RE:Liberius 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Patricius z. Zt. der Ostgotenherrschaft
Band XIII,1 (1926) S. 9498
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2) Patricius zur Zeit der Ostgotenherrschaft in Italien. Sein vollständiger Name ist, nach L.s Unterschrift im Synodalakte von Arausio (Conc. Gall. I 946) Petrus Marcellinus (Marcellus) Felix Liberius, sonst, auch im Texte des erwähnten Synodalaktes, wird durchwegs die kurze Form angewendet.

Leben: L.s Heimat war jedenfalls Italien (Italia tua Ennod. ep. 9, 23). Über seine Familie fehlt jegliche Nachricht. Nur seine Verwandtschaft mit dem Senator Avienus hebt Ennodius (ep. 9, 7 parens vester) hervor. L. hat nach der Angabe in seiner Grabinschrift (CIL XI 382 v. 14: ter senis lustris proximus occubuit) beinahe das 90. Lebensjahr erreicht. Da er im J. 554 im höchsten Greisenalter stand (έσχατογέρων Procop.), dürfte er um 465 oder bald nachher geboren sein. Seine öffentliche Tätigkeit reicht schon in die Regierungszeit Odoakers, also vor das J. 493, zurück (Cassiod. var. II 16 Odovacri integerrimus parebat obsequiis). Ebenda nennt ihn Cassiodor exercitualis vir und vulneribus pulchrior (var. XI 16). Er muß daher in jungen Jahren im Militärdienst gestanden haben, vielleicht als Teilnehmer an den Kämpfen, die Odoaker gegen die eindringenden Ostgoten zu bestehen hatte. Dahin möchte man Cassiodors Bemerkung, L. habe sich damals den Goten inimicus erwiesen. deuten. Bei dem gewaltsamen Übergang der Herrschaft auf Theoderich muß er viel Klugheit bewiesen haben (Cassiod.: non enim ad nos vilissima transfugae conditione migravit nec proprii domini finxit odium, ut alterius sibi procuraret affevtum; expectavit integer divina iudicia nec passus est sibi regem quaerere, nisi rectorem prius perdidisset). Mit besonderem Nachdrucke ist seine Zurückhaltung (callide contrarius) gegenüber den gotischen Eroberern ebenda betont: nostrum fideliter iuvit inimicum. qui casu patrocinante contrario tantum nobis reddebatur acceptus, quantum tunc cognosci poterat indevotus usw.). Bald nach seinem Regierungsantritt ernannte ihn Theoderich zum Praefectus praetorio über Italien (mox a. a. O.; rexit Rumuleos fasces currentibus annis, Grabschr. v. 7). In diesem damals nicht mehr auf ein Jahr beschränkten Amt erhielt er die heikle Aufgabe, die Bestimmung durchzuführen, wonach den Goten der Dritteil des Grundbesitzes in Italien zugewiesen wurde (Savigny Gesch. d. röm. Rechts² I 382. L. M. Hartmann Röm. Gesch. 295). Vielleicht hatte L. schon unter Odoaker mit der damals angebahnten Tertienzuteilung von Gütern oder Gutsrenten an die Eingewanderten zu tun gehabt; der Verwaltungsapparat war auch zu jener Zeit den römischen Beamten verblieben. Die von dieser Abgabe betroffenen Landesteile lagen im nördlichen Italien, hauptsächlich in der Gegend um Ravenna, der Ostküste, Venetien bis zum Fuß der Alpen. Nach Mommsen (Ostgot. Studien, Ges. Werke VI 247) hat L. damit die Beziehung der gotischen foederati nicht als Offizier, sondern als römischer Zivilbeamter geordnet; (so auch die Grabschrift v. 11: Ausoniae populis gentiles rite cohortes disposuit, sanxit foedera, iura dedit. Ennod. ep. 9, 23: illas innumeras Gothorum catervas vix sentientibus Romanis larga praediorum conlatione ditasti; nihil enim amplius victores cupiunt et nulla senserunt damna [95] superati). Einen Einzelfall solcher tertiarum deputatio, in welchem Theoderich dem römischen Grundbesitzer die von L. getroffene Entscheidung bestätigt, bringt Cassiod. var. III 35. Ennodius rühmt L.s besondere ersprießliche Wirksamkeit bei der Ordnung der italienischen Steuerverhältnisse: laeti coepimus te moderante inferre aerariis publicis.... nam vires vectigalium tu vel nutristi pro bono publico vel dedisti. tu primus fecisti regales copias sine malo privatae concussionis effluere.

Im J. 500, anläßlich seines Aufenthalts in Rom, machte ihn der König zum Patricius und enthob ihn von der Präfektur (edit ei successorem in administratione praefecturae Anon. Vales. 68. Cass. var. II 16, vgl. dazu Mommsen Mon. Germ. ant. XII prooem. IX auch über die Nachfolge Cassiodors in diesem Amte). Seine Stellung war aber auch weiterhin eine einflußreiche. Die bei ihm gesuchte Einwirkung auf die Wahl des Marcellinus zum Patriarchen von Aquileia ist gewiß von Ravenna aus geschehen (Ennod. ep. 5, 1 um 504 an L. patricius gerichtet).

Nach dem Kriege Theoderichs als Verbündeter der Westgoten gegen die Burgundionen, der zur Wiedergewinnung der Gallia Narbonensis (Provence) für das römische Reich oder vielmehr für die ostgotische Herrschaft führte, erhielt L. die Statthalterschaft der nun im Westen bis zum Rhodanus reichenden gallischen Provinz (L. M. Hartmann Röm. Geschichte² 298). Das Land hatte durch die Verwüstung im Kriege arg gelitten; es mußten erst allmählich wieder geordnete Verhältnisse geschaffen werden. Ennodius zollt als naher Zeuge L.s einsichtsvoller Amtsführung und rücksichtnehmender Steuerpolitik unter den schwierigen Umständen hohes Lob: (Gallis) quibus civilitatem post multos annorum circulos intulisti, quos ante te non contigit sapores de Romana libertate gustare; derselbe bittet L. für seine Verwandte Camella intra Gallias, die im Krieg zweimal in Gefangenschaft geraten war, um Steuernachlaß (ep. 9, 29; successu parili Gallica iura tenens Grabschrift v. 8).

Als nach Theoderichs Tode (30. Aug. 526) Amalasunta für den minderjährigen Athalarich die Herrschaft übernahm, richtete Cassiodor an L. das Schreiben var. VIII 6, in welchem er die Ablegung des seinerzeit von Theoderich eingeführten Treueides von den Provinzialen verlangt. So wie Theoderich selbst an den in Rom abgehaltenen Synoden teilgenommen hatte, finden wir auch L. bei der Diözesansynode des J. 529 von Arausio (Orange) in Südgallien anwesend (er unterschrieb mit der Formel P. M. F. L. v. c. et inl. praefectus praetorio Galliarum atque patricius consentiens subscripsi, s. o.) Ob der bereits um 511 von Ennodius geäußerte Wunsch ep. 9, 23), L. möge bald die Heimkehr nach Italien zuteil werden, erfüllt wurde, ist nicht bekannt. Jedenfalls war L.s gallische Statthalterschaft eine sehr lang dauernde. Sie endete erst, als ihm Amalasunta die praesentanea dignitas verlieh, ut nec praefecturam quam bene gessit, amitteret et eximium virum honor geminatus coronaret (var. XI 16). Athalarich übernahm nicht wie Theoderich das Amt des magister militum (der Knabe ,war als Heermeister lächerlich‘, Mommsen). [96] ,Dies führte die Kreierung eines neuen und eigenartigen Amtes herbei, indem teils der alte gotische Kriegsmann Tuluin teils L. von Amalasunta zum patricius praesentalis ernannt wurden, mit doppelter Überschreitung der bisher geltenden Normen', da nach dem theodoricianischen System ,der Gote als solcher unfähig zum Patricius war, der Römer ein Kommando zu führen‘. Es wurde mit dieser Ernennung faktisch das oberste militärische Kommando in Italien dem Goten und dem Römer verliehen. Umso deutlicher erkennt man, warum mit dem lediglich titularen Patriziat der Kompetenzbegriff verknüpft und lieber eine neue Benennung erfunden wurde, als daß die alte mit dem Königtum tatsächlich verschmolzene wieder aufgenommen war‘ (Mommsen Ostgot. Stud., Ges. W. VI 447). Die weitere Bemerkung Cassiodors a. a. O.: ut donatis fascibus patrimonium iudicaret addendum scheint die Annahme zu rechtfertigen, daß L. auch mit Gütern bedacht wurde. Diese mögen entsprechend der lediglich auf die nördlichen Teile Italiens beschränkten Verfügungsmöglichkeit der Goten in der Umgegend von Ariminum gewesen sein, L.s Grabstätte in letzterer Stadt mag darauf hinweisen. Als 534 Theodahad sich des Thrones bemächtigte und Amalasunta gefangen setzte, schickte er ihn mit Opilio und mehreren anderen Senatoren an den Kaiserhof nach Konstantinopel, um dort sein Vorgehen gegen die Königin zu rechtfertigen (Procop. bell. Goth. I 4) und über seine künftigen Absichten zu beruhigen. In der griechischen Stadt Aulon begegnete diese Gesandtschaft dem von Iustinian in Unkenntnis des Geschehenen noch an Amalasunta entsandten Petrus, der nun mit ihnen umkehrte, um neue Weisungen zu erhalten. Als nach ihrer Ankunft in Konstantinopel die Nachricht von der Ermordung Amalasuntas eintraf, war es L., der unter dem Eindruck der empörenden Gewalttat, die Sprache der Wahrheit redend, wie Prokopius sagt, dem Kaiser die ganze Angelegenheit mitteilte, den verräterischen König seinem Schicksal überlassend. Von da an blieb L. in dem östlichen Reiche. Solange Theodahad regierte, war ihm wohl die Rückkehr nach Italien unmöglich. Im J. 533 übernahm er als praefectus augustalis die Verwaltung von Ägypten. In Alexandrien war gerade wieder ein besonders kritischer Moment in den dort nie endenden Kämpfen zwischen den Orthodoxen und den Monophysiten eingetreten. Da sollte L., nachdem sein Vorgänger Rhodo einen Diakon ungerechtfertigterweise hatte hinrichten lassen, Ordnung schaffen. L. ließ damals im Gegensatz zu seiner sonst offenbar orthodoxen Gesinnung, auf Betreiben der Kaiserin Theodora den ihr besonders verhaßten Mönch Arsenius, der in Palästina und damals in Alexandria leidenschaftlich gegen die Monophysiten kämpfte, töten (Proton. anecd. 27). Diese Präfektur endete 541 mit einem Kampfe, der durch ein in der Regierung Iustinians häufiges Doppelspiel des Kaisers hervorgerufen ward. Nach Procop. anecd. 28 ernannte Iustinian an L.s Stelle den Ägypter Johannes Laxarion, auf die Anfrage des mit L. befreundeten Apokrisiars Pelagius jedoch ward L. in seinem Amte bestätigt. Als nun aber Johannes L. aufforderte, ihm den Platz zu räumen, weigerte sich dieser auf Grund [97] des ihm zugegangenen kaiserlichen Schreibens. Darauf zog Johannes mit bewaffneten Leuten gegen L. los; in einem Straßenkampfe, aus dem die Gefolgschaft L.s siegreich hervorging, kam Johannes um. L. wurde zur Rechtfertigung nach Konstantinopel berufen und vom Senate freigesprochen. Der Kaiser ruhte jedoch nicht, bis ihm eine Geldstrafe auferlegt wurde (Procop. anecd. 29).

Um das J. 549 befand sich L. unter jenen Senatoren, die aus Rom vor der Bedrängung der Stadt durch Totila nach Konstantinopel geflohen waren (τῶν ἐξ Ῥώμης, bell. Goth. IV 2), und er war es auch, der besonders eindringlich den Kaiser an die Wiederaufnahme des Krieges gegen die Goten mahnte, da seit der Abberufung Belisars die Verteidigung Italiens von den Byzantinern fast ganz vernachlässigt worden war. Nach längerem Zaudern übergab Iustinian Germanos den Oberbefehl. L. erhielt, trotz seines hohen Alters und seiner Unerfahrenheit in der Kriegführung, das Kommando über ein Geschwader, das Sizilien zurückgewinnen sollte. Er durchbrach die gotische Blockade von Syrakus und besetzte den inneren Hafen. Mangel an Lebensmitteln für die nicht geringe Zahl seiner Mannschaft machte ihm aber weitere Operationen unmöglich; von den Goten unbemerkt segelte er nach Panormos. Artabanes erhielt an seiner Stelle 551 den Befehl über die Flotte, und L. wurde nach Konstantinopel zurückberufen (bell. Goth. III 40. 12-14. 39, 6. 37, 26f. IV 24, 1. Iord. Rom. 385). Um dieselbe Zeit war in dem unter westgotischer Herrschaft stehenden Hispanien ein heftiger Zwist entbrannt. Athanagild hatte sich mit dem katholischen Teile der Bevölkerung gegen den arianischen König Agila, der seine andersgläubigen Untertanen verfolgte, erhoben. Die Aufständischen wandten sich an Iustinian um Hilfe. Der Kaiser betraute L. mit der Führung einer Expedition. Es gelang dem alten Manne, Agila zu schlagen und die Festungen im Südosten der Halbinsel, Karthago, Spartaria, Malaga, Corduba, Assidona einzunehmen (Iord. Get. 58. Isid. hist. Goth. 284ff. Georg. Kypr. p. XXXIIff. Gelz.). Mit diesen Erfolgen mußten sich die Byzantiner indes begnügen, da sich nach Agilas gewaltsamem Tode (554) die entzweiten Parteien unter den Westgoten aussöhnten und Athanagild auf den Thron erhoben, der sich nunmehr gegen seine früheren Verbündeten kehrte, so daß diesen weitere Eroberungen unmöglich wurden, doch wurde ein großer Teil des südlichen Spanien wieder als römische Provinz eingerichtet (Hartmann a. a. O. 307). Bei diesem administrativen Wiederauf-bau konnte L. wohl mit seiner Erfahrung in der Provinzverwaltung noch gute Dienste leisten.

L.s Grabmal in Ariminum scheint darauf hinzuweisen, daß er sein Leben in Italien beschloß. Seine Nachkommen (Liberi soboles, v. 3 der Grabschrift) haben ihm und seiner Gemahlin das ansehnliche Denkmal gesetzt.

Charakterbild. L. muß unter die zur Zeit der Gotenherrsthaft einflußreichen Persönlichkeiten gereiht werden, jedenfalls steht er in der Reihe der römischen Beamten, denen die Goten die Zivilverwaltung fast ausschließlich überließen, mit an erster Stelle. Er hat, soweit bisher die [98] Kenntnis reicht, nie die Consulfasces geführt, doch stand er an den für den Bestand der Regierung wichtigsten Posten, gewiß ein Zeichen von Tüchtigkeit. Für seine Befähigung, Integrität und gewissenhafte Amtsführung zeugt das fast überschwengliche Lob, das ihm Cassiodor in den zwei geradezu panegyrischen Schriftstücken an den römischen Senat (var. II 16. XI 16), und Ennodius, der ihm für die Zuerkennung eines Landgütchens dankbar war und seine italienische und gallische Amtsführung genau kannte, zuteil werden ließen (ep. 9, 23). Cassiodors Worte im ersten der erwähnten Briefe: debet ergo Romana r. p. et memorato L. tranquillitatem suam, qui nationibus tam praeclaris tradidit studia caritatis, müßten in L.s Vorgehen starke Gründe für so weitgehende Anerkennung finden. Auch daß ihm in vorgerücktestem Alter noch sogar dem Zivildienste fernstehende militärische Aufgaben von Iustinian zugedacht wurden, beweist, daß man zumindest in sein Organisationstalent Vertrauen setzte.

Auch zum kirchlichen Leben stand L. in mehrfacher Beziehung. Die zweite Synode von Arausio, der er als Regierungsvertreter beiwohnte, war zur Feier der Einweihung einer Kirche zusammengetreten, quam illustrissimus praefectus et patricius Liberius in Arausica civitate construxit. Schon 504 war sein Einfluß bei der Wahl des Patriarchen von Aquileia angestrebt worden (Ennod. ep. 5, 1). Der Brief des Papstes Johannes II. vom 24. März 534 (de vitanda haeresi Nestoriana monachorum Acoemetensium Mansi Conc. VIII 80. Jaffé-Kaltenbrunner n. 884) richtet sich an die ersten Männer Italiens; nach den Consuln der J. 501/502, Avienus, und 504, Cassiodorus, ist als dritter L. genannt. Ein von ihm in Campanien gegründetes Kloster erwähnt Gregor I. (ep. 24, 73; dial. II 35). Diese Stiftungen sowie die prunkvolle Art seiner Bestattung sprechen dafür, daß L. mit Reichtümern gesegnet war, und daß sie ihm auch über die Stürme des Gotenkrieges hinüber erhalten blieben. Ob der bei Liebenam Fasti cos. p. 52 als Liberii f. bezeichnete Venantius, der Consul des J. 507, in verwandtschaftlicher Beziehung zu L. steht, etwa ein jüngerer Bruder wäre, und dann für L.s Vater der gleiche Name anzunehmen ist, läßt sich nicht erweisen.

[Nagl.]