Die vier Teilhaber

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Autor: Walther Kabel
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Titel: Die vier Teilhaber
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aus: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1914, Erster Band, Seite 219–220
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Erscheinungsdatum: 1914
Verlag: Union Deutsche Verlagsgesellschaft
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Erscheinungsort: Stuttgart, Berlin, Leipzig
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[219] Die vier Teilhaber. – Im Jahre 1869 gastierte Adeline Patti in der durch ihre Tulpenzucht berühmten holländischen Stadt Mastricht. Da die berühmte Sängerin damals auf der Höhe ihres Ruhmes stand, mußte der Direktor des dortigen Theaters ihr für das Gastspiel ein recht erkleckliches Sümmchen zahlen. Um diese Ausgabe wieder einzubringen, erhöhte er die Eintrittspreise um das Dreifache.

Vier musikliebende Mastrichter Bürger, die nicht eben reich waren und doch die Patti gar zu gern wenigstens einmal auf der Bühne gehört hätten, kauften sich nun zu einer Aufführung von Donizettis „Luzia von Lammermoor“ zusammen eine Eintrittskarte und losten untereinander aus, wer von ihnen den ersten, zweiten, dritten oder vierten Akt genießen solle.

Alles klappte an dem Vorstellungsabend wunderschön – bis zum vierten Akt. War ein Akt zu Ende, so eilte der jeweilige Inhaber während der Pause in das dem Theater gegenüberliegende Café „Venetien“ und händigte seinem Nachfolger die Eintrittskarte aus. Wie nun die Reihe an den vierten kommt, einen braven Hutmacher, namens Groonyer, eilt dieser hochbeglückt in den Musentempel, nimmt seinen Platz ein und wartet ungeduldig auf das Hochgehen des Vorhangs.

Wer aber beschreibt die Enttäuschung des Ärmsten, als der Tenor sofort den Akt mit der Trauerarie eröffnet: „Luzia ist tot.“ Noch hofft Groonyer, Luzia würde vielleicht doch noch einmal lebendig werden. Aber der Akt geht zu Ende, ohne [220] daß der Geprellte, der den Inhalt der Oper nicht kannte und daher auch nicht wußte, daß Luzia von Lammermoor tatsächlich bereits im dritten Akt stirbt, die Patti auch nur zu Gesicht bekommt.

Wütend stürmt er sofort nach Schluß der Vorstellung in das Café, und als er die schadenfroh lächelnden Mienen seiner Freunde sieht, verliert er vollends jede Selbstbeherrschung, schimpft seine drei Genossen wiederholt „Betrüger“, droht mit gerichtlicher Klage und wird schließlich von dem Wirt wegen Unruhestiftung unsanft vor die Tür gesetzt.

Die Folge war erstens eine Beleidigungsklage der drei öffentlich als „Betrüger“ Bezeichneten gegen den Hutmacher Groonyer, die mit der Verurteilung dieses zu einer erheblichen Geldbuße endigte. Zweitens eine Klage Groonyers gegen die drei übrigen Teilhaber an der Eintrittskarte zu „Luzia von Lammermoor“ auf Rückerstattung des von ihm gezahlten Beitrags. Der Prozeß ging durch alle Instanzen. Der Hutmacher verlor ihn endgültig, was wieder einen Batzen Geld kostete. Schließlich: Der Direktor des Mastrichter Theaters klagte, aufmerksam gemacht durch den von Groonyer angestrengten Zivilprozeß, gegen jeden der vier Teilhaber auf Nachzahlung des vollen Eintrittspreises, da die Karten laut Aufdruck „nicht übertragbar“ gewesen seien. Auch dieser Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen. Die schlauen Patti-Schwärmer mußten bluten, es half alles nichts. Die teure Eintrittskarte, die Prozeßkosten, dazu noch all der Ärger – es wurde ein sehr kostspieliger Theaterabend, am kostspieligsten natürlich für den Genießer des vierten Aktes, den cholerischen Groonyer.

Dabei ist dieses lustige Histörchen nicht etwa erfunden, sondern tatsächlich passiert.

W. K.