Page:United States Statutes at Large Volume 62 Part 2.djvu/876

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2158 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [62 STAT. sichtigen, die innere Stabilisierung der Wahrung und der Finanzen in ,sterreich zu fordern oder aufrecht- zuerhalten, die Produktion, den internationalen Handel sowie die Ausforschungen und Entwicklung neuer Ein- kommensquellen anzuregen, insbesondere a) Ausgaben fir Projekte oder Programme ein- schliesslich solcher, die einen Teil eines umfassenden Programmes fur die Entwicklung der Produktionskapazitat isterreichs und der anderen beteiligten LBnder darstellen und fUr Projekte oder Programme, deren Kosten im Ausland mit der gemass dem Gesetz fur wirtschaftliche Zusammen- arbeit 1948 oder sonstwie von der Regierung der Ver- einigten Staaten von Amerika gewahrten Hilfe oder durch Anleihen bei der internationalen Bank fUr Wiederaufbau und Wirtschaftsforderung gedeckt werden. b) Den wirksamen Abbau der affentlichen Schuld, insbesondere von Schulden bei der dsterreichischen Natio- nalbank und anderen Bankinstituten. 7. Jedweder unbelastetea Saldo, ausgenommen die nicht verausgabten gemass Absatz 4 dieses Artikels zur Verfugung gestellten Betrage, der am 30. Juni 1952 auf dem Sonderkonto verbleibt, soll innerhalb bsterreichs zu dem daraufhin zwisohen den Regierungen Oeterreiohs und den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten Zweoken Verwendung finden; dabei besteht Einverstandnis daraber, dass die. Verwendungs-Zustimmung seitens der Vereinigten Staaten von Amerika einer Approbation durch ein Gesetz oder eine gemeinsame Entachliessung des Eongresses der Vereinigten Staaten von Amerika bedarf. Artikel V Reiseverkehr und Hilfssendungen. 1. Die Oaterreichische Regierung wird mit der