ADB:Scheffer, Reinhard (hessischer Kanzler)

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Artikel „Scheffer, Reinhard“ von Heinrich Reimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 682–683, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Scheffer,_Reinhard_(hessischer_Kanzler)&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 15:31 Uhr UTC)
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Scheffer: Reinhard S., geboren am 17. Februar 1529 zu Homberg, war der Sohn des dortigen Bürgers Johannes S., der ihn seiner guten Anlagen wegen nach Kassel in die Schule schickte und dann in Marburg die Rechte studiren ließ. Nachdem er mit Hilfe eines landgräflichen Stipendiums noch 3 Jahre an den berühmten Rechtsschulen von Padua und Ferrara seiner Ausbildung gewidmet hatte, erregte er durch einen klugen Rath in einem verwickelten politischen Rechtsstreit die Aufmerksamkeit seines Landesherrn, des Landgrafen Philipp von Hessen, der ihn am 10. August 1553 zu seinem Rath und Diener von Haus aus ernannte. Infolge der Niederlage im Schmalkalder Kriege waren für Hessen Schwierigkeiten mit verschiedenen Nachbarn entstanden, welche Jahre hindurch die hessischen Juristen und Staatsmänner beschäftigten. Es waren namentlich die Auseinandersetzungen mit Nassau wegen der Katzenelnbogenschen Erbschaft und die Erneuerung der Lehensabhängigkeit einiger westfälischen Grafen, in denen Sch. seine Klugheit und Gewandtheit bewies. Er gewann sich das volle Vertrauen seines Fürsten, der ihn 1557 zum Vicekanzler ernannte und im Testamente von 1562 besonders rühmend seiner treuen Dienste gedachte. Auch seinem Nachfolger dem Landgrafen Wilhelm IV. leistete S. als Kanzler die wichtigsten Dienste. In der kurzen Uebersicht, die Scheffer 1586 von seiner Thätigkeit als Staatsmann verfaßte (bei Strieder abgedruckt), rühmt er sich besonders der Erfolge bei der Auseinandersetzung zwischen den Söhnen des Landgrafen Philipp und bei dem Merlauischen Vertrage mit Kurmainz. S. verstand es, ganz im Sinne seines Herren, des Landgrafen Wilhelm, Schwierigkeiten zu ebnen und durch umsichtige geschickte Verhandlungen seines Fürsten Besitz und Ansprüche zu sichern und zu mehren. Das größte Verdienst aber erwarb er sich durch die (früher mehrfach vergeblich geplante) Abfassung eines gemeinsamen hessischen Landrechtes. Wenn auch zunächst die Einführung desselben an dem Widerstreite der Interessen scheiterte, so war der Entwurf doch so zweckentsprechend, daß er 120 Jahre später unter Landgraf Karl’s Namen veröffentlicht werden konnte. – In einer Zeit, in der jeder auf seinen persönlichen Vortheil bedacht war, muß es S. hoch angerechnet werden, daß er seine Stellung nicht benutzte, sich Geld und Gut zu erwerben. Doch legte er durch Verheirathung mit Christine, der Tochter des bekannten Kanzlers Joh. Feige (21. November 1559) und durch gute Wirthschaft den Grund zum Wohlstand seiner noch jetzt blühenden Familie. Er starb am 10. Mai 1587 in Marburg. Von seinen Söhnen ist Reinhard zu nennen (1561–1623), gleichfalls hessischer Kanzler. Hervorragender war [683] dessen ältester Sohn, gleichfalls Reinhard geheißen (geboren am 20. August 1590), der 1617 als Rath in die Dienste des Landgrafen Moritz trat, doch erst unter Wilhelm V. eine politische Rolle zu spielen begann. Mit großem Geschicke vertrat er Hessen-Kassel seit 1638 bei den Friedensverhandlungen, die zu Mainz, Köln, Regensburg, schließlich zu Münster und Osnabrück stattfanden und bei denen sich die kasselischen Gesandten gegenüber der Feindschaft des Kaisers zuweilen nur mühsam Zulassung und Anerkennung erkämpften. Den großen Krieg überlebte er nur wenige Jahre. S. starb an seinem Geburtsorte Marburg als Regierungspräsident am 11. Februar 1656.

Strieder, Hessische Gelehrtengeschichte. – Rommel, Hessische Geschichte.