Page:United States Statutes at Large Volume 61 Part 3.djvu/959

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61 STAT.] AUSTRIA-AIR TRANSPORT SERVICES-OCT. 8 , 1947 3251 zeuge des anderen vertragschlieBenden Teiles anzuwenden und missen von solchen Luftfahrzeugen beim Einflug, Ausflug und innerhalb des Gebietes des erstgenannten Teiles befolgt wer- den. b) Die Gesetze und Vorschriften sines vertragschlieBen- den Teiles, betreffend die Zulassung in oder den Ausflug aus seinem Gebiet von Fluggasten, Besatzung 4der Ladung von Luft- fahrzeugen, wie zum Beispiel Vorschriften iber GrenzUbertritt, Abfertigung, Einwanderung, Passkontrolle, Zollabfertigung und Qaarantane Umssen beim Einflug, Ausflug und innerhalb des Ge- bietes des erstgenannten Teiles von oder hinsichtl4ch derarti- ger Fluggaste(n), Besatzung oder Ladung eingehalten werden. ARTIKEL VI. Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels XI dieses Ab- kommens behalt sich Jeder der vertragschlieBenden Teile das Recht veg, die Ausilbung der in der Beilage dieses Abkommens umschrie- benen Rechte durch ein von dem anderen vertragschlieSenden Tei- le namhaft gemachtes Luftfahrtunternehmen zurUckzuhalten oder zu widerrufen, falls er nicht davon Uberzeugt ist, daB ein be- trdchtlicher Teil des Eigentumsrechtes und die tatsachliche Aufsicht des betreffenden Luftfahrtunternehmens in den Hdnden von Staatsangehbrigen des anderen vertragschlieBenden Teiles liegt oder, wenn das Luftfahrtunternehmen oder die Regisrung, die die- ses Luttfahrtunternehmen namhaft gemacht hat, die im Artikel V dieses Abkommens erwahnten Gesetze und Vorschriften nicht befolgt oder sonst seine Verpflichtungen gema3 diesem Abkojmen nicht ein- halt oder die Bedingungen nicht erfillt, unter denen die Rechte in Sinne dieses Abkommens und der Anlage gewahrt werden. ARTIKEL VII. Dieses Abkommen und alle damit zusammenhangenden Vertrage sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eintragen zu lassen. ARTIKEL VIII. Im Falle einer der beiden vertragechlioBenden Teile es fUr wiinschenswert erachtet, die in der beiliegenden Anlage an- geftihrten Flugwege- oder Bedingungen abzuUndern, kann er eine Beratung der zustandigen Behorden beider vertragschlieBenden '/.