ADB:Blankenheim, Hermann Graf von

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Artikel „Blankenheim, Graf Hermann von“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 690–691, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Blankenheim,_Hermann_Graf_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 19:22 Uhr UTC)
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Blankenheim: Graf Hermann von B., Herr zu Jünkerath, Erp und Daun, regierte von 1543 bis 1604, war einer der hervorragendsten Sprossen des reichen und mächtigen Dynastengeschlechtes in der Eifel. Im 14. Jahrhundert waren die Blankenheimer durch ihre verwandtschaftliche Beziehung zu den Luxemburgern und durch ihr freundschaftliches Verhältniß zu König Ludwig dem Baiern zu hohem Ansehen und großem Einfluß emporgestiegen. Im 15. Jahrhundert trat der Blankenheimer Erbherr an der Spitze des Adelsbundes dem gewaltthätigen Erzbischof Ruprecht von Köln entgegen. Etwa hundert Jahre später finden wir den Grafen Hermann als einen Hauptförderer wissenschaftlicher Bestrebungen, namentlich antiquarischer Studien. Im J. 1543 war er seinem Vater Arnold in der Regierung gefolgt. Das umfangreiche Schloß zu Blankenheim machte er bald zu einem viel besuchten Museum von römischen Alterthümern, werthvollen Handschriften, kostbaren Miniaturen und interessanten Archivalien. Anregend, ermunternd und fördernd wirkte er auf dem Gebiete der antiquarischen Studien. Die Männer, welche sich damals in Köln und Umgegend mit der Sammlung von Antiquitäten befaßten, waren: Constatin von Lyskirchen, Johann Rink, Johann Hardenrath, Arnold von Siegen, Johann Helmann, Stephan Brölmann, der Sinziger Amtmann von Orsbeck, der jülich’sche Rath Ericius Puteanus; mit Vorliebe betrieben archäologische Studien: der Abt Christian Pilkmann in Steinfeld, der jülisch’sche Rath Dr. Andreas Hartzheim, die Kölner Gelehrten Chrysantus Bosius, Gerhard von Geldern, Jakob von Cochem, Jakob Leichius, Gottfried Stael, Gregor Corvinus, Peter Lastomosa, Matthias Cardenus, Melchior Braun, Johann von Lyskirchen, Matthäus Bosius, der Ritter Reiner Beissel von Gymnich und der Blankenheimer Archigrammatikus Croceus. Mit den meisten dieser Gelehrten stand Hermann v. B. in freundschaftlichem Verkehr. Hermann war es, der die Anregung zu eingehenden Untersuchungen über die aus der Eifel nach Köln führende Wasserleitung gab. Er war der Gründer der berühmten, im J. 1794 theilweise geraubten, theilweise verschleuderten Blankenheimer Sammlungen. Mit großen Geldopfern ließ er alle römischen Alterthümer, die ihm erreichbar waren, in sein Schloß nach Blankenheim oder in den Garten von Jünkerath bringen. Als in Köln die kostbare Lyskirchen’sche Sammlung zersplittert werden sollte, erwarb er dieselbe en bloc für sein Museum. Seine Bibliothek enthielt einen kostbaren Schatz von Handschriften der mannigfachsten Art, namentlich mittelalterliche deutsche Dichter mit höchst schätzenswerthen Miniaturen und Handzeichnungen. Mehrere dieser Handschriften befinden sich in der Wallraf’schen Bibliothek zu Köln; ein kleiner Theil der Blankenheimer Alterthümer ist im Besitz des Kölner Museums Wallraf-Richartz. Graf Hermann wurde von Kaiser Rudolf II. mit verschiedenen wichtigen Privilegien begnadet, so erhielt er namentlich das Recht Gold- und Silbermünzen zu prägen. Im J. 1584 wurde er zum kaiserlichen Rath ernannt und als solcher mit verschiedenen schwierigen und wichtigen politischen Missionen betraut. Im J. 1587 wurde dieser „hochgelahrte“ Graf beauftragt, in Gemeinschaft mit dem Bonner Kanzler, dem berühmten Juristen Dr. Andreas Gail die zwischen der Stadt Köln und dem Grafen von Taxis wegen des Postwesens ausgebrochenen Streitigkeiten zu schlichten. Im J. 1596 erscheint er als kaiserlicher Commissar auf dem Kreistage zu Duisburg; [691] hier stellte er Namens des Kaisers das Verlangen, daß die Kreisstände 500 Reiter gegen die Türken in das Feld stellen sollten. Auf dem kölnischen Landtage vom April des Jahres 1596 nahm er auf den Wunsch des Coadjutors Ferdinand und der Landstände „aus hochnöthigen, wichtigen, dem ganzen Lande angelegenen Ursachen“ eine Sendung nach Holland und den vereinigten Provinzen an. Mit dem Herzog von Jülich führte er einen langdauernden Proceß am Reichskammergericht wegen des Ripsdorfer Waldes, Salchenbusch genannt, und wegen der dem Herzog von Jülich über Blankenheim zustehenden Lehnsherrlichkeit. Graf Hermann starb kinderlos im J. 1604.