafer; 5. Buchweizen mit halber Düngung. Mit dieser Bewirthschaftungsweise ist durchgängig sogenannte gemischte Fütterung (Stallfütterung mit Schweidgang) verbunden. Die hauptsächlich zum Anbau gelangenden Fruchtarten sind Roggen, Hafer, Buchweizen, Kartoffel, Weizen und Gerste. Roggen, Hafer, Buchweizen und Kartoffel werden in großer Menge und theilweise in sehr guter Qualität erzielt. Diese Fruchtarten, sowie das auf den Roer- und Wurmwiesen erzielte Heu bilden die Verkaufsartikel für unseren Ackerwirth, die anderen Fruchtarten, Weizen, Gerste und Futterkräuter, werden meist nur für den eigenen Bedarf gebaut. An Flachs zieht er auch nur so viel, als sein Hauswesen während des Winters in der Spinnstube gebraucht. Der Gemüsebau ist von keinem Belang, dagegen ist der Obstbau ersichtlich im Aufblühen begriffen. Der Sinn dafür ist durch einige Private geweckt worden, welche dem Landmanne gezeigt haben, wie mit einigem auf diese Cultur verwendeten Fleiß sich die schönsten Resultate erzielen lassen. Es gibt jetzt manche Gemeinden, so namentlich Heinsberg, Ratheim, Effeld und Braunsrath, wo man Kern- und Steinobst in den besten Arten zieht und theilweise als Handelsartikel auf die Märkte führt.

Die Ernte des Jahres 1859 war eine sehr mittelmäßige. Roggen und Weizen blieben beinahe 30 % unter dem Ertrag einer guten Mittelernte, nicht viel besser war der Hafer-Ertrag. Nur die Futterkräuter| waren gut gediehen. Im Jahre 1860 gab der Roggen eine volle Mittelernte, Hafer, Weizen und Futterkräuter blieben etwa 5 % unter dem Normalertrag, an Kartoffeln aber war ein großer Ausfall, indem deren Ertrag 25 % unter demjenigen einer Mittelernte blieb. Ähnlich war die Ernte des Jahres 1861. Der Hafer lieferte einen guten Ertrag, ebenso der Weizen, der Buchweizen und die Futterkräuter; dagegen blieb diesmal der Roggen fast 30 % unter dem mittleren Ernteertrag; an Kartoffeln entstand ein Ausfall von etwa 15 %. Als Durchschnittsertrag aus den genannten drei Jahren ist nach den vorliegenden Nachrichten anzunehmen
beim
Roggen
pro Morgen 08 Scheffel,
Weizen
10
Hafer
20
Buchweizen
18
Heu
15 Zentner,
bei den Kartoffeln 45 Scheffel.

Fruchtmärkte besitzt der Kreis nicht. Der Absatz der Produkte ist im nördlichen Theile des Kreises der besseren Straßen halber mehr erleichtert, als im südlichen Theile desselben, jedoch wird auch hier mit dem Voranschreiten der Wegebauten in naher Zeit eine Besserung herbeigeführt sein. Die meisten Produkte werden theils von den Produzenten theils durch Fruchthändler westwärts zu den in den Nachbarkreisen Geilenkirchen und Erkelenz gelegenen Stationen der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn befördert und finden von dort aus ihren Weg auf den nahen Markt in Aachen oder an ihre sonstigen Bestimmungsplätze.

Erhebliche Feldschäden sind in den Jahren 1859 bis 1861 nicht vorgekommen, nichts destoweniger findet die Hagelversicherung mehr und mehr Zuspruch.

Manche Anregung zur Einführung landwirthschaftlicher Verbesserungen geht von der für die beiden Kreise Heinsberg und Geilenkirchen bestehenden Lokal-Abtheilung des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen aus. Durch populäre Vorträge über landwirthschaftliche Gegenstände auf den alternirend in Heinsberg und Geilenkirchen stattfindenden Versammlungen, durch Prämiirung hervorragender Leistungen in der Landeskultur sowie durch Verloosung von Maschinen und Geräthen erweckt die Lokal-Abtheilung bei den Landwirthen der beiden Kreise ein sich stets mehrendes Interesse für den rationelleren Betrieb der Cultur; sie hat bereits zur Beseitigung vieler Vorurtheile und zur Verbreitung mancher Verbesserungen auf diesem Gebiete beigetragen und wirkt in derselben Weise ersprießlich fort.


II. Viehzucht.

Die statistische Aufnahme gegen Ende des Jahres 1861 hat folgenden Viehstand im Kreise ergeben:

1. Pferde.

In der Stadt. Auf dem Lande. Summa.
a) bis zum vollendeten 3. Jahre
5 269 274
b) vom 4. bis zum 10. Jahre
25 834 859
c) über 10 Jahre
13 543 556
43 1646 1689

Im Durchschnitt kommt demnach 1 Pferd auf 42 Morgen Land (Acker, Wiesen und Weiden.)

Von den über 3 Jahre alten Pferden wurden für die Landwirthschaft benutzt in der Stadt 19 und auf dem platten Lande 1359, zusammen also 1378. Ende 1858 betrug die Anzahl der Pferde 1735 und Ende 1855 sogar 1767, es ist demnach gegen 1858 eine Abnahme von 46 und gegen 1855 eine Abnahme von 78 Pferden zu constatiren.

Diese Erscheinung läßt sich dadurch erklären, daß in dem sechsjährigen Zeitraume von 1855 bis 1861 manche Wirthschaften, welche mit Pferden betrieben wurden, zersplittert worden sind und von den Nachfolgern der vormaligen Besitzer gegenwärtig mit Ochsen oder Kühen betrieben werden, ferner daß viele Pferdebesitzer, welche ihre Pferde bei der Mobilmachung im Jahre 1859 hergegeben haben, sich zur Bestellung des Feldes einen Ochsen angeschafft und auch nach erfolgter Demobilisirung diese Bewirthschaftungsweise beibehalten haben, endlich daß der rechte Sinn für die Pferdezucht hier zu Lande fehlt. Durch die Einrichtung einer Beschälstation in Linnich im Kreise Jülich ist zwar eine Verbesserung der Pferdezucht angestrebt,| aber für den hiesigen Kreis nicht erreicht worden. Die Station wird, weil ziemlich entfernt, von den Pferdebesitzern unseres Kreises selten in Anspruch genommen und nach den hier gemachten Erfahrungen sind überdies die von den dort stationirten Hengsten erzielten Fohlen Pferde von nur geringer Güte geworden. Bei dem Mangel an edlen Pferden im Kreise selbst war die Züchtung tüchtiger Thiere sehr erschwert und wird darauf leider jetzt auch wenig Werth gelegt. Es wäre zu wünschen, daß durch die Prämiirung schöner Hengste im Privatbesitz in dieser Hinsicht eine Verbesserung erzielt würde. Der Gebrauch ungeköhrter Hengste kommt nur in geringem Maaße vor.

Der Preis eines 5 bis 6jährigen Arbeitspferdes ist in der Regel 130 bis 150 Thlr.

2. Rindvieh. Es waren vorhanden:

In der Stadt. Auf dem Lande. Summa.
a) Stiere (Bullen)
002 000.70 000.72
b) Ochsen
001 00.197 00.198
c) Kühe
117 0.7327 0.7444
d) Jungvieh
041 0.3156 0.3197
161 10.750 10.911

Ackerland, Wiesen und Weiden zusammengerechnet kommt auf 7 Morgen ein Stück Rindvieh.

Bei den Stieren und Ochsen beträgt die Zunahme seit dem Jahre 1858 17 und seit dem Jahre 1855 45 Stück, dagegen ist bei den Kühen und Jungvieh seit dem Jahre 1858 zwar eine Zunahme von 106 Stück, seit dem Jahre 1855 aber eine Abnahme von 236 Stück eingetreten. Stiere und Ochsen sind gegen früher in vermehrter Anzahl vorhanden, weil die letzteren mehr für die Feldarbeiten in Gebrauch genommen worden sind; die Schwankung in der Zahl der Kühe und des Jungviehs erklärt sich durch den von Zeit zu Zeit eintretenden Futtermangel, der die kleineren Ackerwirthe zwingt, ihren Rindviehstand zu reduziren.

Durchgängig gehört das Rindvieh der einheimischen mittelgroßen, bisweilen auch der holländischen Race an. Die Bullen werden meist von Privatbesitzern gehalten und gegen ein Sprunggeld zum Decken verwandt; wo es Noth thut, werden Bullen guter Race von den Gemeinden zur Deckung der Kühe der Gemeindeeingesessenen angeschafft. Zur Verbesserung der Rindviehzucht stellt auch die Lokalabtheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Zeit zu Zeit tüchtige Bullen zum Verkauf.

Angeköhrt wurden

im Jahre 1859       56 Bullen,
1860       54
1861       58

Das Gewicht des Schlachtviehes ist durchschnittlich 400 bis 500 Pfund. Der durchschnittliche Milchertrag einer Kuh stellt sich auf 8 Quart pro Tag.

3. Schafe.

Es wurden gezählt:

In der Stadt. Auf dem Lande. Summa.
a) veredelte Schafe
0020 0020
b) halbveredelte Schafe
40 0009 0049
c) unveredelte Schafe
1065 1065
40 1094 1134

Gegen den Bestand des Jahres 1858 war eine Zunahme von 218, gegen den Bestand des Jahres 1855 aber eine Abnahme von 395 Schafen vorhanden. Die Heerden schwinden bei abnehmender Brachwirthschaft mehr und mehr und es würde daher auch die bis zum Jahre 1855 bemerkte Verminderung der Anzahl der Schafe noch weiter gegangen sein, wenn nicht die kleineren Landwirthe in den letzten Jahren, seitdem die sogenannte Kunstwolle so häufig an Stelle der echten Wolle bei der Fabrikation von Zeugen verwandt wird, es als Bedürfniß erkannt hätten, ein Paar Schafe zu halten, damit aus der von denselben erzielten Wolle die für den Hausbedarf nöthigen Wollenzeuge (Strümpfe etc.) gefertigt werden. Auf die Zucht von Schafen edler Race wird wenig Gewicht gelegt. Das durchschnittliche Gewicht des einheimischen Schafes beträgt 45 Pfund, der Preis eines Schafes beläuft sich auf 6 bis 8 Thaler.

| 4. Ziegen.

Die Zahl derselben betrug

in der Stadt, auf dem Lande, Summa.
b) halbveredelte Ziegen 250 2514 2764

Da die Gesammtzahl derselben im Jahre 1858 2563 und im Jahre 1855 2292 betrug, so war gegen das erstere Jahr ein Zuwachs von 201 und gegen das zweitangegebene Jahr ein Zuwachs von 472 Ziegen eingetreten.

5. Schweine.

Es wurden gezählt

in der Stadt, auf dem Lande, Summa.
a) über 6 Monate
38 3061 3099
b) unter 6 Monaten
38 0801 0839
76 3862 3938

Gegenüber dem Bestande im Jahre 1858 stellt sich eine Abnahme von 197 und gegen das Jahr 1855 eine solche von 147 Schweinen heraus. Kreuzungen mit edlen Racen kommen wohl noch selten vor, indeß ist vornehmlich durch einzelne größere Ackerbesitzer und durch die von dem landwirthschaftlichen Verein gegebene Anregung eine bessere Zucht, und zwar durch Kreuzung mit englischen Racen angebahnt.

Das Durchschnittsgewicht der Mastschweine beträgt 180 bis 200 Pfund; pro 100 Pfund werden 13 Thlr. bezahlt.

Viehmärkte besitzt der Kreis Heinsberg nicht. Der Viehhandel geschieht meist durch Vermittlung von umherreisenden Händlern.

Die Krankheit, welche am häufigsten unter dem Rindvieh grassirt, ist der Milzbrand. Noch in jedem der letzten Jahre kamen Fälle dieser Krankheit vor, zuletzt im Jahre 1861 in der Gemeinde Waldenrath.

Die Geflügelzucht wird in erheblichem Umfange betrieben, insbesondere ist die wasserreiche Wurm-Niederung der Zucht von Gänsen und Enten sehr günstig. Aufkäufer aus den Kreisen Aachen und Geilenkirchen durchziehen häufig den Kreis und bringen das Geflügel auf den Aachener Markt. Auch die Bienenzucht wird mehr und mehr cultivirt, weniger dagegen der Seidenbau. Vielleicht gelingt es, ein Aufblühen des letzteren dadurch zu bewirken, daß, wie es bereits stellenweise im Kreise geschehen ist, zu den Baumpflanzungen an den Chausseen Maulbeerbäume verwendet werden.


III. Forstwirthschaft.

Die im Kreise belegenen[ER 3] Holzungen (10.400 Morgen) sind mit Ausnahme von 710 Morgen, welche einzelnen Gemeinden gehören, Eigenthum von Privaten. Ungefähr 70 % des Waldareals kommt auf die im nördlichen Theile des Kreises gelegenen Bürgermeistereien Myhl, Wassenberg und Birgelen, die übrigen 30 % vertheilen sich in kleinen Complexen auf den ganzen übrigen Kreis. Von diesen Waldungen sind mindestens 75 % mit Kiefern bestanden und nur 25 % mit Laubholz, welches auch noch häufig mit Kiefern vermischt ist. Sämmtliche Kieferbestände sind erst in den letzten Jahrzehnten angelegt worden und sind namentlich noch in den wenig bevölkerten Theilen der Bürgermeistereien Myhl, Wassenberg und Birgelen auf den dort sich findenden ausgedehnten Haideflächen ein Gegenstand bedeutenden Anbaues. Die Eiche und Buche als Hochwald oder als gutes Oberholz im Mittelwalde kommen nur in kleinen Parzellen hin und wieder vor; der größere Theil der Laubholzwaldungen besteht aus unregelmäßigem mehr oder weniger dürftig bestandenem Mittelwald.

Für die besseren Kieferbestände gilt ein Umtrieb von 60 bis 80 Jahren. Viele Bestände werden auch schon in einem Alter von 35 bis 40 Jahren zur Nutzung gezogen, indem dieselben alsdann als kleine Nutzhölzer, als Sparren, Latten, Bohnenstangen etc. einen ziemlich hohen Preis erlangen. Andere schlechtere Bestände werden unregelmäßig in der Weise bewirthschaftet, daß immer die besten und stärksten Hölzer, welche den Transport am besten lohnen, herausgehauen werden. Großer Werth wird auf den Anbau von Korbweiden in der Roer- und Wurm-Niederung gelegt. Dieselben geben, da sie fast alljährlich überschwemmt werden, sehr guten Ertrag. Die Communalwaldungen werden von den betreffenden Bürgermeistern verwaltet, welche sich der Feldhüter als Forstschutzbeamte bedienen; die Verwaltung der Privatwaldungen erfolgt durch die Besitzer selbst resp. durch deren Rentmeister.

Das Nadelholz steht hier im Ganzen billig im Preise, die wenigen Eichen- und Buchenbestände haben jedoch hohen Werth. Die durchschnittlichen Preise dürften sein:

|
Thlr. Sgr. Pfg.
für Eichen- Nutzholz per Kubikfuß 05 02
Kloben Klafter 03 03
Knüppel 02 20
Reiser 12 06
für Buchen- Nutzholz Kubikfuß 02 06
Kloben Klafter 03 15
Knüppel 02 23
Reiser 13 03
für Nadelholz- Nutzholz Kubikfuß 01 08
Kloben Klafter 02 09
Knüppel 01 23
Reiser 09

Forstschäden sind in bedeutendem Maaße in den gedachten 3 Jahren nicht bemerkt worden.

Torf wird nur an einer Stelle im Kreise gestochen, nämlich auf dem sogenannten Schalbruche in der Gemeinde Havert. Genaue Angaben über die Menge des jährlich genommenen Torfes liegen nicht vor. Die Produktion ist aber nicht sehr bedeutend, da dieselbe nur für den Bedarf der ärmeren Klasse in der genannten Gemeinde ausreicht.

Die Jagd ist hier in einem sehr guten Zustande. An Hasen, Rebhühnern und Kaninchen ist kein Mangel, Füchse, wilde Gänse und Enten, sowie Schnepfen fehlen gleichfalls nicht und in den Waldungen des nördlichen Kreistheiles vermehrt sich der Rehstand von Jahr zu Jahr. Die Jagdbezirke fallen vielfach mit den Gemeindefeldmarken zusammen, manche der letzteren sind indeß ihrer Größe halber in mehrere Jagdbezirke getheilt worden, so daß die Gesammtzahl derselben sich auf etwa 60 beläuft. Die Zahl der ausgestellten Jagdscheine betrug

im Jahre 1859       155
1860       151
1861       157

Die Fischerei ist von geringem Belang. Die Roer wie die Wurm führen zwar Hechte, Aale, Krebse etc. allein wegen der weiten Entfernung des Marktortes Aachen, wodurch der Absatz dorthin sehr erschwert wird, legt man auf eine rationelle Fischzucht wenig Werth. –


11. Bergbau und Hüttenwesen, Fabrik-Industrie und Handwerk.

Betrieb von Berg- und Hüttenwerken ist im Kreise nicht vorhanden. –

Der Bestand der Fabriken war nach der Tabelle pro 1861 folgender:

01 Baumwollspinnerei mit 764 Feinspindeln, 13 männl. und 19 weibl. Arbeitern,
01 Kunstwollfabrik mit 16 Arbeitern,
03 Fabriken für baumwollene und halbwollene Zeuge mit 40 männl. und 6 weibl. Arbeitern,
01 Fabrik für leinene Zeuge mit 4 Arbeitern,
01 Seiden-Manufaktur mit 4 männl. und 5 weibl. Arbeitern,
03 Garnfärbereien mit 4 Arbeitern,
14 Ziegeleien mit 54 Arbeitern,
18 Ölmühlen,
03 Lohmühlen,
04 Knochenmühlen,
02 Papiermühlen mit 38 Arbeitern,
28 Getraide-Wassermühlen mit 59 Mahlgängen,
06 Bockwindmühlen,
05 holländische Windmühlen,
01 Dampf-Getreidemühle mit 2 Mahlgängen.|
01 Tabaksfabrik mit 3 Arbeitern,
01 Essigfabrik,
70 Bierbrauereien mit 126 Arbeitern,
05 Branntweinbrennereien,
01 Destiliranstalt,
03 Wachslichter-Fabriken.

Die Weberei ward trotz der in Folge des nordamerikanischen Krieges eingetretenen großen Stockung noch betrieben

auf 706 Stühlen zu
Seiden und Sammtwaaren,
356
baumwollenen und halbwollenen Zeugen,
336
leinenen Zeugen,
058
wollenen und halbwollenen Zeugen,
051
anderen Geweben.

Wie eine Vergleichung mit den Tabellen des Jahres 1858 ergibt, ist seit damals der Betrieb der Fabrikindustrie zurückgegangen. Es waren beispielsweise im Jahre 1858 7 Fabriken für baumwollene und halbbaumwollene Zeuge vorhanden, während deren jetzt nur 3 gezählt wurden. Auch in anderen Fabrikationszweigen ist eine größere oder geringere Abnahme bemerkt worden, nur in der Anzahl der Webstühle zu Seiden- und Sammtwaaren ist eine kleine Zunahme eingetreten. Die abgelegene Lage des Kreises ist im Allgemeinen der Industrie nicht günstig, größere Etablissements können nur mit Mühe ihr Dasein erhalten und werden mit der Zeit wohl alle eingehen, wenn nicht eine Eisenbahn durch den Kreis gebaut wird. Geschlossene Etablissements sind schon jetzt selten. Die in der Fabrikation thätigen Arbeiter, insonderheit die Weber, arbeiten dem größten Theile nach zu Hause. Sie sind meist kleine Ackerbesitzer in der nördlichen Hälfte des Kreises, erhalten ihre Arbeit zum geringern Theile von den im Kreise wohnenden Fabrikanten, zum größeren Theile von Fabrikanten aus Gladbach, Rheydt und Crefeld und finden in der Verbindung der Industrie mit dem Landbau ein lohnendes Auskommen.

Nach der Handwerker-Tabelle waren vorhanden:

|
Meister. Gesellen u. Lehrl.
Bäcker
063 06
Kuchenbäcker und Conditoren
003 03
Fleischer
042 12
Gärtner
002
Barbierer
041
Abdecker
002
Gerber
012 03
Glaser
005 01
Maurer
030 41
Maurerflickarbeiter
034
Anstreicher
007 04
Zimmerleute
054 20
Zimmerflickarbeiter
018
Brunnenbauer
002
Dachdecker
024 09
Pflasterer
002 02
Schornsteinfeger
001 02
Mühlenbauer
004 03
Stellmacher
078 13
Wagenbauer
003
Grob- und Hufschmiede
093 30
Schlosser und Büchsenschmiede
035 13
Drahtsiebmacher
002 01
Kupferschmiede
005 06
Klempner
005 01
Zinn- und Bleigießer
003
Gold- und Silberarbeiter
009
Bandagisten
001
Verfertiger musikalischer Instrumente
002 02
Uhrmacher
005 02
Wollstricker
004
Wattenmacher
001
Färber
024 03
Bleicher
001
Schuster
193 55
Mützenmacher
003
Sattler
029 02
Schneider a) a) männliche
Schneider
Schneider b) b) weibliche
159

039
47

22
Putzmacherinnen
017 06
Hutmacher
002
Tischler
136 33
Faßbinder
051 09
Holzschuhmacher
191 51
Korbwaarenmacher
143 34
Regenschirmmacher
001
Drechsler
013 04
Verfertiger von Spielwaaren
001
Bürstenbinder
003 02
Buchbinder
003
Lackirer
001
Maler
002
Musiker
013 06
Carousselführer[ER 4]
001
Riethmacher
001

Wichtige Veränderungen in dem Handwerksbetriebe sind, wie aus einer Vergleichung der vorstehenden Zahlen mit den im Jahre 1858 gemachten Aufstellungen erhellt, in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Innungen bestehen im Kreise nicht, ebensowenig Vereine und Anstalten zur Förderung der Gewerbthätigkeit.


12. Handel und Verkehr.

Die Handelsgewerbe waren Ende 1861 vertreten durch

019 Kaufleute ohne offene Läden,
279 Kaufeute mit offenen Läden,
117 herumziehende Krämer,
011 Agenten und Makler.

An Wirthschaften waren vorhanden

069 Gastwirthschaften, darunter 10 in der Stadt,
163 Schenkwirthschaften, rnter 17 idr St

Die typographischen Gewerbe sind durch eine in der Stadt bestehende Buchdruckerei mit einer Presse vertreten.

Die auf den Postverkehr bezüglichen Zahlen sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

|
Übersicht des Postbetriebs im Kreise Heinsberg.
I.
1859.
Post-Anstalten. Zahl der
angekommenen
Briefpostsendungen.
Zahl der
angekommenen
Packetsendungen.
Gewicht der
Packetsendungen.
Zahl der
angekommenen
Werthsendungen.
Werthbetrag der
Werthsendungen.
Zahl der
Post-Reisenden.
Personengeld-Einnahme
incl. Überfrachtporto.
Stück. Stück. Pfd. Stück. Thlr. Thlr.
Heinsberg
052.546 0.8346 103.493 2795 429.871 6060 1893
Wassenberg
021.047 0.3731 040.027 1365 077.246 0877 0221
Wehr
010.218 0.1508 016.003 0494 00.7072 0199 0062
Summa
083.811 13.585 159.523 4654 514.189 7136 2176
1860.
Heinsberg
061.451 0.9867 097.357 2678 209.469 5823 1820
Wassenberg
023.803 0.4303 049.738 1339 039.156 0900 0218
Wehr
010.465 0.1378 017.420 0806 010.387 0241 0062
Summa
095.719 15.548 164.515 4823 259.012 6964 2100
1861.
Heinsberg
075.907 11.063 143.312 3406 132.912 5740 1771
Wassenberg
023.361 0.4199 059.995 1456 053.326 0758 0183
Wehr
011.635 0.1456 015.405 0572 013.234 0407 0105
Summa
110.903 16.718 218.712 5434 199.472 6905 2059
|
II.
Name
der
Post-Anstalt.
Jahr-
gang.
Etats-
mäßige
Ein-
nahme.
Unter der etatsmäßigen Einnahme
cfr. vorhergehende Rubrik ist
einbegriffen:
Zahl der bei der Post-An-
stalt am Schlusse des Jah-
res beschäftigt gewesenen
Zahl der im
Orte und im
Landbezirke
der Post-Anstalt
aufgestellten
Briefkasten.
Zahl der am Schlusse des
Jahres vorhanden
gewesenen
Einnahme
an Freimarken
und Franco-
Couverts.
Briefporto. Fahrpost-
Porto.
Personengeld
einschließlich
Überfrachtporto.
Beamten. Unter-
Beamten.
contrakt-
lichen
Diener.
Pferde. Wagen
(Königliche
und
Posthalterei-
Wagen.)
Postillone.
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
Heinsberg
1861 6117 342 1647 1639 1771 3 1 4 11 17 7 6
Wassenberg
1663 113 0533 0550 0184 1 2 6
Wehr
0715 050 0217 0231 0105 1 1 5
Summa
8495 505 2397 2420 2060 5 1 7 22 17 7 6
Name
der
Post-Anstalt.
Im Dezember 1861 sind bei der Post-Anstalt wöchentlich:
Posten Eisenbahnzüge mit
Posttransporten
im Orte
entsprungen
in dem Orte
angekommen
und
verblieben.
durch den Ort
durchgegangen.
im Orte
entsprungen
in dem Orte
angekommen
und
verblieben.
durch den Ort
durchgegangen.
Heinsberg
49 49
Wassenberg
14
Wehr
14
Summa

Telegraphische Stationen und Eisenbahnen besitzt unser Kreis nicht. Der Verkehr an der Landesgrenze ist nicht von Belang; seitdem die Eisenbahnen die Hauptadern des Verkehrs geworden sind, zieht sich der letztere mehr und mehr von den Landstraßen ab. So hat auch hier die Bedeutung der den Verkehr mit der niederländischen Provinz Limburg vermittelnden Straßen von Jülich über Geilenkirchen und Wehr nach Sittard und von Aachen über Heinsberg nach Roermonde seit der Zeit abgenommen, wo durch die Anlage der Aachen-Mastrichter Bahn eine neue Verbindung zwischen Aachen und Holland geschaffen worden ist.


13. Land- und Wasserstraßen.

Der Kreis besaß Ende des Jahres 1861 an Straßen:

a. Staatsstraßen, keine.

b. Bezirksstraßen.

1. Die Aachen-Roermunder Bezirksstraße mit 3177 Ruthen Länge,
2. Die Jülich-Sittarder Bezirksstraße mit 1204 Ruthen Länge,
3. Die Heinsberg-Erkelenzer Bezirksstraße mit 2543 Ruthen Länge,
4. Die Heinsberg-Dürener Bezirksstraße mit 1962 Ruthen Länge,
5. Die Wassenberg-Niederkrüchtener Bezirksstraße mit 2274 Ruthen Länge.

c. Prämienstraßen.

1. Die Wassenberg-Rothenbacher Prämienstraße mit 1452 Ruthen Länge,
2. Die Wassenberg-Baaler Prämienstraße mit 1587 Ruthen Länge.

d. Aktienstraßen, keine.

Die angegebenen Ruthenlängen beziehen sich nur auf diejenigen Straßenstrecken, welche innerhalb des Kreises belegen sind. Die Breite der genannten Straßen beträgt 24 Fuß, nur die ad b 1 benannte Straße hat eine Breite von 30 Fuß.

Im Ganzen besitzt der Kreis also 14.199 Ruthen oder etwas über 7 Meilen an Bezirks- und Prämienstraßen.

Die ad b. 1 und 2 gedachten Bezirksstraßen sind von der Bezirksstraßen-Verwaltung angelegt, die ad 3, 4 und 5 durch die Gemeinden ausgeführt und demnächst auf den Bezirksstraßen-Baufonds übernommen worden.

Über die Geld-Einnahmen und Ausgaben in Betreff der Bezirks- und Prämienstraßen enthält die nachstehende Tabelle das Nähere.

|
1. 2. 3. 4. Ausgaben
zum
Neubau
überhaupt.
6. 7. 8.
Laufende
Nummer.
Benennung
der
Straßen.
Länge Breite Einnahme Ausgaben Art der Auf-
bringung der
Kosten.
Bemerkungen.
der Straße
in
a) extra-
ordinäre
b) an
Barriere-
Geld
a) an
Reparaturen
b) für
Verwaltung
an
persönlichen
Ausgaben
c) zur
Verzinsung
u. Tilgung
der
gemachten
Schulden
a) In Geld. b) In
Natural-
Leistungen.
in den Jahren
1859, 60 u. 61.
in den Jahren 1859,
60 und 61.
Rth. Fuß. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
a) Staatsstraßen.
Keine.
b) Bezirksstraßen.
Die Unterhaltung
der Bezirksstraßen
erfolgt aus 1. den
Zuschlägen von 81/3 %
von sämmtlichen
direkten Steuern
einschl. der Mahl-
und Schlachtsteuer,
und 2. aus Barriere-
Einnahmen.
1.
Aachen-Roermond
3177 30 168 1633 Nicht zu
ermitteln
4688 390
2.
Jülich-Sittard
1204 24 030 2210 113
3.
Heinsberg-Erkelenz
2543 24 044 1110 2760 660
4.
Düren-Heinsberg
1962 24 023 0336 2370 235
5.
Wassenberg-Niedercrüchten
2274 24 007 0435 1417 188
c) Prämienstraßen.
Durch
Umlagen
und aus
sonstigen
Communal-
Einkünften.
6.
Wassenberg-Rothenbach
1452 24 0144 0772
7.
Wassenberg-Baal
1587 24 0224 1227
d) Aktienstraßen.
Keine.

Die Gemeinden haben im kunstmäßigen Ausbau von Communalstraßen in dem Zeitraume von 1858 bis 1861 Bedeutendes geleistet. Außer der Fertigung von 296 Ruthen Planumsarbeiten auf der im Herbste des Jahres 1861 in Angriff genommenen Heinsberg-Sittarder Straße haben dieselben in dem gedachten Zeitraume 7707 Ruthen Weges innerhalb und 9400 Ruthen Weges außerhalb der Dörfer ausgebaut und darauf

also 22.369 Thlr. baar und
also 22.086 Tlr. in natura,

also 44.455 Thlr.

im Ganzen verwendet.


Die wichtigeren bis zum Schlusse des Jahres 1861 ausgebauten Communalstraßen sind diejenigen

von
Hillensberg
nach
Wehr mit
0297 Ruthen Länge;
Hillensberg
Süsterseel mit
0339
Süsterseel
über
Tüddern nach Millen mit
1396
Isenbruch
Havert und Stein nach Höngen mit
1406
Selsten
Braunsrath nach Löcken mit
0597
Selsten
nach
Laffeld mit
0281
Straeten
Waldenrath mit
0248
Schleiden
Schafhausen mit
0288
Heinsberg
Kirchhoven und Schuttorf mit
0630
|
Hülhoven
Grebben und Oberbruch
0540
Dremmen
Horst
0290
Horst
über
Porselen und Ratheim nach der Kreisgrenze bei Gerderath
1900
Orsbeck
nach
der Wassenberg-Baaler Prämienstraße
0205
Birgelen
Elsum
0189
Kempen
über
Ophoven, Steinkirchen und Effeld nach der Landesgrenze mit
1131
Kempen
nach
Brebern
0267
Summa
9934 Ruthen

oder beinahe 5 Meilen.

Diese Straßen wurden dem größten Theile nach in dem dreijährigen Zeitraume von 1858 bis 1861 gebaut. Die Dorfstraßen sind bis auf wenige Ausnahmen sämmtlich chaussirt.

Die wichtigeren der in nächster Zeit vom Jahre 1862 ab auszuführenden Straßen sind:

01. die Prämienstraße von Heinsberg über Selsten, Saeffelen Hoengen und Tüddern nach Sittard;
02. die Straße von Heinsberg über Aphoven, Laffeld und Harzelt nach Gangelt;
03. die Straße von der Kreisgrenze bei Birgden über Waldenrath, Dremmen und Hilfarth nach der Kreisgrenze bei Hückelhoven;
04. die Straße von Kempen über Unterbruch und Oberbruch nach der Schanzbrücke im Anschluß an die vorgedachte Straße;
05. die Straße von der Aachen-Roermonder Chaussee bei Straeten über Laffeld, Selsten und Waldfeucht nach der Landesgrenze;
06. die Straße von Schleiden über Erpen nach Laffeld im Anschluß an die vorgedachte Straße;
07. die Straße von Waldenrath über Schierwaldenrath und Harzelt nach Breberen und Saeffelen;
08. die Straße von Breberen über Bocket nach Waldfeucht;
09. die Straße von Waldfeucht über Haaren und Vinn nach Karken;
10. die Fortsetzung der Straße von Heinsberg über Kirchhoven und Schuttorf nach Haaren und Haserdriesch bis zur Landesgrenze;
11. die Straße von Ophoven über Crafeld nach Birgelen und
12. die Straße von Süsterseel nach Hoengen.

Je mehr die Erkenntniß Platz greift, daß die Anlage gut chaussirter Straßen eins der vornehmsten Mittel zur Hebung der Wohlfahrt unserer ländlichen Bevölkerung ist, um so reger wird auch der Sinn für den Wegebau in den einzelnen Gemeinden und hoffentlich ist für unseren Kreis der Zeitpunkt nicht mehr fern, wo alle wichtigeren Verbindungswege kunstmäßig ausgebaut sein werden und ein Straßennetz über den Kreis sich ausbreitet, das allen Anforderungen des Verkehrs im vollsten Maaße entspricht.

Die Roer ist bekanntlich nicht schiffbar, Wasserstraßen sind daher im Kreise nicht vorhanden.


14. Verhältnisse der arbeitenden Klasse, Abwehr der Verarmung.
Unsere arbeitende Klasse verdient ihren Unterhalt theils durch Tagelöhnerdienst in der Landwirthschaft oder im Gewerbe, theils durch den Betrieb eines kleinen Handwerks (hauptsächlich der Weberei), theils auch durch den Gesindedienst. Die Art des Verdienstes ist verschieden, je nachdem der Lohn per Tag oder nach der Förderung der Arbeit bezahlt wird. Die Lohnsätze für den landwirthschaftlichen Tagelöhner betragen außer der Beköstigung in der Erndtezeit pro Tag 6 Silbergroschen für einen Arbeiter und 4 Silbergroschen für eine Arbeiterin. Außer der Erntezeit erhalten die Arbeiter gemeiniglich 4 Silbergroschen und die Arbeiterinnen 3 Silbergroschen. In der Stadt sind die Tagelohnsätze höher, indem hier pro Tag in den Sommermonaten 10 Silbergroschen und in den Wintermonaten 8 Silbergroschen bezahlt wird. Die Gesindelöhne betragen pro Jahr für einen Knecht 30 bis 40 Thaler, für einen Jungen 20 bis 25 Thaler und für eine Magd 18 bis 22 Thaler. Dort, wo das sogenannte Hausweben noch nicht Eingang gefunden hat, also in den Gemeinden des südlichen und südwestlichen Theiles des| Kreises, sind die Verhältnisse der arbeitenden Klasse ziemlich stationär, während in den Gemeinden, wo der Webstuhl häufiger getroffen wird, der Wohlstand dieser Klasse mit der Fabrikation steigt und sinkt. Leider hat die Erfahrung gelehrt, daß der Webelohn selten der Grund zum Emporkommen einer Arbeiterfamilie wird. In guten Zeiten wird auch gut gelebt und der leicht verdiente Lohn rasch wieder ausgegeben. Kommt dann die Zeit, wo die Fabrikation stockt, so ist der Mangel um so größer. Glücklicherweise ist, wie schon oben gesagt, sehr häufig mit dem Handwerk ein kleiner Landbesitz verbunden, der in den Fällen der Noth immer noch einen Theil des Unterhalts gewähren kann.

Eine Kreis-Darlehnskasse, welche wesentlich zur Verbesserung der Lage der Handwerker, Tagelöhner und kleinen Besitzer beitragen würde, besteht hier noch nicht, wird aber hoffentlich bald in’s Leben treten. Das Institut, welches diesen Zweck bekanntlich für den ganzen Regierungsbezirk verfolgt, der Aachener Verein zur Beförderung der Sparsamkeit und Arbeitsamkeit, hat auch in Heinsberg eine Filiale, bestehend in einer Sparkasse und einer Prämienkasse. Bei der hiesigen Sparkasse wurden im Jahre 1861 88.412 Thlr. in 668 Posten eingelegt; zurückgezahlt wurden 56.555 Thlr., es blieben also am Ende des Jahres noch 31.857 Thlr. Das Gesammtguthaben der Einleger betrug beim Schlusse des Jahres 1860 noch 118.561 Thlr., so daß der Bestand am 31. Dezember 1861 sich auf die Summe von 150.418 Thlr. belief. Bei der hiesigen Prämienkasse betrug beim Schlusse des Jahres 1860 das Gesammt-Guthaben der Sparer 52.695 Thlr., eingelegt wurden im Jahre 1861 in 692 Posten 21.548 Thlr. und zurückgezahlt 15.171 Thlr., so daß am 31. Dezember 1861 ein Bestand von 59.071 Thlr. vorhanden war. Extraprämien haben bei dieser Kasse bezogen

im Jahre 1859       92 Sparer;
1860 60
1861 73

Aus diesen Zahlen läßt sich die häufige Benutzung sowie die äußerst günstige Wirkung der genannten Kassen leicht ermessen.

Fabrikarbeiter-Unterstützungskassen, Gesellen-Laden und Krankenladen existiren im hiesigen Kreise nicht. Von Lebensversicherungs-Gesellschaften sind hier vertreten

die Berliner Lebensversicherung,
die Kölner Lebensversicherung Concordia,
die Gothaer Lebensversicherungs-Bank und
die Germania, Lebensversicherung.

Mäßigkeits-Vereine bestehen in unserem Kreise nicht, sind aber auch bei der durchweg nüchternen Lebensweise der hiesigen Bevölkerung noch nicht Bedürfniß geworden.


15. Wohlthätigkeits- und Armenpflege.

Neben der Armenpflege bestehende Wohltätigkeits-Anstalten sind im Kreise Heinsberg nicht vorhanden, ebensowenig belangreiche Stiftungsfonds zu wohlthätigen Zwecken.

In einigen Gemeinden gibt es zwar den jedesmaligen Pfarrern zur Verwaltung überwiesene kleine Fonds, deren Revenüen für Wohlthätigkeitszwecke bestimmt sind, allein dieselben sind, wie bemerkt, von so geringer Bedeutung, daß es einer näheren Darlegung in Betreff derselben nicht bedarf. Vereine, welche lediglich die Übung der Wohlthätigkeit zum Zwecke haben, sind der in der Stadt Heinsberg bestehende Vincenz-Verein zur Unterstützung verschämter Hausarmen und zur Wartung armer Kranken und der gleichfalls für die Stadt gestiftete Damenverein zur Unterstützung armer Familien. Beide Vereinigungen haben weder Vermögen noch corporative Eigenschaften. Sie verfolgen ihre Zwecke mittelst der von den Mitgliedern erhobenen Beiträge.

Die Armenpflege liegt der Regel nach in den Händen der Einzelgemeinden. Jede derselben bildet einen Armenverband mit einer Armenkasse, mit Ausnahme der Gemeinde Hilfarth, welche in die| beiden Verbände Hilfarth und Porselen getheilt ist. Neben der Gemeinde-Armenpflege findet sich eine kirchliche Armenpflege an manchen Orten insoweit, als die Revenüen von gewissen den Armen gemachten Schenkungen den Intentionen des Schenkgebers gemäß von Seiten der Armen-Commissionen den Pfarrern zur Vertheilung an die Bedürftigen belassen werden; die Verwaltung solcher Schenkungen erfolgt gleichwohl stets durch die Armen-Commissionen. Die Unterstützungen werden theils in Geld, theils in Naturalien verabreicht und aus den Einnahmen des Armen-Vermögens (wo ein solches besteht), aus den Armenabgaben für öffentliche Lustbarkeiten, aus einigen anderen zufälligen Einnahmen und, wenn erforderlich, aus Zuschüssen der Communalkassen bestritten. Zu diesen Unterstützungen kommen als fernere Armenpflege-Kosten die Ausgaben für die Unterbringung der armen Irren, der armen verlassenen Kinder und der armen Waisenkinder. In Gemeinden, wo kein Armen-Vermögen existirt, sind die Zuschüsse aus den Communalkassen oft nicht unerheblich. Im Jahre 1861 betrugen diese Zuschüsse aus allen Gemeinden des Kreises zusammengerechnet 1609 Thlr. Die Ausgaben sämmtlicher Armenkassen beliefen sich in demselben Jahre auf 7959 Thlr. Die Zahl der hieraus dauernd unterstützten Personen war 3732, also ungefähr 10% der Bevölkerung des Kreises.

In Heinsberg wie in Wassenberg befinden sich Armenhäuser. Dieselben sind aus Armenfonds errichtet und dienen zunächst dazu, alten bedürftigen Personen ein Unterkommen zu bieten. In dem Armenhaus zu Heinsberg, welches vor einigen Jahren neu gebaut und seit Kurzem der Leitung der barmherzigen Schwestern aus dem Orden des h. Carolus Borromäus übergeben worden ist, sind außer den alten Leuten, deren sich Ende 1861 acht dort befanden, auch die armen Waisenkinder untergebracht.

Für die Armenkrankenpflege sorgt jeder Armenverband durch Bestellung und Besoldung eines Armenarztes, deren im hiesigen Kreise 5 fungiren.

Armenschulen haben wir nicht. Die Kinder der Armen besuchen die gewöhnlichen Ortsschulen und sind vom Zahlen des Schulgeldes befreit.


16. Polizei und Gefängnißwesen.

Jede Gemeinde für sich bildet einen Polizei-Verwaltungsbezirk. Die Gemeindebehörde übt die Polizei aus und bedient sich des Polizeidieners als Organ. In größeren Gemeinden ist neben dem Polizeidiener noch ein Feldhüter angestellt, der gleichfalls polizeiliche Funktionen auszuüben hat; in kleineren Gemeinden fallen die beiden Offizien zusammen. Für den Gensd’armeriedienst ist der Kreis in drei Patrouillen-Bezirke eingetheilt. Drei Gensd’armen sind in Heinsberg, einer ist in Wassenberg und einer in Hoengen stationirt. Polizeiliche Vergehen werden durch den Friedensrichter als Polizeirichter abgeurtheilt.

Zur Inhaftirung der Polizeisträflinge und der von den Bürgermeistern wegen Schulversäumnisse mit Gefängniß Bestraften besteht ein Arrestlokal in Heinsberg. Daselbst waren:

Im Jahre 1859       192 Sträflinge;
1860 170
1861 173

Die Kosten dieses Arrestlokals beliefen sich

|
im Jahre 1859:
a)
an Besoldung
049 Thlr. 14 Sgr. 05 Pfg.
b)
an baulicher Unterhaltung
019 28 02
c)
an Verpflegung
242 03 04
im Jahre 1860:
a)
an Besoldung
049 14 05
b)
an baulicher Unterhaltung
004 19
c)
an Verpflegung
185 04 09
im Jahre 1861:
a)
an Besoldung
049 14 05
b)
an baulicher Unterhaltung
011 23 05
c)
an Verpflegung
180 02 05

Von den Verpflegungskosten fielen im Jahre 1859 145 Thlr. 20 Sgr., im Jahre 1860 111 Thlr. 3 Sgr. 7 Pfg. und im Jahre 1861 108 Thlr. 1 Sgr. 10 Pfg. der Staatskasse zur Last. Der andere Theil dieser Kosten mußte von den Gemeinden bestritten werden.

Die Zahl der polizeilich transportirten Personen betrug

im Jahre 1859       38
1860 19
1861 37

Correktionshäuser. Arbeitshäuser für Vagabonden etc. und Privatanstalten für Besserungszwecke besitzen wir in unserem Kreise nicht.


17. Sanitäts-Anstalten.

Das Personal der Gesundheitspflege besteht im Kreise Heinsberg aus:

04 Ärzten, wovon zwei in der Stadt, einer in Wassenberg und einer in Loecken;
01 zur medizinischen Praxis befähigter Wundarzt erster Klasse;
01 Thierarzt zweiter Klasse;
20 Hebammen und
02 Apotheker, wovon einer in Heinsberg und einer in Wassenberg.

Es kommt demnach:

01 Arzt (den Wundarzt erster Klasse mit einbegriffen) auf
7000
Einwohner;
01 Apotheker auf
17.500
01 Hebamme auf
1750


18. Kirchliche Angelegenheiten.

Die Seelsorge im Kreise wird versehen:

a) für die Katholiken durch

31 Pfarrer, von denen einer der Stadt angehört;
14 Vikare, von denen zwei in der Stadt;
01 Rektor an der St. Katharina-Kirche in Heinsberg;
01 emeritirten Pfarrer;

b) für die Evangelischen durch

02 Pfarrer, wovon der eine in der Stadt und der andere in Wassenberg.

Das Nähere über kirchliches Personal und gottesdienstliche Versammlungsorte constirt aus der nachstehenden Tabelle.

|
Namen
der
Städte und Land-
gemeinden.
Pfarr-
kirchen.
Filial-
kirchen.
Andere
dem
Gottes-
dienste
geweihte
Räume.
Ordinirte
Prediger.
Nicht
ordinirte
Religions-
lehrer.
Pfarr-
kirchen.
Filial-
kirchen.
Andere
dem
Gottes-
dienste
geweihte
Räume
Pfarrer Kapläne
und
Vikarien
Gottesdienstliche Versammlungsorte.
der Evangelischen. der Katholiken. Griechen. Mennoniten. Freie
Gemeinden.
Juden.
Stadt Heinsberg
1 1 1 1 2 1 3 1
Aphoven
1 1
Birgelen
3 3 1
Braunsrath
1 1 1 1
Breberen
1 1 1
Dremmen
1 1 2
Haaren
1 1 1
Havert
3 1 3
Hilfarth
1 1
Karken
2 2 2
Kirchhoven
1 1 1 1
Myhl
3 1 3
Oberbruch
2
Ratheim
1 1 1
Saeffelen
2 2 2 1
Unterbruch
1
Waldenrath
1 1 1 1 1
Waldfeucht
3 1 3
Wassenberg
1 1 2 2 1
Wehr
3 3
Summa 1 1 30 12 30 11 2
Summa Stadt und Land 2 2 31 1 14 31 14 3

Die Zahl der Vikare hat sich seit dem Jahre 1858 um zwei vermehrt. Für die Aufsicht über katholisch kirchliche Angelegenheiten bestehen zwei Dekanate, nämlich das Dekanat Heinsberg und das Dekanat Wassenberg. Die evangelischen Gemeinden gehören zur Superintendentur Eschweiler. Die Israeliten der drei Kreise Heinsberg, Geilenkirchen und Erkelenz bilden zusammen einen Synagogen-Verband.

Convertirungen sind in den Jahren 1859 bis 1861 nicht vorgekommen. Sektirer haben von jeher gefehlt und sind auch jetzt nicht vorhanden.

Wenige der Kirchen haben ein Vermögen von einigem Belang, die meisten sind auf mehr oder weniger bedeutende Zuschüsse aus den Communal-Kassen angewiesen. So bezogen im Jahre 1861 die Kirchen als Zuschuß von den Gemeinden

|
Aphoven 516 Thlr.       Dremmen 412 Thlr.       Hilfarth 173 Thlr.
Birgelen 301 Th Haaren 027 Th Karken 408 Th
Braunsrath 039 Th Havert 298 Th Kirchhoven 088 Th
Breberen 091 Th Heinsberg 184 Th Myhl 230 Th
Oberbruch 214 Th Unterbruch 106 Th Wassenberg 129 Th
Ratheim 193 Th Waldenrath 0 Th Wehr 0 Th
Saeffelen 622 Th Waldfeucht 658 Th
Summa
4689 Thlr.

Patronatsverhältnisse existiren hier zu Lande nicht.

Als kirchliche Vereinigungen sind zu nennen

  1. die katholischen Bruderschaften und Sodalitäten in den verschiedenen Pfarren, gestiftet zu gemeinschaftlichen religiösen Erbauungen und zur Förderung kirchlicher Zwecke;
  2. die St. Michaels-Bruderschaft zur Einsammlung des Peterspfennigs;
  3. der St. Xaverius-Verein zur Förderung der katholischen Missionen;
  4. der St. Borromäus-Verein zur Verbreitung guter katholischer Bücher;
  5. der St. Gangolphus-Verein in der Stadt Heinsberg zur Restauration der katholischen Pfarrkirche in Heinsberg.


19. Unterrichts-Angelegenheiten.

Die Aufnahme im Jahre 1861 wies in Bezug auf die Schulen und die Lehrkräfte im Kreise folgendes Resultat nach:

Namen
der
Städte u. Land-
gemeinden.
Elementarschulen. Mittelschulen. Bewahranstalten.
Zahl der Zahl der d. Schulen
besuchenden Kinder.
Zahl der Zahl der
Schulen. fest
angestellte
Lehrer.
Hülfs-
lehrer.
Lehrer-
innen.
Knaben. Mädchen. Schulen. Lehrer. Schüler. Schulen. Knaben. Mädchen.
Stadt Heinsberg
2 3 2 160 217 1 3 70 1 18 25
Aphoven
3 3 156 144
Birgelen
3 3 2 186 190
Braunsrath
2 3 144 118
Breberen
1 1 67 52
Dremmen
2 3 175 161
Haaren
1 1 1 123 109
Havert
3 4 226 218
Hilfarth
3 3 1 153 149
Karken
2 4 214 188
Kirchhoven
1 2 1 161 149
Myhl
3 3 2 251 218
Oberbruch
2 2 101 92
Ratheim
3 4 173 148
Saeffelen
2 2 2 151 157
Unterbruch
1 1 51 73
Waldenrath
3 4 1 189 186
Waldfeucht
3 5 1 200 185
Wassenberg
3 4 163 150
Wehr
3 3 150 157
Summa 44 55 11 3034 2844
Stadt und Land 46 58 11 2 3194 3061 1 3 70 1 18 25
| Unter den vorhandenen 46 Elementar-Schulen waren 43 katholische Schulen mit 68 Klassen, bei welchen 55 Lehrer, 2 Lehrerinnen und 11 Präparanden fungirten, sodann 3 evangelische Schulen mit 3 Lehrern. Auf die Stadt kommt eine katholische Elementar-Schule mit 4 Klassen, 2 Lehrern und 2 Lehrerinnen und eine einklassige evangelische Elementar-Schule mit einem Lehrer. Die Vergleichung mit der Aufnahme im Jahre 1858 ergibt für das Jahr 1861 im Lehrerpersonal eine Zunahme von einem Lehrer, 2 Lehrerinnen und einem Präparanden. Die katholischen Elementarschulen wurden von 6098[ER 5] katholischen, 24 evangelischen und 19 jüdischen Kindern, die evangelischen Elementarschulen von 102 evangelischen und 12 jüdischen Kindern besucht. Von der Gesammtzahl der die Elementarschulen besuchenden Kinder, nämlich 6238, kommen demnach durchschnittlich auf jede der vorhandenen 71 Klassen 87 Kinder.

In Heinsberg besteht neben den Elementarschulen eine in den letzten Jahren durchschnittlich von etwa 70 Schülern besuchte höhere Schule mit drei Klassen, einem geistlichen Rektor und zwei anderen Lehrern. Dieselbe hat bis jetzt die erfreulichsten Resultate erzielt, indem manche der Schüler, welche den Cursus der Schule vollständig absolvirt hatten, zum Besuche der Prima der Gymnasien für fähig erachtet wurden.

Veränderungen in der Zahl der Schulverbände sind in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Als Änderung in der Eigenschaft der Schulen ist zu notiren, daß die früheren drei katholischen Elementarklassen für Knaben und Mädchen in Heinsberg im Jahre 1861 in zwei Knaben- und zwei Mädchenklassen umgewandelt worden sind.

Der Privat-Unterricht ist von gar keinem Belang. Er kommt nur auf einigen wenigen isolirt gelegenen Gütern vor. In der Stadt, wo er früher häufiger angewandt wurde, ist er in neuerer Zeit, namentlich seit Errichtung der Mädchenklassen, fast gänzlich fortgefallen.

Der Unterricht in weiblichen Handarbeiten ist allenthalben eingeführt, das Turnen fängt an sich Bahn zu brechen und wird in manchen Schulen bereits mit sichtlichem Erfolge betrieben. Sehr zu wünschen wäre, daß, wo es angänglich, den älteren Knaben in den Elementarschulen Unterricht in der Obstbaumzucht und Gartencultur ertheilt würde. Die Kinder würden alsdann schon früh auf eine lohnende Beschäftigung hingewiesen und manchen Rohheiten, welche der Jugend so häufig eigen sind wie z. B. der Beschädigung junger Bäume etc., gänzlich entfremdet.

Für die Aufsicht über die katholischen Schulen bestehen die beiden mit den gleichnamigen Dekanaten zusammenfallenden Inspektionsbezirke Heinsberg und Wassenberg, während in Bezug auf die evangelischen Schulen der benachbarte Kreis Geilenkirchen mit dem hiesigen Kreise zu einem Inspektions-Bezirk vereinigt ist.

Unsere Schulen besitzen kein oder ein nicht nennenswerthes Vermögen. Die Aufwendungen für Schulzwecke geschehen von den Gemeinden und zwar, soweit die Schulgelder reichen, aus diesen, im Übrigen aber durch direkte Leistungen aus den Gemeindekassen. Die Lehrergehälter betragen jetzt fast überall 180 Thlr. nebst freier Wohnung und Garten. Für den ganzen Kreis belaufen dieselben sich pro Jahr auf 12.926 Thlr. Werden hiervon 880 Thlr. als Besoldung der jährlichen mit je 80 Thlr. remunnerirten 11 Präparanden in Abzug gebracht, so bleibt noch ein auf 58 Lehrer und 2 Lehrerinnen sich vertheilender Gesammtbetrag von 12.046 Thlr., so daß das Durchschnitts-Gehalt jedes Lehrers resp. jeder Lehrerin 200 Thlr. beträgt. Die obengenannte Summe der Lehrergehälter mit 12.926 Thlr. wurde aufgebracht

a) durch Schulgeld mit 0.3621 Thlr.,
b) durch Zuschüsse der Gemeinden 0.9275 Th
c) durch Zuschüsse aus Staatsfonds 000.30 Th
Summa
12.926 Thlr.

An Schulhaus-Bauten wurde in dem Zeitraume von 1859 bis 1861 nicht viel getan, nichtsdestoweniger betrugen die Aufwendungen hierfür von Seiten der Gemeinden 4311 Thlr. Am Schlusse des Jahres 1861 waren mehrere Schulbau-Projecte so weit gediehen, daß in den folgenden Jahren auf diesem Gebiete der Verwaltung eine große Thätigkeit zu gewärtigen war.


20. Civil- und Criminal-Justiz.
Heinsberg ist der Sitz eines Friedensgerichts, dessen Bezirk sich über den ganzen Kreis erstreckt. Außer dem Personal bei diesem Gerichte, nämlich dem Friedensrichter, dem Gerichtsschreiber und dem| Polizei-Anwalt, fungiren als Justizbeamte im Kreise zwei Notarien, wovon der eine in Heinsberg und der andere in Wassenberg, und zwei Gerichtsvollzieher, beide in Heinsberg. Der Geschäfts-Umfang des besagten Gerichtes während des Zeitraumes von 1859 bis 1861 ist aus nachstehender Tabelle zu ersehen.
Friedensgerichts-
Bezirk.
Justiz-
Jahr.
Civil-Prozesse Subhastationen
schwebten
im Ganzen.
Vormundschaften
schwebten
vor dem in
Summa.
Davon
Vergleichs-
Büreau
Friedens-
Gericht
mit ohne
waren
anhängig.
sind
verglichen.
nicht
verglichen.
waren
anhängig.
sind
abgeurtheilt.
sind
verglichen etc.
Vermögens-
Verwaltung.
Heinsberg. 1858/59 57 46 11 0786 582 204 2 1850 252 1598
1859/60 64 56 08 0972 610 362 6 1902 282 1620
1860/61 52 45 07 1003 707 296 8 1941 261 1680
Polizeigerichts-
Bezirk.
Justiz-
Jahr.
Untersuchungen
haben geschwebt wegen wurden
betrieben durch
wurden
beendigt durch
Holz-
frevels.
Forst-
frevels.
Jagd-
frevels.
Feld-
frevels.
sonsti-
ger
Übertre-
tungen.
in
Summa.
das
öffentliche
Ministerium.
eine
Civil-
Partei.
Frei-
spre-
chung.
Verur-
theilung.
Verweisung
an ein
anderes
Gericht.
Heinsberg 1858/59 25 13 1 138 263 440 433 7 50 388 2
1859/60 23 16 2 105 325 471 463 8 39 427 5
1860/61 16 04 1 105 299 425 416 9 41 377 7
Polizeigerichts-
Bezirk.
Justiz-
Jahr.
Personen Hiervon wurden
waren beschuldigt
wegen
in
Summa.
freige-
sprochen.
verurtheilt
zu
vor ein
anderes
Gericht
verwiesen.
Holz-
frevels.
Forst-
frevels.
Jagd-
frevels.
Feld-
frevels.
sonstiger
Über-
tretun-
gen.
Gefäng-
niß.
Geld-
buße.
Heinsberg. 1858/59 32 16 1 232 398 679 80 35 562 2
1859/60 28 20 2 152 495 697 81 64 545 7
1860/61 24 06 1 134 384 549 65 50 426 8
| Die Zahl der von den Notarien aufgenommenen Akten belief sich
im Jahre 1859 auf 530;
i0 Jare. 1860 auf 623;
i0 Jare. 1861 auf 685.

Die Zahl der von dem Assisenhofe bei dem Königl. Landgerichte zu Aachen verurtheilten Angehörigen des hiesigen Kreises betrug

im Jahre 1859 auf 005;
i0 Jare. 1860 auf 003;
i0 Jare. 1861 auf 002.

Fünf dieser Verurteilungen erfolgten wegen qualifizirten Diebstahls, eine wegen Meineids, eine wegen Verleitung zum Meineid, eine wegen unzüchtiger Handlungen und zwei wegen Blutschande.

Die korrektionelle Kammer desselben Landgerichts verurteilte von den Bewohnern des Kreises

im Jahre 1859 auf 085;
i0 Jare. 1860 auf 066;
i0 Jare. 1861 auf 060.

Die größte Zahl dieser Verurtheilungen erfolgte wegen Mißhandlung. So waren unter den Verurtheilungen im Jahre 1859 allein 39 wegen Mißhandlung, sodann 8 wegen Beleidigung, 7 wegen einfachen Diebstahls, 1 wegen Bettelns, 4 wegen Verläumdung, 4 wegen Jagdvergehen, 6 wegen Widersetzlichkeit, 3 wegen groben Unfugs, 8 wegen Erndtediebstahls, 1 wegen Unterschlagung, 1 wegen Holzdiebstahls, 1 wegen Betrug, 1 wegen Einschwärzung und 1 wegen unbefugten Schankbetriebs.

Unter den im Jahre 1860 passirten 66 Vergehen waren 20 Mißhandlungen, 9 einfache Diebstähle, 4 Jagvergehen, 1 Widersetzlichkeit, 7 Erndtediebstähle, 3 Holzdiebstähle, 1 Unterschlagung, 3 Einschwärzungen, 1 Betrug, 3 Bankerotte, 5 Amtsbeleidigungen, 8 Gewerbe-Contraventionen, 8 Zerstörungen, 1 Ruralvergehen, 3 Fälschungen und 1 Quacksalberei.

Die im Jahre 1861 abgeurtheilten 60 Vergehen bestanden in 29 Mißhandlungen, 8 einfachen Diebstählen, 5 Jagdvergehen, 1 Holzdiebstahl, 3 Einschwärzungen, 5 Amtsbeleidigungen, 6 Zerstörungen, 1 Ruralvergehen und 2 Verschleppungen.

Die Verbrechen und Vergehen gegen das Eigenthum sind, wie aus dieser Nachweisung hervorgeht, im Ganzen selten, die Körperverletzungen dagegen um so häufiger. Gleichwohl ist es eine erfreuliche Bemerkung, daß die Verbrechen wie die Vergehen von Jahr zu Jahr abgenommen haben.

Die Zahl der aus dem Kreise auf der Liste der Geschworenen stehenden Personen ist sehr gering; sie beträgt nämlich nur 16.


21. Militär-Verhältnisse.

Die Ersatz-Aushebung ergab in den Jahren 1859, 1860 und 1861 folgendes Resultat:

|
Jahrgang. Dienst-
pflich-
tige der
lau-
fenden
Alters-
klassen.
Dispo-
nible
der
frü-
heren
Jahr-
gänge.
Summa. Davon sind Mithin
blieben
dispo-
nibel.
Zum
Dienste
mit der
Waffe
wurden
ausge-
hoben
incl. der
als Öko-
nomie-
Hand-
werker.
auf ein Jahr
zurückgestellt
zur Ersatz-
Reserve designirt
in
andere
Kreise
verzogen
und
dort
Conkur-
rirende.
als
augen-
fällig
untaug-
lich
ausge-
mustert.
als dau-
ernd un-
brauch-
bar an-
erkannt.
ausgeschieden Summa.
als
zeitig un-
brauch-
bar.
wegen
Familien-
Verhält-
nisse.
wegen
gericht-
licher
Unter-
su-
chung.
wegen
Klein-
heit
und
zeitiger
Unbrauch-
barkeit.
wegen
häus-
licher
Verhält-
nisse.
als
Theo-
logen.
als
ein-
jährige
Frei-
willige.
als
drei-
jährige
Frei-
willige.
uner-
mittelt
und
gefehlt.
1859 409 529 0938 529 39 096 21 035 5 63 39 4 831 107 107
1860 415 596 1011 510 30 121 29 091 5 54 12 09 2 8 878 133 132
1861 403 614 1017 489 49 139 22 129 3 22 08 12 7 5 902 115 114

Der Kreis Heinsberg bildet mit den Kreisen Erkelenz, Jülich und einem Theile des Landkreises Aachen den Bezirk des 2. Bataillons 1. Rheinischen Landwehr-Regiments in Jülich; für sich allein bildet er den Bezirk der 5. Compagnie.

Pro 1860 hat der Kreis das zu stellende Contingent aufgebracht, pro 1861 dagegen nicht. Die Zahl derjenigen Individuen, welche in auswärtigen Kreisen geboren sind, aber im hiesigen Kreise conkurrirt haben, betrug

im Jahre 1859 000 36;
i0 Jare. 1860 000 43;
i0 Jare. 1861 000 47.

Reklamationen wurden erhoben, und zwar

a) zur Ersatz-Aushebung:
im Jahre 1859 00207, wovon berücksichtigt wurden 56,
i0 Jare. 1860 00223, woon berückichtigt wuden. 55,
i0 Jare. 1861 00245, woon berückichtigt wuden. 65.

Hierbei ist zu bemerken, daß von den erhobenen Reklamationen viele einer Prüfung gar nicht unterworfen worden sind, weil die betreffenden Reklamanten zur Einstellung nicht fähig befunden wurden.

b) Für eingestellte Militärpflichtige:
im Jahre 1859 00019, wovon berücksichtigt wurden 13,
i0 Jare. 1860 00013, woon berückichtigt wuden. 05,
i0 Jare. 1861 00010, woon berückichtigt wuden. 03.

Unser Kreis hat keine Garnison. Die Zahl der aus dem Kreise im stehenden Heere und in der Reserve dienenden Personen betrug annähernd:

  Im stehenden Heer.       In der Reserve.
im Jahre 1859 270 083
1860 285 148
1861 327 157
| Durchschnittlich dienten demnach in jedem der drei Jahre im stehenden Heere 294 und in der Reserve 129 Leute. Der Prozentsatz der beim stehenden Heere dienenden Leute aus dem Kreise würde sich also nach der Volksaufnahme de 1861 auf 0,82 der Bevölkerung stellen.

Die Zahl der Landwehr-Mannschaften betrug

  I. Aufgebots.       II. Aufgebots.
im Jahre 1859 503 489
1860 481 498
1861 470 470

Unabkömmlichkeitsgesuche wurden gestellt:

a) für Wehrleute I. Aufgebots:
im Jahre 1859 Frühjahrs-Classifikation 164, wovon berücksichtigt 69,
Herbst-Classifikation
154, 94,
1860 {
Classifizirung
186, 92,
1861 {
Classif
161, 78;
b) für Reservisten:
im Jahre 1859 Frühjahrs-Classifikation 029, wovon berücksichtigt 16,
Herbst-Classifikation
019, 13,
1860 {
Classifizirung
030, 10,
1861 {
Classif
031, 10;

Gegen Reservisten und Landwehrleute sind folgende Geldstrafen wegen unterlassener An- resp. Abmeldung verhängt worden:

Im Jahre 1859 fünf, und zwar 2 zu 5 Thlr., 1 zu 4 Thlr., 1 zu 2 Thlr. und 1 zu 1 Thlr.
i0 Jare. 1860 drei, nämlich 2 zu 2 Thlr. und 1 zu 1 Thlr.
i0 Jare. 1861 zwei, nämlich 1 zu 5 Thlr. und 1 zu 1 Thlr.

Der Kreisfeldwebel erhielt als Zuschuß von den Gemeinden des Kreises:

im Jahre 1859 000 68 Thlr.
i0 Jare. 1860 000 72 T
i0 Jare. 1861 000 72 T

Nach der im Jahre 1861 stattgefundenen Revision des Pferdestandes waren im Kreise 348 felddienstaugliche Pferde vorhanden und außerdem noch 49 Pferde, welche zur Noth eingestellt werden konnten. Bei der letzten Mobilmachung (im Jahre 1859) wurden vom Kreise 93 Landwehrpferde gestellt und betrug der Durchschnittspreis pro Pferd 145 Thaler. Der Betrag der den Angehörigen der Landwehrmänner während der Einberufung zur gedachten Mobilmachung gewährten Kreis-Unterstützung belief sich auf 604 Thaler.

Invaliden- und Veteranen-Vereine befinden sich im Kreise nicht.

Die in mehreren Gemeinden befindlichen Schützenvereine haben lediglich gesellige Zwecke, die Übung im Gebrauche der Schußwaffe ist bei ihnen Nebensache.


22. Staats- und Provinzialabgaben.

Bis zum Jahre 1861 bestanden im hiesigen Kreise drei Percepturen für die Verwaltung der direkten Steuern, nämlich die Percepturen Heinsberg, Millen und Wassenberg. Die Perceptur Wassenberg ging in dem genannten Jahre ein und ward mit den beiden anderen vereinigt, so daß die Perceptur Heinsberg nunmehr aus den Bürgermeistereien Heinsberg, Aphoven, Waldenrath, Dremmen, Oberbruch, Unterbruch, Birgelen, Wassenberg, Myhl, Ratheim und Hilfarth und die Perceptur Millen aus den Bürgermeistereien Karken, Kirchhoven, Braunsrath, Haaren, Waldfeucht, Breberen, Saeffeln, Havert und Wehr besteht. Das Personal der Verwaltung der direkten Steuern besteht aus den beiden Steuer-Empfängern und drei Steuer-Exekutoren.

Die Verwaltung der indirekten Steuern hat im hiesigen Kreise ein Hauptzollamt in Wassenberg und drei Nebenzollämter in Karken, Heinsberg und Wehr. Der Bezirk des Hauptzollamtes ist nicht mit der Cirkumscription des Kreises zusammenfallend, sondern erstreckt sich weiter über die Kreise Geilenkirchen und Erkelenz.

Die Beträge der im Kreise aufkommenden direkten Steuern sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich.

|
Statistische Nachweise, betr. die Grundsteuer pro 1859, 1860 und 1861 im Kreise Heinsberg.
Kreis. Jahr-
gang.
Anzahl
der
Morgen.
Für die Staats-Kasse. Durch-
schnitt-
liche
Höhe
pro
Morgen.
Steuer-
System.
a.
Prinzipal-
Grundsteuer.
b.
Beischläge
für die
Justizkosten.
Hebegebühren
zu
a. und b.
I.
Summa.
Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Sgr.
Heinsberg. 1859 91013
4068
21937 09 8 276 26 5 832 8 23046 06 9 7,59 Grundsteuergesetz
vom 21. Jan. 1839
id. 1860 91010
4070
21909 05 8 256 15 2 830 5 5 22995 26 3 7,56
id. 1861 91010
4069
21778 12 2 253 02 2 825 5 22856 19 4 7,53

Die in Spalte 3 unter der Linie aufgeführten Zahlen bezeichnen den Flächeninhalt der nicht steuerpflichtigen Grundstücke.

Kreis. Jahr-
gang.
Beischläge zu Provinzial-Zwecken, welche mit der Grundsteuer
umgelegt werden.
Hebege-
bühren
zu
Summa
1–5.
II.
Summa.
Summa
I. und II.
1.
Zum
Wegebau.
2.
Zum
Grundsteuer
Deckungs-
Fonds.
3.
Zur
Revision
und
Erneuerung
des
Katasters.
4.
Zur
Irrenheil-
Anstalt
zu
Siegburg.
5.
Zu den
Taubstummen-
Schulen.
Summa
1–5.
Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg.
Heinsberg. 1859 1824 15 1 329 01 09 109 20 7 193 11 1 27 17 5 2484 05 11 93 01 3 2577 07 2 25.623 13 11
Hrv. abf. Ausfälle
Unterstützung. etc.
356 17 09
id. 1860 1822 05 5 328 19 01 109 16 5 210 23 6 29 14 4 2500 18 09 93 19 8 2594 08 5 25.590 04 08
Ausfälle etc.
466 20 09
id. 1861 1811 11 2 326 20 03 108 26 9 210 08 5 28 13 2485 19 07 93 02 9 2578 22 4 25.435 11 08
Ausfälle etc.
607 24 10


Nachweisung der im Kreise Heinsberg aufkommenden Einkommensteuer für die Jahre 1859, 1860 und 1861.
Name des
Kreises.
Seelenzahl
nach
der
letzten
Bevölke-
rungs-
Aufnahme
in den a)
klassen-
steuer-
pflichtigen
Orten, b)
schlacht- und
mahlsteuer-
pflichtigen
Orten.
Anzahl
der zur
klassifi-
zirten
Einkom-
men-
steuer
veran-
lagten
Personen.
Die Prinzipalsteuer beträgt in der Stufe.
1
à
21/2
Thlr.
2
à
3
Thlr.
3
à
31/2
Thlr.
4
à
4
Thlr.
5
à
5
Thlr.
6
à
6
Thlr.
7
à
7
Thlr.
8
à
8
Thlr.
9
à
9
Thlr.
10
à
10
Thlr.
11
à
12
Thlr.
12
à
15
Thlr.
13
à
18
Thlr.
14
à
24
[ER 6]
Thlr.
15
à
30
Thlr.
16
à
40
[ER 7]
Thlr.
17
à
50
Thlr.
18
à
60
Thlr.
19
à
80
Thlr.
20
à
100
Thlr.
21
à
130
Thlr.
22
à
160
Thlr.
23
à
200
Thlr.
Thaler
Heinsberg
1859
34574 33 360 180 126 288 216 84 240 144
1860 35314 32 300 180 168 240 288 84 240 144
1861 35314 33 330 180 168 288 216 96 240 144
Name des
Kreises.
Prinzipal-
steuer-
Betrag
für das
Jahr.
Zugang. Abgang. Hiernach
beträgt
die
wirkliche
Soll-
Einnahme
Hierzu
25%
Zuschlag.
Beischlag
zu den
Justiz-
Kosten.
Beischlag
zum
Bezirks-
straßen-
Baufonds.
Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg. Thlr. Sgr. Pfg.
Heinsberg
1859
1638 78 1560 195 26 123 18 9
(f. 6 Monate) à 6 Pfg.
1860 1644 54 1590 397 15 26 15 126 26 3
à 6 Pfg.
1861 1662 58 15 1603 15 400 26 3 17 24 6 127 05
à 6 Pfg.


|
Nachweisung der im Kreise Heinsberg aufkommenden Klassensteuer für die Jahre 1859, 1860 und 1861.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Namen
des
Kreises.
Seelenzahl
nach der
letzten
Bevölkerungs-
Aufnahme.
Die Gemeinde-
Klassensteuerrolle
weiset nach
Personen
Davon
unterliegen
der
klassifizirten
Einkommensteuer
Davon sind steuerfrei: Nach Abzug
der Spalte
4 bis incl. 7
bleiben
steuerpflichtige
Personen
Militärpersonen
nach §. 6. b. g.
h.
des Gesetzes
vom 1. Mai 1851
beziehungsweise
mit den
Angehörigen
ihrer
Haushaltung
Über 60jährige
Personen nach
§. b. d. daselbst
beziehungsweise
mit den
Angehörigen
ihrer
Haushaltung
Arme nach
§. b. c. daselbst
beziehungsweise
mit den
Angehörigen
ihrer
Haushaltung
über
16
unter
16
über
16
unter
16
über
16
unter
16
über
16
unter
16
über
16
unter
16
über
16
unter
16
Jahre. Jahre. Jahre. Jahre. Jahre. Jahre.
Heinsberg.
1859
34.574 21.854 13.093 97 42 364 71 0888 60 1757 1741 18.748 11.179
1860 35.314 21.991 13.109 91 45 357 67 0830 55 1872 1809 18.841 11.133
1861 35.314 22.197 13.051 98 48 338 59 1031 64 1873 1859 18.857 11.021
1. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21.
Namen
des
Kreises.
Die Steuer beträgt nach der Veranlagung
in der 1. Hauptklasse: in der 2. Hauptklasse: in der 3. Hauptklasse:
1. Stufe. 2.
Stufe
zu
5 Sg.
3.
Stufe
zu
71/2 Sg.
4.
Stufe
zu
10 Sg.
5.
Stufe
zu
121/2 Sg.
6.
Stufe
zu
15 Sg.
7.
Stufe
zu
20 Sg.
8.
Stufe
zu
25 Sg.
9.
Stufe
zu
1 Thl.
10.
Stufe
zu
1 Thl.
10 Sg.
10.
Stufe
zu
1 Thl.
20 Sg.
12.
Stufe
zu
2 Thl.
Unter-
stufe a.
zu
1 Sg.
3 Pf.
Unter-
stufe b.
zu
2 Sg.
6 Pf.
monatlich monatlich monatlich
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
Heinsberg.
1859
33401/2 959 2986 2037 1852 1110 1428 1224 1090 1032 1088 520 456
1860 35741/2 798 2858 1974 1912 1250 1374 1280 1120 1008 1024 600 696
1861 35901/2 736 2906 1986 1936 1215 1338 1328 1220 0972 0864 580 528
1. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29.
Namen
des
Kreises.
Prinzipal-
steuer-Betrag
für das
ganze Jahr.
Zugang. Abgang. Die wirkliche
Soll-Einnahme
beträgt
nach
Colonne
22, 23, 24
Hierzu
25% Zuschlag.
Beischlag
zu
Justizkosten.
Beischlag
zum
Bezirksstraßen-
Baufonds.
Bemerkungen
über die
Regelmäßigkeit
des Eingangs etc.
In dem Abgange
sind an
unbeibringlichen
Quoten
enthalten.
000
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf.
Heinsberg.
1859
19.132 15 424 21 3 596 03 9 18.961 02 6 2377 05 4 316 6 1514 9 06 165 17 6  
(für 6 Monate) à 6 Pf.
1860 19.468 15 454 11 3 681 16 3 19.241 10 4810 10 320 20 8 1534 1 11 109 13 9  
à 6 Pf.
1861 19.199 15 578 666 27 6 19.110 17 6 4777 19 6 212 10 2 1525 2 084 27 6  
à 4 Pf.


|
Nachweisung der im Kreise Heinsberg in den Jahren 1859, 1860 und 1861 aufgekommenen Gewerbesteuer.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
Jahr. Veranlagungs-
bezirk.
Gewerbe-
steuer-
Abthei-
lung.
A.
Kaufleute
und
Fabrikanten.
B.
 
Kleinhändler.
 
C.
 
Wirthe.
 
D.
 
Bäcker.
 
E.
 
Fleischer.
 
F.
 
Brauer.
 
Zahl. Mittel-
satz.
Steuer.
Thlr.
Zahl. Mittel-
satz.
Steuer.
Thlr.
Zahl. Mittel-
satz.
Steuer.
Thlr.
Zahl. Mittel-
satz.
Steuer.
Thlr.
Zahl. Mittel-
satz.
Steuer.
Thlr.
Zahl. Steuer.
Thlr.
1859 Heinsberg Stadt III. 18 12 218 046 4 184 025 6 152 09 6 056 14 8 112 04 34
Heinsberg Kreis IV. 22 264 252 2 501 195 4 778 62 4 252 32 6 192 42 96
40 482 298 685 220 930 71 308 46 304 46 130
1860 Heinsberg Stadt III. 17 12 222 048 4 192 025 6 150 09 6 054 14 8 112 04 34
Heinsberg Kreis VI. 30 360 254 2 510 199 4 802 59 4 240 30 6 184 40 92
47 582 302 702 224 952 68 294 44 296 44 126
1861 Heinsberg Stadt III. 19 12 230 058 4 234 025 6 150 09 6 054 14 8 112 06 38
Heinsberg Kreis VI. 36 360 277 2 554 203 4 820 56 4 226 30 6 186 46 104
55 590 335 788 228 970 65 280 44 298 52 142
1. 2. 3. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.
Jahr. Veranlagungs-
bezirk.
Gewerbe-
steuer-
Abthei-
lung.
H.
 
Handwerker.
 
I.
 
Müller.
 
K.
 
Fuhrleute.
 
Stehende Gewerbe
überh. nach der
Veranlagung
(Col. 4–12.)
Wirkliche
Prinzipal-
Soll-Einnahme
der stehenden
Gewerbe.
Wirkliche
Prinzipal-
Soll-Einnahme
der Hausir.
Gewerbe.
Summa
der
Col.
14 und 15.
Zahl. Mittel-
satz.
Steuer.
Thlr.
Zahl. Steuer.
Thlr.
Zahl. Steuer.
Thlr.
Zahl. Steuer.
Thlr.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
1859 Heinsberg Stadt III. 18 4 074 03 036 2 04 139 0870 0856 10 0070 0926 10
Heinsberg Kreis IV. 28 114 43 543 2 04 678 2744 2819 07 6 1062 3881 07 6
46 188 46 579 4 08 817 3614 3675 17 6 1132 4807 17 6
1860 Heinsberg Stadt III. 22 4 088 03 036 3 06 145 0894 0932 10 0072 1004 10
Heinsberg Kreis VI. 60 240 42 537 2 04 716 2969 2922 17 6 1066 05 3988 22 6
82 328 45 573 5 10 861 3863 3854 27 6 1138 05 4993 02 6
1861 Heinsberg Stadt III. 20 4 080 03 036 2 04 156 0938 0911 05 0092 1003 05
Heinsberg Kreis VI. 72 290 43 539 2 04 765 3083 2996 10 1290 10 4286 20
92 370 46 575 4 08 921 4021 3907 15 1382 10 5289 25
1. 2. 3. 17.
Aktien-Gesellschaften.
18. 19. 20.
Jahr. Veranlagungs-
bezirk.
Gewerbe-
steuer-
Abthei-
lung.
Zahl. Wirkliche
Prinzipal-
Soll-Einnahme.
 
Wirkliche
Prinzipal-
Soll-Einnahme
überhaupt.
31/3% Justizkosten
Beischlag von
den bestehenden
Gewerben.
81/3% Beischlag zum
Bezirksstraßen-
Baufonds.
Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf.
1859 Heinsberg Stadt III. 0926 10 028 16 04 077 05 10
Heinsberg Kreis IV. 3881 07 6 093 29 03 323 02 06
4807 17 6 122 15 07 400 08 04
1860 Heinsberg Stadt III. 1004 10 031 02 04 083 20 10
Heinsberg Kreis VI. 3988 22 6 097 12 07 331 26
4993 02 6 128 14 11 415 16 10
1861 Heinsberg Stadt III. 1003 05 030 11 02 083 17 11
Heinsberg Kreis VI. 4286 20 099 26 04 356 29 11
5289 25 130 07 06 440 17 10
1. 2. 3. Die Gewerbescheine sind ertheilt worden: Zahl
der
Gewerbe-
scheine
überhaupt.
Jahr. Veranlagungs-
bezirk.
Gewerbe-
steuer-
Abthei-
lung.
zum
Hausir-
handel.
zum
Ankauf v.
Abgängen
geringen
Werthes
in der
Haus- od.
Landwirthsch.
an
Viehhändler,
Kammerjäger,
Hengstreiter.
zu
handwerks-
mäßigen
Verrich-
tungen.
an
Musiker,
Schauspieler,
Kunstreiter,
Equilibristen,
Taschenspieler,
Gaukler Schaukasten,
Vorzeiger etc.
zum
Ansuchen von
Waaren-
bestellungen
und
Ankauf
frachtweise
zu beförd.
Gegenstände.
Stück. Stück. Stück. Stück. einzelne.
Stück.
Gesellschaften.
Stück.
Stück.
1859 Heinsberg Stadt III. 007 01 1 17 026
Heinsberg Kreis IV. 098 26 6 42 172
105 27 7 59 198
1860 Heinsberg Stadt III. 008 01 1 17 027
Heinsberg Kreis VI. 098 27 1 4 1 37 168
106 28 1 5 1 54 195
1861 Heinsberg Stadt III. 008 01 1 11 021
Heinsberg Kreis VI. 120 26 1 5 2 44 198
128 27 1 6 2 55 219


| Die sämmtlichen direkten Steuern aus dem Kreise betrugen im Jahre 1861 einschließlich aller Beischläge zu Staats- und Provinzialzwecken:
Thlr.00000 Sgr.0 Pf.
1. Grundsteuer
25.435 11 08
2. Klassen- und Einkommensteuer     
28.047 03 10
3. Gewerbesteuer
05.848 29 08
Summa000
59.331 15 04

Wenn aus dieser Summe die vorübergehend erhobenen 25% Beischlag auf Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer mit 5178 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. ausgeschieden werden, so fällt als Durchschnitt der direkten Steuern incl. der Beischläge zu Provinzialzwecken auf den Kopf der Bevölkerung der Betrag von 1 Thlr. 8 Sgr.

Seit dem Jahre 1858 ist die Klassensteuer incl. Beischläge um 66 Thlr. und die Einkommensteuer (gleichfalls incl. Beischläge) um 24 Thlr. gestiegen.

Im Jahre 1841 betrugen die direkten Steuern mit den Beischlägen

Thlr.00000 Sgr.0 Pf.
1. Grundsteuer
26.545 10 02
2. Klassensteuer- und Einkommen     
15.248 15
3. Gewerbesteuer
02.855 14
Summa000
44.649 09 02

Das Steuerquantum ist also im Verlauf von zwanzig Jahren um den Betrag von 14.682 Thaler gestiegen. Während bei der Grundsteuer seit jener Zeit eine Verminderung von etwa 5% eingetreten ist, hat die Zunahme des Gewerbebetriebs die Gewerbesteuer um mehr als das Doppelte gesteigert; der höhere Betrag der Klassen- resp. Einkommensteuer kommt zum Theil auf Rechnung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, zum Theil auch auf die Zunahme der Steuerkraft im Kreise.

Die Einnahme an Braumalzsteuer betrug

im Jahre 1859       2706 Thlr. 06 Sgr. 03 Pfg.
im Jare 1860       2694 Tlr. 10 Sr. 0.Pg.
im Jare 1861       2640 Tlr. 20 Sr. 0.Pg.

Die Beträge der als Beischläge zu den direkten Staatssteuern erhobenen Provinzialabgaben, nämlich für den Justizfonds, den Bezirksstraßenfonds, die Irrenanstalt zu Siegburg und die Taubstummenschule, sind aus den obigen Tabellen zu ersehen. Die auf die Gemeinden repartirten Provinzialabgaben figuriren in folgender Zusammenstellung:

0000 Für die Kosten des
Provinzial-Landtages.
Für das
Landarmenwesen.
Für die Arbeits-Anstalt
zu Brauweiler.
Für die Irren-Anstalt
zu Siegburg.
Für das Hebammmen-
Lehrinstitut.
Für die Taubstummen-
Anstalt.
Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf.
1859 80 16 05 Vacat. 312 06 1 95 23 10 87 08 01 15 15 1
1860 Vacat. 195 10 7 338 08 2 96 19 10 99 08 15 13 9
1861 98 01 388 25 3 075 28 9 94 14 03 89 29 11 15 09 9


23. Kreisverwaltung und Kreishaushalt.

Die nach der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 gebildete Kreisvertretung besteht aus 10 Rittergutsbesitzern, 1 Abgeordneten der Stadtgemeinde Heinsberg und 19 Abgeordneten der Landgemeinden. Von den 10 Rittergutsbesitzern können jedoch augenblicklich nur 6 das Stimmrecht auf dem Kreistage ausüben, weil von den vier übrigen Besitzern zwei den Homagial-Eid nicht geleistet haben, das dritte Rittergut nicht von einer männlichen Person besessen wird und der vierte Rittergutsbesitzer noch minderjährig ist. Von den 6 stimmberechtigten Rittergutsbesitzern sind 5 Kreiseingesessene und einer[ER 8] Ausländer. Der Flächenumfang dieser 6 Rittergüter beträgt 2165 Morgen, wovon 406 Thlr. an Grundsteuer entrichtet werden.

| Für den Provinzial-Landtag wählt die Stadt Heinsberg in Gemeinschaft mit den Nachbarstädten Geilenkirchen, Erkelenz, Jülich und Eschweiler einen Vertreter. Die ländlichen Gemeinden des Kreises wählen in Gemeinschaft mit den Landgemeinden des Regierungsbezirks Abgeordnete zum Provinziallandtag. Mit den Kreisen Geilenkirchen und Erkelenz bildet unser Kreis einen Wahlbezirk zur Wahl zweier Abgeordneten für das Haus der Abgeordneten.

Das Beamten-Personal der Kreis-Corporation besteht in dem Landrath und dem Kreissekretär. Ständige Commissionen der Kreisverwaltung kennen wir nicht. Die von der Kreisstandschaft gewählten Commissionen sind die vorübergehend fungirenden Commissionen für Steuer- und Mobilmachungszwecke.

Immobiliar-Vermögen besitzt der Kreis nicht. Kreisschulden bestehen ebenfalls nicht. Dagegen hatte der Kreis am Schlusse des Jahres 1861 nachbenannte Fonds:

1. zur Unterstützung hülfsbedürftiger Familien der im Falle einer Mobilmachung einzuberufenden Reservisten und Wehrmänner 5181 Thlr.
2. zur Beschaffung von Landwehr-Offizierpferden 404 Thlr.
3. zur Unterstützung von Chaussee-Beamten       42 Thlr.
4. zur Bestreitung von Mobilmachungskosten   3555 Thlr.

Von den vorstehend abgeführten Fonds von überhaupt 9182 Thlr. sind:

a. bei der Rheinischen Provinzialhülfskasse      6710 Thlr.
b. bei der Sparkasse 2445 Thlr.
Summa      9155 Thlr.
hinterlegt.

In den Jahren 1859 bis 1861 sind Kreissteuern nicht erhoben worden.

Im Übrigen enthalten die Rechnungen der Kreis-Communal-Kasse meist nur durchlaufende Einnahmen und Ausgaben für Miethe des Kreis-Gefängnisses, für Besoldung des Gefangenwärters, für Diäten der Civil-Mitglieder der Kreis-Ersatz-Commission, für Miethe des kreisständischen Sitzungssaales und für Remuneration des Vertreters des öffentlichen Ministeriums beim Polizeigericht, welche zu einer speziellen Mittheilung kein Interesse darbieten.


24. Gemeindeverwaltung und Gemeindehaushalt.

Die Gemeindeverfassung der Stadt Heinsberg ist die der Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. May 1856. Die Stadt wird durch zwölf Abgeordnete vertreten, welche in drei Wahlabtheilungen von den wahlberechtigten Stadtbewohnern gewählt werden. Der Census der Wahlberechtigung ist entweder Hausbesitz oder 8 Thlr. Principal-Grundsteuer oder 8 Thlr. Klassensteuer.

Ein besoldeter Bürgermeister, 2 Beigeordnete ohne Besoldung, 1 Polizeidiener, 1 Feldhüter und 1 Nachtwächter bilden das Verwaltungspersonal der Stadt. Dieselbe besitzt an Immobiliar-Vermögen außer einem Gemeindehause 194 Morgen Weide und 1 Morgen 110 Ruthen Garten. Die Miethe für die im Gemeindehause verpachteten Lokalien, sowie der Ertrag der gedachten Grundstücke incl. Schweidgangs-Abgabe betrug in den Jahren 1859 bis 1861 durchschnittlich pro Jahr 312 Thlr. Die Pacht der Feldjagd betrug jährlich 39 Thlr. Die Einnahmen überhaupt betrugen nach den Etats

000000 Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf.
pro 1859 5791 04 04 incl. 2742 18 10 Beischlag zur
Befriedigung der
allgemeinen Bedürfnisse.
1860 5788 27 04 1953 29 03
1861 5733 08 09 2276 25 09

Die Schulden der Stadt betrugen Ende

1859       3828 Thlr.
1860       3428 Th
1861       3409 Th

wofür an Zinsen gezahlt wurden

0000000 Thlr. Sgr. Pf.
1859 208 17 01
1860 175 03 11
1861 170 03 11
| Die übrigen Ausgaben der Stadt bestanden in Verwaltungskosten incl. Besoldungen, baulichen Unterhaltungskosten der Gemeinde- und Schulhäuser und Polizeiausgaben etc.

Die Verfassung der Landgemeinden besteht in der Gemeindeordnung vom 23. July 1845 und dem Gemeindegesetz vom 15. May 1856. Jede Gemeinde wird durch einen Gemeinderath vertreten, dessen Mitglieder gewählt werden, mit Ausnahme der Einzelgemeinde Wildenrath, wo sämmtliche Meistbeerbte den Gemeinderath bilden.

Die Zahl der Bürgermeistereien beträgt 19, die der Gemeinden 31. Elf Bürgermeistereien bilden einen Gemeindeverband für sich, die übrigen Bürgermeistereien bestehen aus 2 oder 3 Einzelgemeinden. Gutsbezirke außerhalb des Gemeindeverbandes sind nicht vorhanden. Sämmtliche Gemeindekassen mit Ausnahme von zweien – wofür besondere Rendanten angestellt waren – wurden von den Steuer-Empfängern verwaltet. Unter derselben Verwaltung standen auch mit wenigen Ausnahmen die Armenkassen. In Bezug auf den Haushalt der Bürgermeistereien und Gemeinden ist zu bemerken, daß in den Bürgermeistereien der größte Theil der Ausgaben von den Einzelgemeinden bestritten wird und die Bürgermeistereien als solche in der Regel nur die allgemeinen Verwaltungskosten und die Beiträge zu den Kreis- und Provinzial-Instituten zu tragen haben, wozu die Bedarfssummen nach Maßgabe der Staatssteuern auf die Einzelgemeinden repartirt und von diesen in die Bürgermeistereikassen eingezahlt werden. Aus der nachfolgenden Übersicht sind die ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen, die Erträge der Gemeinde-Umlagen, sowie die Schulden und Ausgaben einer jeden Gemeinde zu ersehen.


Janßen,                              
Königl. Landrath des Kreises Heinsberg.     




|
Tabellarische Übersicht bezüglich des Haushalts
der Bürgermeistereien und Einzelgemeinden des Kreises Heinsberg.
|
00 Bürgermeisterei. Gemeinde- Gemeinde-Vermögen. Schulden-
Bestand
Ende
Einnahme
aus
Gemeinde-
Vermögen.
Einnahme im
Durchschnitt
der drei Jahre.
Summa.
Grund-
besitz.
Kapital-Besitz
Ende
Ordent-
liche
Außer-
ordent-
liche
Umlage
incl. der
gezahlten
Wegegeld-
Äquivalente.
Schul-
gelder.
Diversa.
Name. Bevöl-
kerung.
1858. 1861. 1858. 1861. Intraden.
Mrg. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
1.
Aphoven
01. Aphoven
1098 3 399 399 1987 1635 1311 128 115 1554
02. Schafhausen
743 164 1677 1677 132 44 767 83 123 1149
02.
Birgelen
03. Birgelen
927 194 136 200 890 490 792 15 548 57 406 1818
04. Effeld
723 232 38 160 2145 3490 3009 40 175 37 454 3715
05. Ophoven
416 573 3985 4015 276 100 875 48 352 1651
03.
Braunsrath
06. Braunsrath
1548 13 227 20800 24071 2769 146 4213 7128
04.
Breberen
07. Breberen
635 5 80 601 89 134 824
5.
Dremmen
08. Dremmen
2021 131 5153 6737 1138 640 2207 220 549 4754
06.
Haaren
09. Haaren
1276 189 280 2863 600 400 209 691 928 63 330 2221
07.
Havert
10. Havert
1286 593 4345 4436 1200 1200 757 720 1094 133 886 3590
11. Millen
514 134 25 1450 85 74 796 524 41 477 1912
12. Tüdderen
749 271 30 409 420 47 283 1159
08.
Hilfarth
13. Hilfarth
1598 362 100 100 11541 9940 1153 330 1558 148 1787 3975
09.
Karken
14. Karken
1370 28 954 184 186 267 1157 127 147 1884
15. Kempen
844 10 2018 2590 5080 81 614 918 80 1139 2832
10.
Kirchhoven
16. Kirchhoven
1984 880 6958 6726 4973 4288 634 535 1377 121 527 3194
11.
Myhl
17. Arsbeck
993 3 498 400 73 809 105 163 1150
18. Myhl
968 18 1401 2118 1970 1748 44 326 824 72 145 1411
19. Wildenrath
453 1 716 4 357 33 149 543
12.
Oberbruch
20. Oberbruch
1078 16 800 1256 1148 1800 113 387 1490 180 1092 3262
13.
Ratheim
21. Ratheim
2154 189 918 2345 1814 6854 356 265 3430 224 2756 7031
14.
Saeffelen
22. Höngen
1086 175 1000 94 19 755 62 415 1345
23. Saeffelen
755 4467 6323 1 111 1173 82 1169 2536
15.
Unterbruch
24. Unterbruch
792 6 436 1185 600 500 67 237 894 88 472 1758
16.
Waldenrath
25. Waldenrath
2171 4 44 2396 217 262 2919
17.
Waldfeucht
26. Waldfeucht
2237 9 1000 2166 7 225 3186 195 1236 4849
18.
Wassenberg
27. Orsbeck
617 29 500 500 166 11 728 95 59 1059
28. Wassenberg
1034 538 220 560 1080 380 752 24 955 119 769 2619
19.
Wehr
29. Hillensberg
406 18 50 50 7 333 33 23 396
30. Süsterseel
602 212 200 159 242 321 38 138 898
31. Wehr
590 182 450 161 34 385 35 53 668
00 Bürgermeisterei. Gemeinde-
Name.
Geldwerth
der in
natura
geleisteten
Dienste
1859/1861.
Kapital-
Anleihen
von
1859–1861.
Ausgaben im
Durchschnitt
der drei Jahre.
Summa Bemer-
kungen.
Bürger-
meisterei-
Verwaltung.
Gemeinde-
Verwaltung.
laufende außerge-
wöhnliche.
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
01.
Aphoven
01. Aphoven
1970 277 1329 14 1620
02. Schafhausen
1008 184 816 7 1007
02.
Birgelen
03. Birgelen
1 184 1483 49 1716
04. Effeld
1 245 2110 1485 3840
05. Ophoven
1 179 1292 163 1634
03.
Braunsrath
06. Braunsrath
2023 11530 3832 4471 8303
04.
Breberen
07. Breberen
164 100 877 102 979
05.
Dremmen
08. Dremmen
991 4671 3290 2972 6262
06.
Haaren
09. Haaren
312 1481 619 2100
07.
Havert
10. Havert
463 234 1418 594 2296
11. Millen
282 182 1074 635 1891
12. Tüdderen
254 30 138 776 110 1024
08.
Hilfarth
13. Hilfarth
334 884 4207 1231 5438
09.
Karken
14. Karken
255 234 1289 432 1955
15. Kempen
96 900 140 1156 588 1884
10.
Kirchhoven
16. Kirchhoven
455 2132 747 2879
11.
Myhl
17. Arsbeck
274 272 704 157 1133
18. Myhl
325 215 1049 279 1543
19. Wildenrath
83 101 463 192 756
12.
Oberbruch
20. Oberbruch
574 318 1524 1358 2882
13.
Ratheim
21. Ratheim
330 2000 3113 3423 6536
14.
Saeffelen
22. Höngen
303 345 603 87 1035
23. Saeffelen
1067 244 1070 1044 2358
15.
Unterbruch
24. Unterbruch
89 1079 369 1448
16.
Waldenrath
25. Waldenrath
584 2096 339 2435
17.
Waldfeucht
26. Waldfeucht
761 951 3618 2102 5720
18.
Wassenberg
27. Orsbeck
123 100 173 740 140 1053
28. Wassenberg
129 358 1809 464 2631
19.
Wehr
29. Hillensberg
112 98 234 34 366
30. Süsterseel
115 126 334 474 934
31. Wehr
199 186 332 92 610


Errata

|
Druckfehler.
Seite 03 Zeile 08 v. unten lies
Niederrhein statt Niederreihn.
03 08
schalte zwischen „gingen sie“ und
„in Folge“ ein: (Der Canton Heinsberg
ganz und der Canton Sittard zum Theil.)
15 22 lies
belegenen statt belegene.
18 18
Caroussel statt Coroussel.
29 06 v. oben
6098 statt 60,98.
34 06 v. unten
24 und 40 statt 26 und 60.
40 02
einer statt keine.



  1. Lies Niederrhein statt Niederreihn. Siehe Seite 1.
  2. Schalte zwischen „gingen sie“ und „in Folge“ ein: (Der Canton Heinsberg ganz und der Canton Sittard zum Theil.). Siehe Seite 1.
  3. Lies belegenen statt belegene. Siehe Seite 1.
  4. Lies Caroussel statt Coroussel. Siehe Seite 1.
  5. Lies 6098 statt 60,98. Siehe Seite 1.
  6. Lies 24 statt 26. Siehe Seite 1.
  7. Lies 40 statt 60. Siehe Seite 1.
  8. Lies einer statt keine. Siehe Seite 1.