Page:United States Statutes at Large Volume 62 Part 2.djvu/888

From Wikisource
Jump to navigation Jump to search
This page needs to be proofread.

2170 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [62 STAT. Beamten, fur die voile diplomatische Vorrechte ver- langt werden, zu beschranken. Es besteht auch Einver- standnis, dass die Anwendung des Artikel VIII im einzel- nen, wenn notig, den Gegenstand von Erorterungen zwischen den Regierun-en bilden wird. 7. Es besteht Einverstandnis, dass wenn die dster- reichische Regierung die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes nach Artikel 36 seines Statuts unter geeigneten Bedingungen und UmstAnden an- nehmen sollte, die beiden Regierungen sich darUber kon- sultieren werden, den zweiten Satz von Artikel IX, Ab- satz 1 durch Bestimmungen nach folgenden Richtlinien zu ersetzen: Es besteht Einverstandnis, dass die Ver- pflichtung jeder der beiden Regierungen bezUglich For- derungen, die von der anderen Regierung auf Grund dieses Absatzes geltend gemacht werden, von ieder der beiden Re- gierungen gemass den Ermachtigungen und beschr'nkt durch die Bedingungen und Umstiande tatsachlicher frUher er- folgter Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes nach Artikel 36 seines Statutsgemacht wird. 8. Es besteht Einverstandnis, dass irgendwelche bbereinkommen, zu denen es gemass Artikel IX, Absatz 2 kommen sollte, der Ratifikation durch den Senat der Vereinigten Staaten von Amerika bedUrfen.