Page:United States Statutes at Large Volume 62 Part 2.djvu/882

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2164 INTERNATIONAL AGREEMENTS OTHER THAN TREATIES [62 STAT. 2. Die Regierungen Osterreichs und der Ver- einigten Staaten von Amerika kommen welters tiber- ein, dass solche AnsprUche an Stelle des Internationa- len Gerichtshofes irgend einem Schiedsgericht iber- wiesen werden konnen, auf das sie sich geeinigt ha- ben. 3. Es besteht weiters Einverstandnis, dass keine der beiden Regierungen einen Anspruch gemass diesem Artikel geltend machen wird, bis ihr Staatsangehori- ger die Rechtsmittel erschbpft hat, die ibm bei den Verwaltungs- und Justizgerichten des Landes zur Ver- ftgung stehen, in welchem der Anspruch erhoben wird. Artikel X Definitionen. In diesem Abkommen bedeutet der Ausdruck "teilnehmendes Land" 1. Jedes Land, das den Bericht des Komitees fUr Europaische Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Paris am 22. September 1947 unterzeichnet hat und die Gebiete, fur die es die internationale Verant- wortlichkeit trgt und auf welche das Abkomnen iber Wirtschaftliche Zusannenarbeit, das zwischen diesem Land und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen wurde, Anwendung gefunden hat,. und