Page:The Journal of English and Germanic Philology Volume 18.djvu/403

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Zur A-Brechung im Nord- und Westgermanischen 399 Um die Formen der nord.- und westgerm. Ursprache zu gewinnen, muss man sich vor allem an diejenigen Falle halten, wo die Analogiewirkung anscheinend nicht auf jiingerer Ent- wickelung beruht, d. h. auf einer Entwickelung, welche erst nach der Zeit der Trennung des Nordgerm. vom Westgerm. erfolgte. Die urspriingliche a- Brechung im Gen. sg. der alten u- Flexion ist nur im Altn. bewahrt (z. B. sin(r) : sonar = got. sunus : sunaus). Sie griff auch weiter in die i- Flexion iiber (hu.gr : hogar = d.lid.hugu). Beiderw-, i- Flexion im Altn. findet man aber, dass altgerm. 2 und altgerm. u unter ahnlichen Lautumstanden (d.h. vor einfachem Konsonanten) auf ver- schiedene Weise geregelt sind, insofern das i immer eintonig, das u hingegen haufig bunt geregelt ist (vgl. z. B. got. lipus: lipaus = altn. lidr : lidar, ahd. wini = altn. mnr : vinar, got. sunus: sunaus = altn. sun(r) : sonar, ahd. hugu = a,tn. hugr : hogar). Ebenso wie im Altn. ist auch im Westgerm. die urspriinglich lautgerechte Regelung eines stammhaften i vor einfachem Konsonanten bei der alten u- Flexion gewohnlich zu Gunsten des ungebrochenen Vokals ausgeglichen, wie z. B. ahd. fridu: frides, alts, fridu :frido-ies, angs. fri(o)du, usw. Aus diesen erst spat ausgeglichenen Formen im Westgerm. ist man aber ebenso wenig berechtigt, wie aus den neuen altn. Formen, den Schluss zu ziehen, dass diese Regelung der in der Grund- sprache ausschliesslich herrschenden entspreche. Dagegen spricht namentlich im Alts. -Angs. das Auftreten eines da, wo man, sowie sonst im Ahd. und im Altn., ein i erwarten wiirde, wie z. B. in alts, skdd (Oxf. Gl.), /redw (Ps. Comm.), angs. freo&u, ahd. meto neben mito, usw. Dieses e ist wohl aus den und demnach in geschichtlicher Zeit bukkr neben bokkr entstanden war, so sieht man nicht recht ein, weshalb z. B. ein *vigr neben mgr oder ein *milr neben mslr nicht auf demselben Wege entstanden war, indem diese beiden Subst. kurze Stammsilbe mit fortis haben. Ich verstehe die altn. Doppelformen bukkr: bokkr so, dass die urspriingliche Regelung des stammhaften ti/5 erst spat aus- geglichen wurde, wobei die Form mit stammhaftem ti, durch den unmittelbar vorhergehenden Labial begiinstigt wurde, aber namentlich da, wo kein a der Endung folgte, wie z. B. im Nona. sg. bvkkr. Das it ist hier wohl lautgerecht ( = altgerm. #) und nicht, wie Kock meint, ein analogisches H aus den iibrigen Kasus iibertragen, wo urspriinglich ein *e oder ein *0 oder ein *ti der Endung folgte, denn es lasst sich iiberhaupt nicht feststellen, dass der a- Umlaut gleichen

Alters mit dem geschwundenen *a der Endsilbe ist.