Page:United States Statutes at Large Volume 61 Part 3.djvu/960

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3252 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [61 STAT. Teile verlangen, die innerhalb elner Frist von sechzig Tagen vom Datum des Verlangens zu beginnan hat..alls diese Baehr- den ftber neue oder abge'.nderte Bestimmungen hinaichtlich der Anlage zu einem beiderseitigen Binvernehmen gelangen, werden ihre dieebezUglichen Empfehlungen nach Beatatigung durch ei- nan diplomatischen Notenwechsel in Kraft geeetzt werden. ARTIKEL IX. Streitigkeiten, die eich zwischen den vertragschlieoen- den Teilen Uber die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens oder seiner Anlage ergeben, sind soweit in diesem Abkommen oder seiner Anlage niohts anderes vorgesehen ist and soweit sie nicht durch Verstandigung beigelegt werden kSnnen, zur Einholung eines Konsultativbescheides einem Schiedsgerichte, bestehend aus drei Schiedsrichtern, zu unterbreiten, von denen je einer von jedem vertragschlieBenden Teil und der dritte durch Vereinbarung der swei Schiedsrichter zu bestimmen let, wobei dieser dritte Schieds- richter kein Staatsangehlriger der beiden vertragechlieSenden Tei- le sein darf. Jeder der vertragschlieBenden Teile macht einen Schiederichter innerhalb von zwei Monaten vom Datum der Einhan- digung einer von dem einen Teile dam anderen Teile gerichtetqn diplomatisehen Note namhaft, in der ein Schiedsspruch Uber eine Streitigkeit verlangt wirdg das Einverstandnis Uber den dritten Sohiederichter muf innerhalb eines Monats nach Ablauf dieser Frist von zwei Monaten erzielt werden. Wenn kein Einveretindnia Uber den dritten Schiedsriohter innerhalb der angegebenen Frist ertielt werden kann, it die unbeeetzte Stelle durch Ernennang einer von Rateprzaidenten der lOAO aubeetimmenden Perednlich- keit zu besetzen, die einer nach den Gepflogenheiten der IOAO gefUhrten oShiesriohterliste au entnehmen ist. Die auefUhrenden Behorden der vertrageohlieBenden Teile werden innerhalb ihrer Befugniese ihr Iglglichste tun, ur dem in einem solchen Konsulta- tivbescheid abgegebenen gutachten Wirkdng zu verleihen. Die Koe- ten aes 3chleasgernchtee weraen von Jeaer Partei sur Haflte ge- tragen. ARIKNL X. DXeesa Aotxoaen, einscleesl.eoh aer in aer AnAage ent- haltenen Beetlnmungen, tritt an Tage aer Unterzeichnung in Kraft. ./.