ADB:Rudolf II. (Herzog von Österreich und Steiermark)

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Artikel „Rudolf (II.), Herzog von Oesterreich“ von Johann Loserth in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 542–544, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rudolf_II._(Herzog_von_%C3%96sterreich_und_Steiermark)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 05:10 Uhr UTC)
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Rudolf (II.), Herzog von Oesterreich und Steiermark, war der dritte Sohn Rudolf’s von Habsburg, des späteren Königs und Gertrudens, der Tochter des Grafen Burkard III. von Hohenberg. Sein Geburtsjahr ist nicht bekannt. Neuere Forscher nennen als solches 1258 (was kaum wahrscheinlich ist) oder 1270 oder verlegen es ganz allgemein nach 1260. Ueber seine Jugend berichten gleichzeitige Quellen nur wenig, so, daß er sich als Kind keiner festen Gesundheit erfreute oder zum Danke für seine Genesung von einem hitzigen Fieber (1275) die Armen mit Nahrung und Kleidung beschenkte. Die erste völlig gesicherte Thatsache, welche die Chronisten aus seinem Leben berichten. ist seine Vermählung mit der im J. 1268 geborenen Tochter Ottokar’s II. von Böhmen Agnes, die im December 1278 in Iglau stattfand und vom steirischen Reimchronisten in anmuthiger Weise beschrieben wird. Das Beilager wurde des zarten Alters der Vermählten wegen erst später vollzogen. R. wuchs zu einem wolgestalteten und beherzten Jüngling heran; an diplomatischen Anlagen überragte ihn sein älterer Bruder Albrecht. In Gemeinschaft mit diesem empfing er einige Tage vor Weihnachten 1282 zu Augsburg in Gegenwart zahlreicher Fürsten und österreichischer und steierischer Edlen aus den Händen seines Vaters die Belehnung mit Oesterreich, Steiermark und Kärnten nebst den Besitzungen [543] in Krain und der windischen Mark. In der Belehnungsurkunde – sie ist vom 27. December datirt – wird Kärnten nicht genannt, weil dieses vom Könige für Meinhard von Tirol bestimmt war. Auch in Oesterreich und Steiermark trat R. die Herrschaft nicht an, da die österreichischen und steierischen Landherren aus Furcht vor den üblen Folgen einer Doppelregierung sich Albrecht als alleinigen Herrn erbaten (Mai 1283). Der König verfügte demgemäß, daß Albrecht und seine männlichen Erben die österreichischen Herzogthümer allein besitzen sollen, „doch so, daß, wenn es innerhalb 4 Jahr dem König nicht gelingen sollte, seinem Sohn Rudolf ein Königreich oder Fürstenthum zu verschaffen, Albrecht oder dessen Erben dem Herzoge Rudolf eine Geldentschädigung zahlen sollten. Falls Albrecht’s Mannstamm erlöschen würde, sollte Rudolf oder dessen Erben folgen“. Der König dachte daran, seinem zweiten Sohne das seit Konradin’s Tod erledigte Herzogthum Schwaben oder das Königreich Arelat zu verschaffen. Beiden Plänen blieb die Erfüllung versagt. In den Jahren 1284 bis 1287 tritt R., dem die Verwaltung der schwäbischen Hausgüter anvertraut war, wenig hervor; dagegen nahm er 1288 und 1289 am Kriege des Königs gegen Bern lebhaften Antheil. Am 27. April 1289 überfiel er an der Spitze von 400 Reitern die Berner und schlug sie in die Flucht. Den Bürgern von Freiburg im Oechtlande bestätigte er in Gemeinschaft mit seinem Bruder Albrecht am 11. Juni d. J. alle von seinen Oheimen, den Grafen von Kiburg, erhaltenen Rechte. In der nächsten Zeit verweilte er meist in der Umgebung des Königs, so in Eger, wo er im Februar 1289 der Zusammenkunft seines Vaters mit Wenzel von Böhmen beiwohnte und in Erfurt, wo sich der König seit dem 14. December d. J. aufhielt. Der Herzog R. schien damals berufen zu sein, eine große Rolle zu spielen: Ihm hatte sein Vater die Nachfolge im Reich zugedacht. Am 13. April 1290 gab Wenzel II. von Böhmen seine Zustimmung, daß „König Rudolf, sobald er die Kaiserkrone erlangt habe, an Wenzel’s Statt seinen Sohn Rudolf an das römische Reich befördern möge“. Sollte der König aber vor der Kaiserkrönung mit dem Tode abgehen, so wurde die Vollmacht zu dem gleichen Zwecke an Albrecht von Sachsen übertragen, der somit gleichfalls für Rudolf’s Wahl gewonnen war. Diese wurde bald hierauf gegenstandslos, denn der Prinz, der seinen Schwager Wenzel II. nach Böhmen begleitete, um ihm, wie die Königsaaler Chronik sagt, in seiner Bedrängniß gegen die Barone des Landes (gemeint ist der Witigone Zawisch v. Falkenstein) Beistand zu leisten, starb bereits am Tage vor Christi Himmelfahrt (10. Mai) 1290 und wurde in feierlicher Weise im Prager Schlosse beigesetzt. Den König R. traf dieser Schlag um so empfindlicher, als die Wahl seines nunmehr einzigen Sohnes Albrecht ungleich schwerer durchzusetzen war als jene Rudolf’s. Als die Nachricht von dem traurigen Ereignisse nach Erfurt gelangt war, hielten die Mönche von St. Peterberg, als sei die Leiche gegenwärtig, einen feierlichen Trauergottesdienst ab. „Ueber seinen Tod trauerte“, wie eine Quelle bemerkt, „ganz Deutschland, denn er war ein gerechter Richter und seinen Feinden ein furchtbarer Gegner“. R. hinterließ seine Gattin gesegneten Leibes. Sie hielt sich in der Umgebung des Königs und nach dessen Tode auf ihren Besitzungen in Schwaben auf. Sie war nach dem Zeugniß einer wohlunterrichteten Quelle eine kühne, hochstrebende Frau. Im J. 1296 ließ sie ihr Bruder Wenzel II. nach Prag kommen, wohin sie der Abt Konrad von Königsaal geleitete. Wie Matthias von Neuenburg erzählt, sollte sie mit dem ungarischen König vermählt werden, starb indeß schon am 17. Mai d. J. Ihr und Rudolf’s Sohn war Johannes, der seines Vaters Ansprüche auf den Mitbesitz Oesterreichs und Steiermarks bezw. auf die vertragsmäßige Entschädigung übernahm und seinen Oheim, den König Albrecht I., als dieser den Ansprüchen des jugendlichen Prinzen nicht in der [544] gewünschten Weise entgegenkam und namentlich das erledigte Königreich Böhmen nicht ihm, dem Sohne einer böhmischen Prinzessin, sondern seiner eigenen Familie zuwandte, am 1. Mai 1308 ermordete (daher sein Beiname Parricida).

Litteratur s. oben unter König Rudolf I. von Habsburg.