ADB:Dusch, Gottfried Freiherr von

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Artikel „Dusch, Gottfried Maria Freiherr von“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 214–215, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dusch,_Gottfried_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 06:28 Uhr UTC)
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Dusch: Gottfried Maria Freiherr v. D., Präsident des großherzogl. badischen Handelsministeriums, geboren in Karlsruhe am 16. Februar 1821, † in Nizza am 18. December 1891. Sein Vater war der badische Staatsminister Alexander v. Dusch. Nach Vollendung seiner Studien an den Universitäten München, wo sein Vater als badischer Gesandter lebte, und Heidelberg, und nachdem er 1842 das juristische Staatsexamen bestanden hatte und an mehreren Bezirksämtern und Gerichten verwendet worden war, erhielt er die erste Anstellung als Assessor beim Landamt Karlsruhe im J. 1846, von dem er 1847 an das Stadtamt überging. In den Jahren 1848 und 1849 war er als Untersuchungsrichter bei der gerichtlichen Verhandlung der Vorfälle in Frankfurt am Main am 18. und 19. September, als Civilcommissär und juristischer Beirath bei den in Baden einmarschirenden Reichstruppen und als Untersuchungsrichter bei dem Standgericht in Rastatt thätig. Nach Wiederherstellung der geordneten Verhältnisse in Baden wurde D. zuerst als Amtmann beim Stadtamt Karlsruhe, 1850 als Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern, als Ministerialassessor und seit 1852 als Ministerialrath in diesem Ministerium thätig. Nach Trennung der Justiz und Verwaltung wurde D. von dem Präsidenten des Ministeriums des Innern, August Lamey, im J. 1862 mit Bearbeitung eines auf den Grundsätzen der Selbstverwaltung beruhenden Gesetzentwurfes beauftragt, welcher im J. 1863 von beiden Kammern des Landtages angenommen und am 6. October d. J. als Gesetz veröffentlicht wurde. Ihm lag auch die Ausarbeitung der Vollzugs-Verordnungen zu diesem bedeutsamen Gesetzgebungswerke ob. Als nach dem Tode des Ministers Mathy [215] im J. 1868 Minister Jolly mit Bildung des neuen Ministeriums beauftragt wurde, berief er D. an die Spitze des Handelsministeriums. In der Eigenschaft als Präsident dieses Ministeriums rief D. die badische Notenbank und die rheinische Creditbank ins Leben, welche beide ihren Sitz in dem Haupthandelsplatz des Großherzogthums, Mannheim, erhielten, für dessen Förderung insbesondere durch die Hafenanlage er in verständnißvoller Umsicht thätig war. Mit gleichem Eifer und gleicher Sachkenntniß trat D. für den Ausbau des badischen Eisenbahnnetzes und dessen Anschluß an die Nachbarbahnen ein. Ein besonderes Verdienst erwarb er sich um das Zustandekommen der Gotthardbahn durch Betheiligung Badens an der erforderlichen Subvention mit einem Beitrag von 3 Millionen Francs und um die unmittelbare Verbindung der badischen und schweizerischen Eisenbahnen mit Ueberbrückung des Rheins bei Basel. Auch für die Vervollständigung des Landstraßennetzes in Baden war er als Ministerialpräsident thätig, nicht minder für die Förderung der Landwirthschaft durch Errichtung des Landesculturrathes und Ausführung des Gesetzes über die Feldbereinigung. Auch die Einführung des kunstgewerblichen Unterrichts erfolgte, während D. dem Handelsministerium vorstand. Ein schweres Augenleiden setzte zu früh seiner sehr ersprießlichen amtlichen Thätigkeit ein Ende. Auf sein Ansuchen wurde D. am 28. October 1872 in den Ruhestand versetzt. Obwohl in seinen letzten Lebensjahren fast vollständig erblindet, erhielt er den politischen Vorgängen wie allen Erscheinungen des geistigen Lebens das von jeher bewährte lebhafte Interesse, insbesondere auch auf größeren Reisen, die ihn in seinen letzten Lebensjahren mehrmals und zu längerem Aufenthalte nach Italien und Frankreich führten. Der Tod ereilte ihn im Kreise seiner Familie in Nizza, wo er den Winter 1891/92 zuzubringen beabsichtigte.