Page:United States Statutes at Large Volume 61 Part 3.djvu/697

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2986 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [61 STAT. cnischen streitkriften verwendet werden oder wenn irgend- welche .Varen dieser Art zum Unttrlalt von Streitkraften irgendeiner Besatzangsmacht verwendet werd-n oder 4.) daB daren aus den Hilfslieferungen der. Vereinigten Staaten oder ;varen ahnlicher Art, die im Inland erzeugt oder von auswartigen Quellen importiert werden, aus Oster- reich exportiert oder fortgebracht werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten kann ihr Hilfsprogramnn andarn oder einstellen, wann immer nach ihrer :ntscheidung andere Um- stande eine solche KaBnahme rechtfertigen4 Artikel X. Zeitpunkt des ubereinkommens. Dieses Obereinkommen tritt mit heutigem Tage in Kraft. sSbleibt in Kraft bis zu einem von den beiden Re- gierungen einvernehmlich zu bestimmenden Zeitounkte. r Ausfertigung in deutscher und n,am 25.Juni 1947. Fir die Regierung der Vereinigten Stuaten: ' ^ff1f^