ADB:Zwierlein, Christian Jacob Freiherr von

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Artikel „Zwierlein, Christian Jacob Freiherr von“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 537–538, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zwierlein,_Christian_Jacob_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 02:34 Uhr UTC)
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Zwierlein: Christian Jacob Reichsfreiherr von Z., 1737–1793, ältester Sohn des Freiherrn Johann Jacob v. Z. (s. o.) und der Dorothea Friederike Elisabeth v. Wahl genannt Hubin von Gülchen, geboren zu Wetzlar am 4. December 1737. Nach beendeten Gymnasialstudien besuchte er in den Jahren 1753 bis 1755 die Universität zu Gießen, dann bis zum Jahre 1758 die zu Göttingen, wo er am 9. April 1755 immatriculirt wurde und um Ostern 1757 in der juristischen Facultät unter Böhmer promovirte. Nach dem Vorgange seines Vaters und unter dessen Leitung wandte sich der junge Z., welcher frühzeitig den Ruf eines hervorragenden und gelehrten Juristen erwarb, der Anwaltschaft [538] am Reichskammergericht zu. Hier wurde er am 31. Mai 1758 zur Advocatur, am 7. Juni 1762 zur Procuratur zugelassen und am 1. Juli 1762 als Procurator vereidigt. Aufstrebend wie der Vater war er sorgsam bemüht, sich die von jenem erworbenen Mandate zu sichern, namentlich solche reichsfürstlicher Häuser, und deren sowie ihrer Regierungen Proceßvollmachten für seine Anwaltspraxis zu erhalten. Mit Unterstützung von Seiten seines Vaters gelang es ihm, am 23. Juli 1762 von der Nassau-Dillenburgischen Regierung die Anwartschaft auf die von seinem Vater bekleidete Procuratorstelle zu erhalten. Am 22. Juni 1772 – am Tage nach dem Ableben seines Vaters – bat er um die Uebertragung dieser Stelle, welche unter dem 13. Juli d. J. erfolgte. Dieses Amt, auf welches er seinem Sohn Hans Jacob unter dem 29. März 1790 die Anwartschaft sicherstellen konnte, verblieb ihm bis zu seinem Ableben. Nachdem er inzwischen zum Anwalt mehrerer kleinerer Fürstenhäuser ernannt war, suchte er gleichfalls gegen das Jahr 1762 die Substitution in die von seinem Vater verwaltete Procuratur für Hannover zu erlangen, aber bei der kleinlichen Stellenjägerei, die in Wetzlar in ausgedehntem Maße betrieben wurde, anfänglich ohne Erfolg. Im October 1769 erneuerte er diese Bemühungen, doch erst nach dem Tode seines Vaters, im J. 1772 gelang es ihm, die Stelle des ersten Substituten zu erlangen, deren bisheriger Inhaber Rulandt in die Stelle seines Vaters einrückte. Ebenso erhielt er am 1. März 1773 die bisher von seinem Vater bekleidete Procuratur für Anh.-Bernburg. Nach dem Tode Rulandt’s wurde Z. endlich am 15. Sept. 1775 zum wirklichen (ersten) kurhannoverischen Kammergerichtsagenten mit dem Charakter als Hofrath ernannt. Somit vertrat er jetzt bei dem Reichskammergerichte außer Kurhannover den Fürstbischof von Lüttich (anscheinend seit 1776), Braunschweig-Wolfenbüttel, mehrere sächsische Häuser, Anhalt-Bernburg, Nassau-Oranien (dieses zugleich für Spiegelberg), Schaumburg-Lippe, die Fürstabtei Quedlinburg, die Städte Bremen, Hildesheim u. a. Vom Jahre 1780 ab stellte er jedoch für längere Zeit seine Thätigkeit am Reichskammergerichte, auch für Hannover, ein, um sich ausschließlich der Führung der Processe des Fürstbischofs von Lüttich, von welchem er auch für anderweitige Geschäfte und diplomatische Sendungen verwendet worden zu sein scheint, zu widmen. Seine hierauf bezügliche Dienstcorrespondenz mit dem Staatssecretär des Fürstbischofs umfaßt die Zeit vom 5. Dec. 1779 bis zum 27. Sept. 1791. Zu seinem Substituten bei dem Reichskammergericht ernannte der Fürstbischof unter dem 22. Juni 1785 Zwierlein’s jüngeren Bruder Johann Gottfried, dann am 20. December 1792 dessen Sohn Hans Karl.

Christian Jacob Z. wurde noch gegen das Ende seines Lebens, unter dem 27. September 1790, zugleich mit seiner Mutter und seinen beiden Brüdern in den Reichsfreiherrnstand erhoben. Er war vermählt mit Christiane Friederike, einer der fünf Töchter des am 7. April 1787 verstorbenen Geheimen Raths Freiherrn Friedrich v. Hopfer zu Geisenheim und Unter-Rixingen und starb zu Wetzlar am 10. August 1793. Seine zahlreichen Schriften sind bei Meusel IV, 289 und Nachtrag S. 5 verzeichnet.

Staatsarchive zu Lüttich, Wetzlar, Wiesbaden, Zerbst.