Page:United States Statutes at Large Volume 62 Part 2.djvu/872

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2154 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [62 STAT. Durchfuhrung dieses Abkommens hinzielen. 3. Die Regierung bsterreichs wird die Massnahmen, die sie fur zweckdienlich halt, ergreifen und mit den anderen vertragschliessenden Landern zusammenarbeiten1 um Geschaftspraktiken oder geschaftliche Abmachungen, die den internationalen Handel beriihren, von seiten privater oder dffentlicher Handelsunternehmungen zu verhindern, die die Konkurrenz einschranken, den Zugang zu Markten beschranken oder monopolistische Kontrollen begUnstigen, wenn solche Praktiken oder Abmachungen in ihrer Aus- wirkung die Erfillung des gemeinsamen europaischen Wirtschaftsprogrammes beeintrachtigen. Artikel III Garantien. 1. Die Regierungen isterreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika werden auf Wunsch einer der beiden Regierungen sich.Uber von amerikanischen StaatsbUrgern vorgeschlagene Projekte in Osterreich konsultieren, hin- sichtlich welcher die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika geeignete Garantien fUr den Wnhrungstrans- fer nach Abschnitt 111 (b) (3) des Gesetzes fxtrwirt- schaftliche Zusammenarbeit von 1948 Ubernehmen kann. 2. Die Osterreichische Regierung ist einverstanden, dass, wenn die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf Grund einer solchen Garantie Zahlung in ame- rikanischen Dollar an irgend eine Person leistet, die Schillingbetrage oder Schillinggutschriften, die der Re- gierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf Grund dieses Abschnittes angewiesen oder Uberwiesen werden, als Eigentum der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika anerkannt werden.