Page:United States Statutes at Large Volume 61 Part 3.djvu/692

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il STAT.]

AUSTRIA-RELIEF ASSISTANCE-JUNE 25, 1947 2981 lieferungen verenadet werdan. Der aa 30.Juni 1948 aua diesem Konto verblJibende unbelastete Betrag soil in- nerhalb Osterreichs fir Zwecke verwandet werden, die die Regierung der Vereinigten otaaten in Durchfuhrung eines Act oder einer Joint Resolution des Kongresses bestimmt. (D) Die dsterreichische Bundesregierung wird aif Anforderung dem Vertreter der Vereinigten Staaten je- ne Betrage vorschiecen, die notwenciig sind, um die Ausiaben in dsterreichischer W'dhrung zu decken, die mit den 1iilfslieferurnen in Zusammenhang stehen. (E) Ss ist nicht in Aussicht genornmen, dael die aus den Verkiufen von Hilfslieferungen der Vereinig- ten 3taaten einrehenden Betrdge regelmia.ig dazu ver- wendet werdun, die der osterraichischen Bundesragie- rung durch die Verteilung der Hilfslieferungen der Vereinigten Staaten in Osterreich entstehendon Kostea zu decken. Der Vertreter der Vereinigten Staaten soll jedoch gemeinsam rit der osterreichischen Bunrdesre- gierung die verwendung solcher Letra-ie zur Abdeckung ungewohnlicher tosten erwagen, die der osterreichi- schen Bundesregierung eine unbilliie Last aufurlegen warden. (F) Die 6sturreichische Bundesregierun,; iirJ monatlich den Vertretern der Vereinigten btaatan Be- richte dber die iingange, den oaldo und die Auscaben des besonderen Kontos zug.inflich machen. (G) Die osterreichi.,che Bundesregierung wird Be- amte bestimren, die mit den Vertretarn der Vereinigtfn Staaten bezlJlich der Verflgurig fiber die aus den Ver- kaufen eingenommenen Betrage zu beraten und zu planan sowie die angemessene Verwendunr; dieser Betrage sichar ./. 0953; 49-- T Ill - -45