Page:United States Statutes at Large Volume 47 Part 2.djvu/1106

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2696 y",OAD-LINE CERTIFICATES-GERMANY. ernment's concurrence in lIlY Government's understanding, as above set forth, the agreement will become effective. I avail myself of this opportunity to extend to Your Excellency the renewed assurance of my highest consideration. HIS EXCELLENCY, DR. JULIUS CURTIUS, Minister for Foreign Affairs, Berlin. FREDERIC M. SACKETT Ther German Under Secretary of State for Foreign Affairs (Billo·w) to the American Ambassador (Sackett) AUSWARTIGES AMT S 5270. HERR BOTSCHAFTER! BERLIN, den 16. Dezember 1931. m:..e;ocmtton by Oer. Auf das gefallige Schreiben vom 11. September d.J . -No. 585 -, . betreffend Abschluss einer Vereinbarung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika iiber die gegenseitige Anerken- nung der beiderseitigen Landelinienvorschriften, beehre ich wch Euerer Exzellenz folgendes mitzuteilen: Nachdem die deutschen "Vorschriften der See-Berufsgenossen- schaft iiber den Freibord der Dampfer und Segelschiffe in der langen und atlantischen Fahrt sowie in der grossen Kiistenfahrt" und die entsprechenden "Regulation~ for the Establishment of Load Lines for Merchant Vessels of 250 Gross Tons or over when engaged in a Foreign Voyage by Sea" der Vereinigten Staaten von Amerika gegenseitig gepriift und fUr gleichwertig erkannt worden sind, erklart sich die Reichsregierung mit dem Abschluss ciner Ge~en­ seitigkeitsvereinbarung iiber die Anerkennung der beiderseitIgen Freibordvorschriften, der Lademarken und der Bescheinigungen iiber die Markierung von Kauffahrteischiffen-welche Vereinbarung mit Wirkung yom heutigen Tage bis zum Inkrafttreten' des Inter- nationalen Ubereinkommens iiber den Freibord der Kauffahrtei- schiffe in beiden Lindem gel ten soll-unter der Voraussetzung einverstanden, dass die Lademarken !nit den Ladelinienbescheinigun- gen iibereinstimmen, dass der Schiffsrumpf oder Oberbau des Schiffes, auf das die Bescheinigung lautet, seit der Ausstellung der Bescheinigung nicht so wesentlich verandert worden ist, dass die Berechmmgen, die der Ladolinie zugrunde gelegt worden sind, davon beriihrt werden, und dass keine Veranderungen vorgenommen worden sind, die 1. den Schu,tz der Offnungen, 2. die Schutzgelander, 3. die Wasserpforten und 4. die Zugange zu den Quartieren der Besatzung in einen Zustand versetzt haben, der das Schiff offenbar untiichtig macht, ohne Gefahrdung menschlichen Lebens in See zu gehen. Ich benutze auch diesen Aniass, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern. SEINER EXZELLENZ DEM BOTSCHAFTER DER VERFINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HERRN FREDERIC M. SACKETT. BULOW