Page:United States Statutes at Large Volume 62 Part 2.djvu/878

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INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [62 STAT. die allgemeinen Verpflichtungen nach dem Abkommen fUr Europdische 7irtschaftliche Zusammenarbeit durch- zufuhren, b) einen vollstandigen Bericht iber LMassnahmen auf Grund dieses Abkommens einschliesslich einer Zu- sammenstellung bter die Verwendung der Mittel, Giter und Dienste, die sie auf Grund dieses Abkommens erhalten hat, welcher Bericht in jedem . - ilendervierteljahr zu geben ist, c) die Informationen, die notig sind, um Jene zu erganzen, die die Regierung der Vereinigten Staaten von der Organisation fur Europdische Wirtschaft- liche Zusammenarbeit erhalten hat, und die die Regie- rung der Vereinigten Staaten bedurfen sollten,um die Natur und den Umfang von Miassnahmen nach dem Gesetz Uiber wirtschaftliche Zusammenarbeit von-1948 zu bestimmen und die 'Virksamkeit der gemass diesem Abkommen geleis- teten oder vorgesehenen Hilfe und im allgemeinen'den ?ortschritt des gemeinsamen Wiederaufbauprogrammes zu beurteilen. Artikel VII Publizittt. 1. Die Regierungen Osterreichs und der Vereinig- ten Staaten von Amerika anerkennen, dass es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, der Offentlichkeit die Ziele und den Fortschritt des gemeinsamen Programmes fur europaischen Wiederaufbau sowie die Massnahmen, die zur DurchfUhrung dieses Programmes ergriffen wurden, bekannt zu machen. Es wird anerkannt, dass eine weite Verbreitung von Informationen iber den Fortschritt des Programmes wunschenswert ist, damit jenes Verstandnis fur geme-nsame Anstrengungen und gegenseitige Hilfeleis- 2160